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   LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19 EK AS   

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https://dejure.org/2020,23844
LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19 EK AS (https://dejure.org/2020,23844)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.07.2020 - L 6 SF 6/19 EK AS (https://dejure.org/2020,23844)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - L 6 SF 6/19 EK AS (https://dejure.org/2020,23844)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Hessen, 27.11.2019 - L 6 SF 24/17

    Förderung einer beruflichen Erstausbildung in einem Berufsförderungswerk als

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Wegen der Einzelheiten kann auf das Urteil des Senats vom 27. November 2019 - L 6 SF 24/17 EK KR -, juris, Bezug genommen werden.

    cc) Dem steht zunächst die übliche Bearbeitungs- und Überlegungsfrist des Gerichts von zwölf Monaten gegenüber (vgl. zu dieser BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R -, juris, Rn. 53; Senat, Urteil vom 27. November 2019 - L 6 SF 24/17 EK KR -).

    Da die von einem Beteiligten hinzunehmende Dauer des Verfahrens sich letztlich daran bemisst, welche Wartezeit ihm im Einzelfall zugemutet werden kann (vgl. so auch BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R -, juris, Rn. 44), ist es sachgerecht, insbesondere das Verhalten des Entschädigungsklägers und dessen Bemühungen um eine Prozessförderung beziehungsweise umgekehrt dessen Mitwirkung an einer Verfahrensverzögerung in die Wertung mit einzustellen (Senat, Urteil vom 27. November 2019 - L 6 SF 24/17 EK KR -).

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 8/19
    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 7/19 EK AS, L 6 SF 8/19 EK AS und L 6 SF 9/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.

    Der Kläger hat zwar diese Frist nicht eingehalten; wegen des von ihm rechtzeitig gestellten Antrags auf Prozesskostenhilfe und der unverzüglichen Klageerhebung nach deren Bewilligung ist die mit dem Verstreichen der Frist in der Regel verbundene Verwirkung jedoch nicht eingetreten; über den Wiedereinsetzungsantrag muss der Senat daher nicht entscheiden, weil der Kläger der Wiedereinsetzung nicht bedarf (vgl. zu alledem ausführlich das Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren L 6 SF 8/19 EK AS).

  • LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Im Berufungsverfahren vor dem Senat - L 6 AS 8/08 - erklärte der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung am 13. Juli 2011: "Dass der Kläger einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation hat ist bei uns unstreitig und wir erkennen diesen Umstand dem Grunde nach an".

    Er erhob jedoch anschließend am 22. Dezember 2011 erneut Klage zum Sozialgericht Marburg - S 8 AS 389/11 - und beantragte insbesondere, den Beigeladenen zu verpflichten, seinen Antrag vom 20. April 2011 zu bescheiden, ihm gemäß dem Teilanerkenntnis im Verfahren L 6 AS 8/08 unverzüglich Leistungen zur Teilhabe zu erbringen, "nämlich eine Erstausbildung zu ermöglichen wie sie der Kläger im Berufsförderungswerk in D-Stadt oder E-Stadt kraft seines Wunsch- und Wahlrechts vorgeschlagen hat".

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 SF 5/19

    Entschädigung für die unangemessene Dauer eines Gerichtsverfahrens; Bloße

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Dementsprechend ist ein Entschädigungsanspruch in Geld regelmäßig ausgeschlossen, wenn die dem Entschädigungsverfahren zugrunde liegende Klage aussichtslos und dies für den Betroffenen - wie hier für den Kläger auf Grund der vorangegangenen Verfahren - erkennbar war (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Mai 2020 - L 13 SF 5/19 EK AS -, juris).
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 12/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Zwölfmonatsregel -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    cc) Dem steht zunächst die übliche Bearbeitungs- und Überlegungsfrist des Gerichts von zwölf Monaten gegenüber (vgl. zu dieser BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 12/13 R -, juris, Rn. 53; Senat, Urteil vom 27. November 2019 - L 6 SF 24/17 EK KR -).
  • BVerfG, 30.08.2016 - 2 BvC 26/14

    Erfolglose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich (vgl. am Maßstab von Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 BvC 26/14 - Vz 1/16 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11 -, juris), zumal Zügigkeit und Verfahrensbeschleunigung keine absoluten Werte darstellen, sondern stets im Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensgrundsätzen, insbesondere dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem damit korrespondierenden Interesse der Verfahrensbeteiligten an einer gründlichen und zutreffenden Bearbeitung durch das Gericht, zu sehen sind.
  • BSG, 03.09.2014 - B 10 ÜG 2/13 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Da die von einem Beteiligten hinzunehmende Dauer des Verfahrens sich letztlich daran bemisst, welche Wartezeit ihm im Einzelfall zugemutet werden kann (vgl. so auch BSG, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/13 R -, juris, Rn. 44), ist es sachgerecht, insbesondere das Verhalten des Entschädigungsklägers und dessen Bemühungen um eine Prozessförderung beziehungsweise umgekehrt dessen Mitwirkung an einer Verfahrensverzögerung in die Wertung mit einzustellen (Senat, Urteil vom 27. November 2019 - L 6 SF 24/17 EK KR -).
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 7/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 7/19 EK AS, L 6 SF 8/19 EK AS und L 6 SF 9/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 6 SF 61/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - zweijährige Überlänge -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Der Kläger hat am 7. November 2017 einen isolierten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine dabei angekündigte Entschädigungsklage wegen der nach seiner Auffassung unangemessenen Dauer des Ausgangsverfahrens gestellt, dem der Senat durch Beschluss vom 5. April 2019 - L 6 SF 61/17 PKH - entsprochen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2017 - L 2 SF 248/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - unangemessene Dauer -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19
    Eine Feststellung der Überlänge ist aber trotz ihres Ausnahmecharakters jedenfalls dann ausreichend, wenn der mit dem Verfahren erstrebte finanzielle, ideelle oder sonstige Vorteil - wie hier mit Blick auf die zuvor und parallel geführten Verfahren mit gleichem Ziel - erkennbar geringfügig oder gar nicht (mehr) erkennbar ist oder/und die Rechtsverfolgung erkennbar aussichtslos ist oder/und der Beteiligte auf Grund seines (Gesamt-)Verhaltens wesentlich zur Verzögerung beigetragen hat (vgl. in diesem Sinne die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802, S. 20; außerdem BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL -, BSGE 113, 75, Rn. 45; BFH, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 2017 - L 2 SF 248/17 EK AS -, juris, Rn. 44; Engel-Boland, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 2014, § 202 Rn. 53; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 202 Rn. 26a).
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 ÜG 1/12 KL

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
  • BVerfG, 27.09.2011 - 1 BvR 232/11

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 9/19
  • SG Marburg, 29.10.2007 - S 5 AS 82/05
  • LSG Hessen, 10.07.2019 - L 6 AS 288/17
  • BSG, 23.10.2017 - B 4 AS 49/17 BH

    Vorläufige Aussetzung einer Vollstreckung; Ermessensentscheidung;

  • LSG Hessen, 17.02.2017 - L 7 AS 391/16

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 7/19
    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 6/19 EK AS, L 6 SF 8/19 EK AS und L 6 SF 9/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.

    Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen kann auf die Urteile des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren L 6 SF 6/19 EK AS und L 6 SF 8/19 EK AS Bezug genommen werden.

  • LSG Hessen, 18.05.2022 - L 6 SF 36/21

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

    Ein Anspruch auf Entschädigung in Geld scheitert auch nicht etwa am Fehlen einer Verzögerungsrüge im Sinne von § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG in Verbindung mit § 202 Satz 2 SGG (vgl. zur Verzögerungsrüge für viele BSG, Urteil vom 27. Juni 2013 - B 10 ÜG 9/13 B -, juris; Hessisches LSG - erkennender Senat -, Urteil vom 8. Juli 2020 - L 6 SF 6/19 EK AS -, juris, Rn. 29 und Urteil vom 8. Juli 2020 - L 6 SF 7/19 EK AS -, juris, Rn. 26 ff.).

    Eine Feststellung der Überlänge ist aber dennoch, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bereits entschieden hat, jedenfalls dann ausreichend, wenn der mit dem Ausgangsverfahren erstrebte finanzielle, ideelle oder sonstige Vorteil erkennbar geringfügig oder gar nicht (mehr) erkennbar ist oder/und die Rechtsverfolgung erkennbar aussichtslos ist oder/und der Beteiligte auf Grund seines (Gesamt-)Verhaltens wesentlich zur Verzögerung beigetragen hat (vgl. in diesem Sinne die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802, S. 20; außerdem BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL -, BSGE 113, 75, Rn. 45; BFH, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 -, juris; Hess. LSG - erkennender Senat -, Urteil vom 8. Juli 2020 - L 6 SF 6/19 EK AS - juris, Rn. 48; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 2017 - L 2 SF 248/17 EK AS -, juris, Rn. 44; Engel-Boland, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 2014, § 202 Rn. 53; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 202 Rn. 26a).

  • LSG Hessen, 24.08.2022 - L 6 SF 11/21

    Anspruch auf Entschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Eine Feststellung der Überlänge ist aber dennoch, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bereits entschieden hat, jedenfalls dann ausreichend, wenn der mit dem Ausgangsverfahren erstrebte finanzielle, ideelle oder sonstige Vorteil erkennbar geringfügig ist oder/und die Rechtsverfolgung erkennbar aussichtslos ist oder/und der Beteiligte auf Grund seines Gesamtverhaltens wesentlich zur Verzögerung beigetragen hat (vgl. in diesem Sinne die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802, S. 20; außerdem BSG, Urteil vom 21. Februar 2013, B 10 ÜG 1/12 KL; BFH, Urteil vom 17. April 2013, X K 3/12; Hess. LSG - erkennender Senat -, Urteile vom 8. Juli 2020, L 6 SF 6/19 EK AS und vom 18. Mai 2022, L 6 SF 36/21 EK KR; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 2017, L 2 SF 248/17 EK AS; Engel-Boland, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 2014, § 202 Rn. 53; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 202 Rn. 26a).
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 ÜG 2/21 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Streit um die

    Auch die Begrenzung auf einen Entschädigungsanspruch in Geld unter Verzicht auf die Geltendmachung des sogenannten "kleinen Entschädigungsanspruchs" in Form der isolierten Feststellung unangemessener Verfahrensdauer nach § 198 Abs. 4 GVG (s hierzu BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 2/13 R - BSGE 117, 21 = SozR 4-1720 § 198 Nr. 3, RdNr 57) ist im Rahmen der Dispositionsbefugnis des Klägers (§ 123 SGG) zulässig (vgl BSG Urteil vom 3.9.2014 - B 10 ÜG 2/14 R - SozR 4-1720 § 198 Nr. 5 RdNr 11; Hessisches LSG Urteil vom 8.7.2020 - L 6 SF 6/19 EK AS - juris RdNr 25; Röhl in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, § 198 GVG RdNr 158, Stand 2.3.2023) .
  • LSG Hessen, 18.11.2020 - L 6 SF 3/19

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Fallgestaltungen die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802, S. 20; außerdem BSG, Urteil vom 21. Februar 2013 - B 10 ÜG 1/12 KL -, BSGE 113, 75, Rn. 45; BFH, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 -, BFHE 240, 516 = juris, Rn. 62; erk. Senat, Urteil vom 8. Juli 2020 - L 6 SF 6/19 EK AS -, juris, Rn. 48; Engel-Boland, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 2014, § 202 Rn. 53; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 202 Rn. 26a).
  • SG Darmstadt, 14.04.2021 - S 19 AS 377/14
    Eine Feststellung der Überlänge ist aber dennoch, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bereits entschieden hat, jedenfalls dann ausreichend, wenn der mit dem Ausgangsverfahren erstrebte finanzielle, ideelle oder sonstige Vorteil erkennbar geringfügig ist oder/und die Rechtsverfolgung erkennbar aussichtslos ist oder/und der Beteiligte auf Grund seines Gesamtverhaltens wesentlich zur Verzögerung beigetragen hat (vgl. in diesem Sinne die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802, S. 20; außerdem BSG, Urteil vom 21. Februar 2013, B 10 ÜG 1/12 KL; BFH, Urteil vom 17. April 2013, X K 3/12; Hess. LSG - erkennender Senat -, Urteile vom 8. Juli 2020, L 6 SF 6/19 EK AS und vom 18. Mai 2022, L 6 SF 36/21 EK KR; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 2017, L 2 SF 248/17 EK AS; Engel-Boland, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 2014, § 202 Rn. 53; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 202 Rn. 26a). .
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 9/19
    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 6/19 EK AS, L 6 SF 7/19 EK AS und L 6 SF 8/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.

    Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen kann auf die Urteile des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren L 6 SF 6/19 EK AS und L 6 SF 8/19 EK AS Bezug genommen werden.

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 8/19
    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 6/19 EK AS, L 6 SF 7/19 EK AS und L 6 SF 9/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.
  • LSG Hessen, 13.07.2022 - L 6 SF 20/20

    Anspruch auf Entschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Eine Feststellung der Überlänge ist aber dennoch, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur bereits entschieden hat, jedenfalls dann ausreichend, wenn der mit dem Ausgangsverfahren erstrebte finanzielle, ideelle oder sonstige Vorteil erkennbar geringfügig ist oder/und die Rechtsverfolgung erkennbar aussichtslos ist oder/und der Beteiligte auf Grund seines Gesamtverhaltens wesentlich zur Verzögerung beigetragen hat (vgl. in diesem Sinne die Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/3802, S. 20; außerdem BSG, Urteil vom 21. Februar 2013, B 10 ÜG 1/12 KL; BFH, Urteil vom 17. April 2013, X K 3/12; Hess. LSG - erkennender Senat -, Urteile vom 8. Juli 2020, L 6 SF 6/19 EK AS und vom 18. Mai 2022, L 6 SF 36/21 EK KR; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 2017, L 2 SF 248/17 EK AS; Engel-Boland, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 2014, § 202 Rn. 53; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 202 Rn. 26a).
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