Rechtsprechung
LSG Hessen, 08.10.1993 - L 10 Ar 245/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,44886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 29.10.1992 - S 7 Ar 2092/88
- LSG Hessen, 08.10.1993 - L 10 Ar 245/93
- BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94
Wird zitiert von ...
- BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94
Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung
Die erneute Beschwerde des Klägers vom 25. November 1994 gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluß des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Oktober 1993 (L 10 Ar 245/93) wird als unzulässig verworfen.Der erkennende Senat hat die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluß des LSG vom 8. Oktober 1993 (L 10 Ar 245/93) als unzulässig verworfen (Beschluß vom 14. Oktober 1994 - 7 BAr 188/93).
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1994 (7 BAr 188/93) ist als erneute Beschwerde zu verstehen, mit der der Kläger die Nichtzulassung der Revision im Beschluß des Hessischen LSG vom 8. Oktober 1993 (L 10 Ar 245/93) angreift.