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   LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12   

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https://dejure.org/2013,47909
LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12 (https://dejure.org/2013,47909)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.10.2013 - L 2 R 46/12 (https://dejure.org/2013,47909)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - L 2 R 46/12 (https://dejure.org/2013,47909)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Das Gericht darf den angefochtenen Bescheid wegen fehlender Ermessensausübung aufheben, wenn die Prüfung ergibt, dass ein atypischer Fall gegeben ist (vgl. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 57 f m.w.N. = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18).

    Diese müssen vom (typischen) Regelfall signifikant zum Nachteil des Betroffenen abweichen (vgl. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 58 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18).

    Ein atypischer Fall ist etwa dann anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger durch die mit der Aufhebung verbundenen Nachteile, insbesondere die aus § 50 Abs. 1 SGB X folgende Pflicht zur Erstattung der erbrachten Leistungen, in besondere Bedrängnis gerät (vgl. BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 - Juris-Rn. 20), wenn er sonst für den von der Rücknahme betroffenen Zeitraum Anspruch auf eine andere Sozialleistung, etwa auf Sozialhilfe, gehabt hätte (vgl. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 60 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18) oder wenn er entreichert ist (vgl. BSG vom 24. März 1983 - 10 RKg 17/82 - Juris-Rn. 10 = SozR 5870 § 2 Nr. 30).

    Auch ein Verschulden des Rentenversicherungsträgers weist auf einen atypischen Fall hin (vgl. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 58 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18).

    Ein Mitverschulden des Leistungsträgers am Entstehen bzw. an der Höhe der Rückforderung ist ein anerkanntes Kriterium für die Annahme eines atypischen Falls (z. B. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 58 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18; BSG vom 28. Juni 1990 - 7 Rar 132/88 - Juris-Rn. 28 m.w.N. = SozR 3-4100 § 115 Nr. 1).

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Einen Anscheinsbeweis für einen fehlerfreien Postlauf gibt es nicht (vgl. BSG vom 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R - Juris-Rn. 19 = SGb 2008, 559; BGH vom 27. Mai 1957 - II ZR 132/56 - Juris-Rn. 7 = BGHZ 24, 308 ff).

    Für den Zugang eines Schreibens der Beklagten oder eines anderen Versicherungsträgers trägt die Beklagte immer die materielle Beweislast (vgl. BSG vom 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R - Juris-Rn. 18 ff = SGb 2008, 559).

    Aus diesem Grund war der Kläger auch nicht - wie etwa bei der Behauptung des späteren Zugangs eines Schreibens - zu einem qualifizierten Bestreiten verpflichtet (vgl. BSG vom 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R - Juris-Rn. 22 = SGb 2008, 559).

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2013 - L 5 KR 58/11

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Ob dies für ein Mitverschulden eines anderen Sozialversicherungsträgers ebenso gilt, ist umstritten (dafür Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 - Juris-Rn. 34; Rieker, Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 - L 5 R 5250/11, NZS 2013, 662; dagegen LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 - L 5 R 5250/11 - Juris-Rn. 51 = NZS 2013, 658).

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Verschulden der Sphäre des Leistungsträgers und nicht der des Versicherten zuzuordnen ist (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 - Juris-Rn. 34).

  • LSG Hessen, 10.02.2012 - L 5 R 207/11

    Erstattung von Beitragszuschüssen zur freiwilligen Kranken- und

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Die hiermit einhergehende Härte mutet das Gesetz jedem Betroffenen zu, weil dies dem Rechtsgrundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung entspricht (Hessisches Landessozialgericht vom 10. Februar 2012 - L 5 R 207/11 - Juris-Rn. 54).

    Nach Lage des Einzelfalles können sich weitere Umstände - insbesondere aus der Anhörung - ergeben, wobei auch ein Zusammenwirken mehrerer Umstände denkbar ist, die erst in einer Gesamtschau einen atypischen Fall begründen (vgl. Hessisches Landessozialgericht vom 10. Februar 2012 - L 5 R 207/11 - Juris-Rn. 54).

  • BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Während denjenigen, der sich auf einen Anspruch beruft, die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen trifft, ist derjenige, der das geltend gemachte Recht bestreitet, für die rechtsvernichtenden, rechtshindernden oder rechtshemmenden Tatsachen beweispflichtig (BSG vom 8. September 2010 - B 11 AL 4/09 R - Juris-Rn. 22).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Damit soll ausgeschlossen werden, dass dem Leistungsberechtigten daraus Nachteile entstehen, dass eine bestimmte Aufgabe auf mehrere Leistungsträger aufgeteilt oder weitere Stellen in die Leistungsabwicklung einbezogen werden (vgl. BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 34/07 R - Juris-Rn. 31 = SGb 2010, 47).
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Ein Mitverschulden des Leistungsträgers am Entstehen bzw. an der Höhe der Rückforderung ist ein anerkanntes Kriterium für die Annahme eines atypischen Falls (z. B. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 58 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18; BSG vom 28. Juni 1990 - 7 Rar 132/88 - Juris-Rn. 28 m.w.N. = SozR 3-4100 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Ein atypischer Fall ist etwa dann anzunehmen, wenn der Leistungsempfänger durch die mit der Aufhebung verbundenen Nachteile, insbesondere die aus § 50 Abs. 1 SGB X folgende Pflicht zur Erstattung der erbrachten Leistungen, in besondere Bedrängnis gerät (vgl. BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 - Juris-Rn. 20), wenn er sonst für den von der Rücknahme betroffenen Zeitraum Anspruch auf eine andere Sozialleistung, etwa auf Sozialhilfe, gehabt hätte (vgl. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 60 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18) oder wenn er entreichert ist (vgl. BSG vom 24. März 1983 - 10 RKg 17/82 - Juris-Rn. 10 = SozR 5870 § 2 Nr. 30).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und wenn das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BSG vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - Juris-Rn. 18 = BSGE 62, 32).
  • BSG, 08.08.2013 - B 10 EG 16/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Es bedarf einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Rechtsfrage, also einer Breitenwirkung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. BSG vom 8. August 2013 - B 10 EG 16/13 B - Juris-Rn. 3).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

  • BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56

    Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 19/95

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld -

  • SG Konstanz, 07.11.2019 - S 9 R 1190/18

    Rückforderung von Beitragszuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung -

    Von einem atypischen Fall kann ausgegangen werden, wenn die Behörde ein Mitverschulden an der rechtswidrigen Leistungsgewährung trifft (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2000 - L 12 RA 3142/99 (Rn. 42); LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (Rn. 34); LSG Hessen, Urt. v. 08.10.2013 - L 2 R 46/12 (Rn. 37) - jeweils juris; differenzierend Hauck/Noftz/ Merten , SGB X, Stand: 11/18, § 48 Rn. 72, nach dessen Ansicht das Verschulden des Leistungsträgers überwiegen müsse; a. A. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (Rn. 51) - juris).

    Insofern kann der im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs angewandte Maßstab der Funktionseinheit auch hier herangezogen werden (siehe zum Ganzen: LSG Hessen, Urt. v. 08.10.2013 - L 2 R 46/12 (Rn. 37) - juris m. w. N.).

    Die Begründung des Bescheids muss erkennen lassen, dass eine Ermessensentscheidung getroffen wurde, und sie muss darüber hinaus auch diejenigen Gesichtspunkte aufzeigen, von denen der Leistungsträger bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (ausführlich hierzu LSG Hessen, Urt. v. 08.10.2013 - L 2 R 46/12 (Rn. 39) - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 15.15

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Fehlverhalten einer Behörde; Zurechnung des

    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist für Herstellungs-, Erstattungs- und Rückforderungsansprüche freilich anerkannt, dass zwar im Grundsatz eine Verantwortlichkeit der Behörden nur für eigene Fehler besteht, sich ein Leistungsträger die Pflichtverletzung bzw. das Verschulden eines anderen Leistungsträgers aber jedenfalls dann zurechnen lassen muss, wenn zwischen diesen Leistungsträgern eine Funktionseinheit besteht (vgl. grundlegend zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80 - juris Rn. 32 ff.; s. ferner BSG, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 -, juris Rn. 18; vom 17. Februar 2009 - B 2 U 34/07 R - juris Rn. 29 ff.; vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R -, juris Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2008 - L 14 B 818/08 AS ER -, juris Rn. 5; zu einem Erstattungsanspruch Hessisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 2 R 46/12 -, juris Rn. 37; zu einem Anspruch auf Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 -, juris Rn. 34).
  • SG Kassel, 21.05.2014 - S 6 VE 1/14

    Berufsschadensausgleich bei Änderung tatsächlicher Verhältnisse durch

    Bei der Beurteilung, ob eine zur Ermessensausübung zwingende Atypik des Geschehensablaufs vorliegt, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R; s. auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 08.10.2013 - L 2 R 46/12 - Rn.- 34) auf die Umstände des Einzelfalls an:.

    Ein solcher atypischer Fall liegt unter anderem vor, wenn es zu der Überzahlung auf Grund eines Behördenverschuldens gekommen ist (vgl. BSG, Urteil v. 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R - Rn. 58; Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 26.10.2012 - L 5 R 111/12 - juris, Rn. 47; Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 08.10.2013 - L 2 R 46/12).

  • LSG Hessen, 18.10.2013 - L 5 R 130/13

    Rückwirkende Aufhebung eines bewilligten Beitragszuschusses zur freiwilligen

    Bei dieser Sachlage kann dahingestellt bleiben, ob im Falle vorsätzlichen Klägerverhaltens ein "atypischer Fall" überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. dazu Hessisches Landessozialgericht vom 8. Oktober 2013 - L 2 R 46/12).
  • BSG, 18.09.2014 - B 5 RE 8/14 B
    L 2 R 46/12 (Hessisches LSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2023 - L 21 R 310/20
    Die Meldung dient im Wesentlichen dazu, dem Rentenversicherungsträger die Einbehaltung und Abführung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen, wozu dieser nach § 255 Abs. 1 SGB V verpflichtet ist (vgl. bspw. LSG Baden-Württemberg vom 7.11.2006 - L 11 R 2053/06, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 17.8.2009 - L 5 R 2654/08, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 22.5.2014 - L 10 R 4623/12, sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.5.2019 - L 2 R 315/18, sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. nur Hessisches LSG vom 8.10.2013 - L 2 R 46/12, Rn. 35 ff., juris, das von einer "Funktionseinheit" von Rentenversicherungsträger und Krankenkasse ausgeht und damit einen im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs durch das BSG entwickelten Begriff heranzieht).
  • SG Köln, 18.02.2020 - S 11 R 887/18
    Die Meldung dient im Wesentlichen dazu, dem Rentenversicherungsträger die Einbehaltung und Abführung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen, wozu dieser nach § 255 Abs. 1 SGB V verpflichtet ist (vgl. bspw. LSG Baden-Württemberg vom 7.11.2006 - L 11 R 2053/06, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 17.8.2009 - L 5 R 2654/08, sozialgerichtsbarkeit.de; vom 22.5.2014 - L 10 R 4623/12, sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Niedersachsen-Bremen vom 15.5.2019 - L 2 R 315/18, sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. nur Hessisches LSG vom 8.10.2013 - L 2 R 46/12, Rn. 35 ff., juris, das von einer "Funktionseinheit" von Rentenversicherungsträger und Krankenkasse ausgeht und damit einen im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs durch das BSG entwickelten Begriff heranzieht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2018 - L 1 R 223/16
    Etwas Anderes könnte nur gelten, wenn die im Sozialleistungsträger an der Entstehung bzw. an der Höhe der Rückforderung ein nicht unerhebliches (Mit)verschulden treffen würde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18; Hessisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 2 R 46/12, zitiert nach Juris).
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