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   LSG Hessen, 08.10.2015 - L 1 KR 150/15 KL   

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https://dejure.org/2015,40028
LSG Hessen, 08.10.2015 - L 1 KR 150/15 KL (https://dejure.org/2015,40028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.10.2015 - L 1 KR 150/15 KL (https://dejure.org/2015,40028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - L 1 KR 150/15 KL (https://dejure.org/2015,40028)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 A 10/13 R

    Krankenversicherung - aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2015 - L 1 KR 150/15
    Das Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 19. Januar 2015 (berichtigt mit Beschluss vom 29. September 2015) das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 75 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig zum Verfahren beigeladen und vor dem Hintergrund eines vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Verfahrens zum aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich von Innungskrankenkassen (B 1 A 10/13 R) mit Beschluss vom 19. Februar 2015 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Das BSG hat mit Urteil vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) entschieden, dass nicht ein statischer Zustand aus der Vergangenheit, sondern der sich wandelnde jeweilige Stand der Verteilung der festen Arbeitsstätten der erfassten Innungsbetriebe der Trägerinnungen der Länder für die Aufsichtszuständigkeit maßgeblich sei.

    Die Klägerin vertritt die Auffassung, das Urteil des BSG vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) sei auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar.

    Das Bundesversicherungsamt vertritt die Auffassung, die tragenden Gründe des Urteils des BSG vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) seien auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar.

    Die Aufsicht über die Versicherungsträger gehört hierzu (§ 90 Abs. 1 bis 3 SGB IV, hierzu insgesamt: BSG, Urteil vom 10. März 2015, B 1 A 10/13 R).

    Der Senat folgt damit der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R).

    Die Ausführungen des BSG im Urteil vom 10. März 2015 (B 1 A 10/13 R) sind auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar, zumal die maßgeblichen Regelungen in §§ 90, 90a SGB IV und § 173 Abs. 2 Satz 2 SGB V zu IKKn einerseits und BKKn andererseits identisch sind.

    Ausdrücklich heißt es im Urteil daher auch (B 1 A 10/13 R, Rn. 25, juris):.

  • BSG, 16.12.1965 - 3 RK 33/62

    Sozialversicherungsträger - Örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherers -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2015 - L 1 KR 150/15
    Die Rechtsprechung des BSG vertrat bereits zum früheren Rechtszustand bei unmittelbarer Anwendung des Art. 87 Abs. 2 GG die Auffassung, dass eine betriebsbezogene räumliche Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs einer KK zu Änderungen der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit führt (vgl für Betriebskrankenkassen BSGE 24, 171, 174 [BSG 16.12.1965 - 3 RK 33/62] = SozR Nr. 3 zu GG Art. 87).
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