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   LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09 KL   

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LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09 KL (https://dejure.org/2011,10888)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.03.2011 - L 4 KA 14/09 KL (https://dejure.org/2011,10888)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. März 2011 - L 4 KA 14/09 KL (https://dejure.org/2011,10888)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Dies trägt dem Wesen der Schiedssprüche Rechnung, die auf Interessenausgleich angelegt sind und Kompromisscharakter haben (st. Rspr. vgl. BSGE 91, 153 = SozR 4 - 2500 § 85 Nr. 3 Rdnr. 11; BSGE 87, 199, 202 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 5; BSG, Urteil vom 16. Juli 2003, B 6 KA 29/02 R - zit. nach juris).

    Die inhaltliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der dem Schiedsspruch zu Grunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, d.h. die maßgeblichen Rechtsmaßstäbe und die zwingenden rechtlichen Vorgaben beachtet hat (BSG, Urteil vom 16. Juli 2003 a.a.O. m. w. N.).

    Diese Bezugnahme auf begünstigende Vorjahresregelungen für diese Leistungen stellen nach dem Grundsatz der Vorjahresanknüpfung (vgl. BSGE 20, 73, 84; 91, 153, 161; Kingreen, a.a.O. § 98 Rdnr. 19) und mangels entgegenstehender Gesichtspunkte eine hinreichende Begründung für deren besondere Förderungswürdigkeit auch im Festsetzungsjahr dar.

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 49/07 R

    Ärztliche und nichtärztliche Psychotherapeuten - angemessene Höhe der Vergütung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Die Richtigkeit jedes einzelnen Elements in einem mathematischen, statistischen oder betriebswirtschaftlichen Sinne ist deshalb nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der gesamten Regelung (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, Az.: B 6 KA 49/07 R).

    Eine Überschreitung dieser Grenze ist erst dann anzunehmen, wenn die getroffene Regelung (als "ausbrechender Rechtsakt") so offensichtlich den zugrundeliegenden Regelungsauftrag überschritten hätte, dass den Parteien des Gesamtvertrages und dem Beklagten eine Bindung an diese Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. zu dieser ultra-vires-Kontrolle BSG, Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/09 R, Rdnr. 41, zit. nach juris) oder die Entscheidung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (BVerfGE 108, 1, 19), d. h. in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (so BVerwGE 125, 384 Rdnr. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 49/07 R; SG Marburg Urteil vom 6. Oktober 2010, S 11 KA 340/09 Rdnr. 86, zit. nach juris).

  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10

    Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Dem BA und dem EBA ist als Normgeber wegen seines gesetzlichen Auftrags zur Konkretisierung der Grundlagen der vertragsärztlichen Honorarverteilung, der auch den Auftrag zu einer sinnvollen Steuerung des Leistungsgeschehens in der vertragsärztlichen Versorgung umfasst, ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. auch BVerfG, 22. Oktober 2004, 1 BvR 528/04, BVerfGE 4, 131 ; Beschluss vom 23. August 2010, 1 BvR 1141/10 zit. nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen einschlägigen Entscheidungen (vgl. etwa BVerfGE 33, 125 ; 171 ; BVerfG Beschluss vom 23. August 2010, 1 BvR 1141/10) ausdrücklich zwischen Beschränkungen der Berufswahl und Berufsausübung differenziert und nur für Regelungen im erstgenannten - hier nicht einschlägigen - Bereich besonders strenge Maßstäbe angelegt.

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Dem BA und dem EBA ist als Normgeber wegen seines gesetzlichen Auftrags zur Konkretisierung der Grundlagen der vertragsärztlichen Honorarverteilung, der auch den Auftrag zu einer sinnvollen Steuerung des Leistungsgeschehens in der vertragsärztlichen Versorgung umfasst, ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. auch BVerfG, 22. Oktober 2004, 1 BvR 528/04, BVerfGE 4, 131 ; Beschluss vom 23. August 2010, 1 BvR 1141/10 zit. nach juris).

    Diese wären insbesondere überschritten, wenn die Festsetzungen von eindeutig sachfremden Erwägungen getragen sind oder gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, SozR 4-2500 § 87 Nr. 6 Rdnrn. 19, 21 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 29.09.2010 - L 4 KA 54/09

    Kassenärztliche Vereinigung - Klagebefugnis gegen aufsichtsrechtliche

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Dieser Beanstandungsbescheid war Gegenstand des Verfahrens L 4 KA 54/09 KL vor dem erkennenden Senat, der diesen mit Urteil vom 29. September 2010 aufgehoben hat, im Wesentlichen mit der Begründung, dass nach dem gesetzlich vorgegebenen Kompetenzgefüge und vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen föderalen Kompetenzaufteilung bezüglich der Ausführung von Bundesgesetzen die Entscheidungen der Landesschiedsämter den Aufsichtsbefugnissen des Bundesversicherungsamtes entzogen sind.

    Die Klägerin Ziffer 8, die KV Hessen, zählt nicht zu den Versicherungsträgern oder den Verbänden von Versicherungsträgern, aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung bedarf es gleichwohl (ausnahmsweise) auch für diese im Falle der Anfechtung eines Schiedsspruches keines Vorverfahrens, denn sie ist in gleicher Weise wie die Kläger Ziffer 1-7 juristische Person des öffentlichen Rechts (§§ 4 Abs. 1, 77 Abs. 5 SGB V), als solche eine mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungskörperschaft und zusammen mit den für ihren Bezirk zuständigen Landesverbänden und den Ersatzkassen Vertragspartner der Gesamtvertrage (§ 83 SGB V), bzw. des Honorarvertrags für Vertragsärzte und damit Teil einer gemeinsamen Selbstverwaltung im Vertragsarztrecht; sie kann daher beanspruchen, hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeiten mit diesen gleich behandelt zu werden (zur Entbehrlichkeit des Vorverfahrens im Falle der Drittbetroffenheit einer Kassenärztlichen Vereinigung durch eine aufsichtsrechtliche Maßnahme gegen den Schiedsspruch eines Landesschiedsamts vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. September 2010, L 4 KA 54/09 KL.

  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Diese Bezugnahme auf begünstigende Vorjahresregelungen für diese Leistungen stellen nach dem Grundsatz der Vorjahresanknüpfung (vgl. BSGE 20, 73, 84; 91, 153, 161; Kingreen, a.a.O. § 98 Rdnr. 19) und mangels entgegenstehender Gesichtspunkte eine hinreichende Begründung für deren besondere Förderungswürdigkeit auch im Festsetzungsjahr dar.
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R

    Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses - Klage auf Änderung des

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Diese Entscheidungen und Beschlüsse des EBA haben (wie jene auf der Grundlage des § 87 Abs. 4 SGB V, vgl. hierzu BSG Urteil vom 11. September 2002, B 6 KA 34/01 R, Rdnr. 19, zitiert nach juris) Doppelcharakter.
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/09 R

    Rechtsweg bei Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Eine Überschreitung dieser Grenze ist erst dann anzunehmen, wenn die getroffene Regelung (als "ausbrechender Rechtsakt") so offensichtlich den zugrundeliegenden Regelungsauftrag überschritten hätte, dass den Parteien des Gesamtvertrages und dem Beklagten eine Bindung an diese Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. zu dieser ultra-vires-Kontrolle BSG, Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/09 R, Rdnr. 41, zit. nach juris) oder die Entscheidung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (BVerfGE 108, 1, 19), d. h. in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (so BVerwGE 125, 384 Rdnr. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 49/07 R; SG Marburg Urteil vom 6. Oktober 2010, S 11 KA 340/09 Rdnr. 86, zit. nach juris).
  • SG Marburg, 06.10.2010 - S 11 KA 340/09

    Vertragsärztliche Vergütung - Ermittlung des Regelleistungsvolumens -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Eine Überschreitung dieser Grenze ist erst dann anzunehmen, wenn die getroffene Regelung (als "ausbrechender Rechtsakt") so offensichtlich den zugrundeliegenden Regelungsauftrag überschritten hätte, dass den Parteien des Gesamtvertrages und dem Beklagten eine Bindung an diese Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. zu dieser ultra-vires-Kontrolle BSG, Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 31/09 R, Rdnr. 41, zit. nach juris) oder die Entscheidung in einem "groben Missverhältnis" zu den mit ihr verfolgten legitimen Zwecken steht (BVerfGE 108, 1, 19), d. h. in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (so BVerwGE 125, 384 Rdnr. 16; vgl. auch BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 6 KA 49/07 R; SG Marburg Urteil vom 6. Oktober 2010, S 11 KA 340/09 Rdnr. 86, zit. nach juris).
  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 43/08 R

    Bewertungsausschuss - Partner der Honorarverteilungsverträge - Absehen von der

    Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09
    Unter Berücksichtigung dieses Gestaltungsspielraums des EBA als Normgeber (vgl. auch BSG, Urteil vom 17. März 2010, Az.: B 6 KA 43/08 R) ist die richterliche Kontrolle seiner Beschlüsse als untergesetzliche Normen eingeschränkt und beschränkt sich auf die Einhaltung der äußersten rechtlichen Grenzen seiner Rechtsetzungsbefugnis.
  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer,

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 B 74/08

    Vertrag über ambulante Operationen aus dem Jahr 2006 - Vergütungsregelung -

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R

    Schiedsamt - volle oder auch nur teilweise Festlegung der Gesamtvergütung auf der

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R

    Honorarverträge im Ersatzkassenbereich - Zuständigkeit des

    Im Verlaufe des Gerichtsverfahrens hat das BVA seine Aufsichtsverfügung insoweit zurückgenommen, als es darin die Übertragung der Entscheidungen über Rückstellungen an die KÄV (Schiedsspruch Anlage 2 Nr. 2) beanstandet hatte (Sitzungsniederschrift des LSG- L 4 KA 14/09 KL - vom 9.6.2010 S 3) .
  • LSG Hessen, 29.09.2010 - L 4 KA 54/09
    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 9. Juni 2010 im Verfahren L 4 KA 14/09 KL hat die Beklagte den Bescheid vom 16. Juni 2009 insoweit zurückgenommen als damit Anlage 2 Nr. 2 des Honorarvertrages 2009 für die vertragsärztliche Versorgung im Bundesland Hessen, festgesetzt durch Schiedsspruch des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung in Hessen vom 30. Oktober 2008 -LSchÄ-07-08-Verbände gemäß §§ 89 Abs. 5 Satz 5, 71 Abs. 4 Satz 2 SGB V beanstandet wurde.

    Unerheblich ist dabei, dass die vom Beigeladenen zu 8) erhobene Klage gegen den Schiedsspruch (anhängig, vgl. Klage vor dem erkennenden Senat, Az. L 4 KA 14/09 KL) gem. § 89 Abs. 1 Satz 6 SGB V keine aufschiebende Wirkung hat.

  • SG Berlin, 02.05.2012 - S 83 KA 399/10

    Vertragsärztliche Vergütung - Festsetzung der Honorarverteilungsquoten in den

    Gegen die Entscheidung des Schiedsamtes steht der KÄV dann die Möglichkeit der Anfechtungsklage zu, in deren Rahmen sie auch inzident die Unwirksamkeit der Beschlüsse des (erweiterten) Bewertungsausschusses geltend machen kann (vgl. BSG, Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 29/02 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 3, juris Rdnr. 21; vgl. auch - auch zu der hier streitigen Festsetzung der HVV-Quoten für die Zeit ab dem 1.1.2009 - BSG, Urteil vom 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R, Terminsbericht Nr. 15/12, abrufbar unter www.bsg.bund.de sowie die Vorinstanz, Hessisches LSG, Urteil vom 9.3.2011 - L 4 KA 14/09 KL - juris Rdnrn. 128ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 110/08
    Der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bedurfte es nicht (Hessisches LSG, Urteil vom 09.03.2011 - L 4 KA 14/09 KL - Beier in jurisPK-SGB V, 1. Auflage, § 89 SGB V, Rdn. 44 m.w.N.).
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