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   LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18   

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LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18 (https://dejure.org/2019,40249)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.10.2019 - L 4 SO 47/18 (https://dejure.org/2019,40249)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - L 4 SO 47/18 (https://dejure.org/2019,40249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Aufwendungen für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch den Sozialhilfeträger als Nothelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Ist eine Person der aufenthaltsrechtlichen Verpflichtung des § 4 FreizügigG/EU unterworfen, so schließt § 5 Abs. 11 Satz 2 SGB V die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V aus (Anschluss an BSG, Urteil vom 18. November 2014 B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 21); die hierfür erforderliche Inzidentprüfung der bestimmten Qualität des Aufenthaltsrechts folgt allein aufenthaltsrechtlichen Maßstäben.

    Lediglich eine solche Abrechnungsweise gewährleiste, dass der gesetzliche Zweck, die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen zu erhalten und zu stärken, erreicht werde, ohne dass andererseits eine unerwünschte Durchbrechung des öffentlich-rechtlichen Systems der Sozialhilfe gefördert werde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris Rn. 31).

    Gemeint ist damit, dass die Versicherungspflicht entfällt, wenn die betroffene Person aufenthaltsrechtlich nach § 4 FreizügG/EU über einen Krankenversicherungsschutz verfügen muss (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 21; Felix, in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016 [Stand: 22. Juli 2019], § 5 Rn. 98).

    Allein die entsprechende Verpflichtung nach § 4 FreizügG/EU schließt dabei die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V aus (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 21).

    Var. SGB XII in der bis 23. Dezember 2016 geltenden Fassung im Wege eines "erst recht"-Schlusses auf Unionsbürger ohne materielle Freizügigkeitsberechtigung ausgedehnt werden kann (ausdrücklich offenlassend BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 26; allgemein gegen Leistungsausschlüsse im Wege der Analogie oder Rechtsfortbildung BSG Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R = BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21 - juris, Rn. 40; ausf.

    Auch dem Ausländer, der dem Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII unterfällt, kann der Träger der Sozialhilfe in Ausübung von Ermessen Sozialhilfe gewähren, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist (zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris Rn. 28; vgl. bereits BVerwGE 78, 314, 317).

    Der Anspruch der Klägerin als Nothelferin ist allerdings der Höhe nach auf die Erstattung von Aufwendungen "in gebotenem Umfang" begrenzt (zum Folgenden ausf. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris, Rn. 29 bis 31).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 - C-424/10 und C-425/10 - sei Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehöriger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, so auszulegen, dass ein Unionsbürger, der im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates eine Aufenthaltszeit von über fünf Jahren nur auf Grund des nationalen Rechts dieses Staates zurückgelegt habe, nicht so betrachtet werden könne, als habe er das Recht auf Daueraufenthalt nach dieser Bestimmung erworben, wenn er während dieser Aufenthaltszeit die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie nicht erfüllt habe.

    Der rechtmäßige Aufenthalt im Aufenthaltszeitraum setzt wiederum nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts einen Aufenthalt voraus, der auf Freizügigkeit beruht, also materiell rechtmäßig ist (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011, Rs. C-325/09 - Dias - juris, Rn. 54 ff., 67; Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-424/10 und C-425/10 - Ziolkowski und Szeja - juris, Rn. 60 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, juris Rn. 17 m.w.N. aus der älteren Rechtsprechung; vgl. auch Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 4a FreizügG/EU Rn. 9).

    Ein Unionsbürger, der im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats eine Aufenthaltszeit von über fünf Jahren nur aufgrund des nationalen Rechts dieses Staates zurückgelegt hat, kann nicht so betrachtet werden, als habe er das Recht auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Unionsbürger-RL erworben, wenn er während dieser Aufenthaltszeit die Voraussetzungen eines Freizügigkeitstatbestandes nach Art. 7 Abs. 1 Unionsbürger-RL nicht erfüllt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-424/10 u. C-425/10 - Ziolkowski u. Szeja - juris, Rn. 60 ff.).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Ausweislich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei dadurch jedoch nur der Rechtsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ausgeschlossen, jedoch könnten in einem solchen Fall Leistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in Betracht kommen, wenn dies im Einzelfall gerechtfertigt sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris - Rn. 51).

    Hessisches LSG, Beschluss vom 7. April 2015 - L 6 AS 62/15 B ER -, juris Rn. 45 ff.; für den "erst recht"-Schluss bei § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII a.F. hingegen BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, zitiert nach juris, Rn. 48 ff.).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Dieser Rechtsprechung habe sich das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich in seinem Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 - angeschlossen.

    Der rechtmäßige Aufenthalt im Aufenthaltszeitraum setzt wiederum nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverwaltungsgerichts einen Aufenthalt voraus, der auf Freizügigkeit beruht, also materiell rechtmäßig ist (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011, Rs. C-325/09 - Dias - juris, Rn. 54 ff., 67; Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-424/10 und C-425/10 - Ziolkowski und Szeja - juris, Rn. 60 ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, juris Rn. 17 m.w.N. aus der älteren Rechtsprechung; vgl. auch Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 4a FreizügG/EU Rn. 9).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 554/11

    Erstattung der Kosten für die stationäre Behandlung eines Hilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Bei nachgewiesenen Kosten i.H.v. 2.808,56 ? ergibt dies bei 15 Behandlungstagen pro rata temporis unter Zugrundelegung der Tage der Gesamtaufenthaltsdauer einschließlich des Aufnahmetages (vgl. das der zitierten Entscheidung des BSG vom 18. November 2014 zugrunde liegende Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2013 - L 20 SO 554/11 -, juris) einen Anspruch der Klägerin i.H.v. 561, 71 ?.
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Dieses Aufenthaltsrecht setzt voraus, dass objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck kommt, dass die betreffende Person ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 2 FreizügG/EU Rn. 60; vgl. vor Inkrafttreten der Unionsbürger-RL bereits EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - Rs. C-138/02 - Collins, juris Rn. 37 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 07.04.2015 - L 6 AS 62/15

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Hessisches LSG, Beschluss vom 7. April 2015 - L 6 AS 62/15 B ER -, juris Rn. 45 ff.; für den "erst recht"-Schluss bei § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII a.F. hingegen BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, zitiert nach juris, Rn. 48 ff.).
  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 193, 183 SGG, da die Klägerin als Leistungsempfängerin geklagt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - B 8 SO 45/07 B -, SozR 4-1500 § 183 Nr. 7).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Soweit das Sozialgericht ausweislich der Entscheidungsgründe in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass hinsichtlich der Ablehnung des Überprüfungsantrages eine Kombination aus Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage statthaft ist (BSG, Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/10 R -, SozR 4-3500 § 30 Nr. 4, Rn. 12), ist dies in der Tenorierung nicht hinreichend klar zum Ausdruck gekommen, worauf auch der Kammervorsitzende in der Verfügung vom 22. Januar 2018 nach Absetzung des Urteils hingewiesen hat (Bl. 83 d.A.).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 5 C 32.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2019 - L 4 SO 47/18
    Auch dem Ausländer, der dem Leistungsausschluss nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII unterfällt, kann der Träger der Sozialhilfe in Ausübung von Ermessen Sozialhilfe gewähren, soweit dies im Einzelfall gerechtfertigt ist (zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 8 SO 9/13 R - juris Rn. 28; vgl. bereits BVerwGE 78, 314, 317).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der

  • EuGH, 21.07.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 137/15

    Anspruch des Krankenhauses auf Erstattung von Aufwendungen für eine stationäre

  • SG Darmstadt, 23.11.2017 - S 17 SO 225/16
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