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   LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17   

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https://dejure.org/2017,53118
LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17 (https://dejure.org/2017,53118)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.11.2017 - L 1 KR 210/17 (https://dejure.org/2017,53118)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. November 2017 - L 1 KR 210/17 (https://dejure.org/2017,53118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Kosten einer operativen Entfernung überschüssiger Haut im Brust- und Bauchbereich in der Türkei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundsätzlicher Ausschluss von Auslandskrankenhausbehandlungen in gesetzlicher Krankenversicherung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 35 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Ruhen des Anspruchs nach § 13 IIIa SGB V während Auslandsaufenthalts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Der leistungsberechtigte Kläger stellte bei der Beklagten auch einen hinreichend bestimmten Antrag auf Leistung von Brust- und Bauchstraffungsoperationen (zu den Voraussetzungen: BSG Urteil vom 11. Juli 2017, B 1 KR 1/17 R, Rn. 18ff., juris).

    Auch eine antragsmäßige Begrenzung auf Leistungen durch ein Vertragskrankenhaus entfiel spätestens zum Zeitpunkt der vollständigen Ablehnung einer Leistung durch die Beklagte mit dem angefochtenen Bescheid (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juli 2017, B 1 KR 1/17 R, Rn. 22, 24, juris).

    Sie müssen sich nur eine der vorenthaltenen Naturalleistung entsprechende Leistung verschaffen (BSG, Urteil vom 11. Juli 2017, B 1 KR 1/17 R).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Ob unter diesem Gesichtspunkt insbesondere in dem Schreiben der Beklagten vom 27. Dezember 2014 die Mitteilung eines hinreichenden Grundes für die verzögerte Entscheidung im Sinne von § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V gesehen werden könne und ob die fragliche Operation Leistungsgrenzen des Leistungskatalogs überwinde, die jedem Versicherten klar sein müssten (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 26), könne vorliegend allerdings dahinstehen.

    Das Bundessozialgericht hat hierzu entschieden, dass die Begrenzung auf "erforderliche Leistungen" nach § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V eine Beschränkung auf subjektiv für den Berechtigten erforderliche Leistungen, die nicht offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen, bedeutet (Urteil vom 8. März 2016, B 1 KR 25/15 R).

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Wenn im Rahmen der Amtsermittlung weitere Informationen beim Antragsteller einzuholen sind, beeinflusst dieser Umstand nicht den Fristbeginn, sondern er kann ein hinreichender Grund für das Unvermögen zur rechtzeitigen Entscheidung sein (BSG, Urteil vom 11. Juli 2017 B 1 KR 26/16 R Rn. 2ff., juris), sofern die Krankenkasse den Versicherten ausreichend über Grund und Dauer der Verzögerung unterrichtet.

    Das Schreiben der Beklagten vom 29. Dezember 2014, mit welchem sie dem Kläger mitteilte, dass sie sich bei ihm melde, sobald das Gutachten des MDK vorliege, ist keine ausreichende Fristverlängerung im Sinne des § 13 Abs. 3a Satz 5 SGB V, denn es fehlt insoweit an der Mitteilung der taggenau anzugebenden Dauer des Bestehens eines Verzögerungsgrundes (vgl. hierzu ausdrücklich BSG Urteil vom 11. Juli 2017, B 1 KR 26/16 R, Rn. 31ff. ).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Operationen am krankenversicherungsrechtlich betrachtet gesunden Körper, die psychische Leiden beeinflussen sollen, seien keine notwendigen Behandlungen im Sinne von § 27 Abs. 1 SGB V (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R; BSG, Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 1/02).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02
    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Operationen am krankenversicherungsrechtlich betrachtet gesunden Körper, die psychische Leiden beeinflussen sollen, seien keine notwendigen Behandlungen im Sinne von § 27 Abs. 1 SGB V (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R; BSG, Urteil vom 19. Februar 2003 - B 1 KR 1/02).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2006 - L 4 KR 60/04

    Kein Anspruch auf Hautstraffungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Eine Entfernung der Hautlappen aus dermatologischen Gründen komme nur in Betracht, wenn durch den Hautüberschuss ständige Hautreizungen wie Pilzbefall, Sekretionen oder entzündliche Veränderungen auftreten, die sich als dauerhaft therapieresistent erweisen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. November 2006, L 4 KR 60/04).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Auch Kostenerstattungsansprüche, soweit sie dem Grunde nach bestehen, können "ruhen" (vgl. BT-Drs. 11/2237 zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 2/17 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Antrag auf Augmentationsmastopexie -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 210/17
    Vorliegend durfte der Kläger aufgrund der fachlichen Befürwortung seines Antrags durch seine Ärzte Brust- und Bauchstraffungen zur Behandlung der Gynäkomastie und der schmerzenden Bauchlappen für geeignet und erforderlich halten, ohne weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen ambulanter und stationärer Leistungserbringung wissen zu müssen (vgl. hierzu auch BSG, Urteile vom 7. November 2017 B 1 KR 2/17 R: Augmentationsmastopexie und B 1 KR 24717 R: Abdominalplastik - beide Terminbericht vom 7. November 2017).
  • LSG Bayern, 03.05.2018 - L 4 KR 297/17

    Genehmigungsfiktion - Rücknahme der Genehmigungsfiktion

    Primär- oder Sekundärrecht der EU ist ebensowenig einschlägig wie § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, der dem von der Beklagten angeführten Urteil des Hessischen LSG vom 09.11.2017 (L 1 KR 210/17) zu Grunde lag.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2019 - L 18 KN 49/16

    Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Türkei werden vom persönlichen Anwendungsbereich dieses Abkommens nicht erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 25.2.2015, Az B 3 P 6/13 R; Hessische LSG, Urteil vom 9.11.2017, Az L 1 KR 210/17).
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