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   LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 215/16   

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LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 215/16 (https://dejure.org/2017,52102)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.11.2017 - L 1 KR 215/16 (https://dejure.org/2017,52102)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. November 2017 - L 1 KR 215/16 (https://dejure.org/2017,52102)
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  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 215/16
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Mai 2011 (B 12 KR 9/09 R) wirke sich eine solche Befreiung jedoch nur auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis aus.

    Der Zusatz in diesem Bescheid, dass die Befreiung nicht widerrufen werden könne, entspreche dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 3 SGB V. Anders als in dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Verfahren (B 12 KR 9/09 R) habe zudem der Befreiungsbescheid vom 28. Februar 1994 nicht den Hinweis enthalten, dass die Befreiung auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers gelten würde.

    Die Befreiung wirkt tatbestandsbezogen (BSG, Urteil vom 25. Mai 2011, B 12 KR 9/09 R, juris, Rn. 17 mwN; Orlowski/Rau/Wasem, SGB V, Kommentar, GKV, § 8 Rn. 10).

    Auch das Bundessozialgericht hat dies in seinem Urteil vom 25. Mai 2011 ausdrücklich offen gelassen (B 12 KR 9/09 R, juris, Rn. 22).

    Dennoch ist in den Fällen, in denen aus anderen Gründen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, von dem Fortfall der Befreiungswirkung auszugehen (BSG, Urteil vom 25. Mai 2011, B 12 KR 9/09 R, juris, Rn. 27 ff.; Gerlach in: Hauck/Noftz, SGB, 07/15, § 8 SGB V, Rn. 127).

    Die grundsätzliche Möglichkeit einer eintretenden Versicherungspflicht bei bereits bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht setzt aber wiederum voraus, dass sich die Befreiung nur auf den jeweiligen Versicherungspflichttatbestand bezieht, aus dessen Anlass sie ausgesprochen wurde, und dass sie sich nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V auch auf andere Versicherungspflichttatbestände erstreckt" (Urteil vom 25. Mai 2011, B 12 KR 9/09 R, juris, Rn. 18).

  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 81/92

    Berufssoldat - Ruhegehalt - Versicherungspflicht - Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 215/16
    Allerdings setzt die Erstreckung der Befreiung durch § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V, wonach von der Versicherungspflicht befreite Personen auch dann versicherungsfrei bleiben, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 (bzw. 13) SGB V genannten Voraussetzungen erfüllen, gedanklich voraus, dass ohne diese besondere Anordnung der Versicherungsfreiheit Versicherungspflicht einträte, was noch nach der RVO - die eine dem § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V entsprechende Regelung nicht kannte - fast ausnahmslos der Fall war (zum diesbezüglichen Paradigmenwechsel mit Einführung des SGB V vgl BSG SozR 3-2500 § 257 Nr. 3 S 15 ff und Nr. 4 S 20 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 5 KR 4868/05

    Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenze,

    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 215/16
    Von einem Wegfall der Befreiung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V infolge eines Arbeitgeberwechsels ist jedoch auszugehen (so auch Baier in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, § 8 SGB V Rn. 18; Simon in: Bertold/Huster/Rehborn, Gesundheitsrecht, SGB V/SGB XI, § 8 SGB V, Rn. 4; Peters, KassKomm, § 8 SGB V, Rn. 12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juli 2006, L 5 KR 4868/05, juris, Rn. 29 f.).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 215/16
    Ob dies für eine Befreiung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bedeutet, dass sie nur für die Dauer des entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses gilt und ihre Wirkung bei einem Wechsel in ein neues Beschäftigungsverhältnis entfällt, ist dem Wortlaut der Vorschrift und der diesbezüglichen Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 11/2237, S. 160 und 15/28, S. 12) nicht zu entnehmen.
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