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   LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97   

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LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97 (https://dejure.org/2001,51651)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97 (https://dejure.org/2001,51651)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - L 13 RJ 944/97 (https://dejure.org/2001,51651)
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  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 5/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht rechtzeitige Terminsladung - rechtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Wie das Bundessozialgericht (BSG vom 29. Juli 1998 B 9 V 11/97 R = SozR 3-2600 § 118 Nr. 2) ausdrücklich hervorgehoben hat, handelte es sich bei der Einführung des § 118 Abs. 4 SGB VI um eine (echte) Rechtsänderung, und nicht lediglich um die Klarstellung eines schon früher bestehenden Rechtszustands.

    Wie das Bundessozialgericht bezogen auf den ebenfalls dem öffentlichen Recht angehörenden Rücküberweisungsanspruch gegenüber der kontoführenden Bank aus § 118 Abs. 3 SGB VI in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSG vom 28. August 1997 8 RKn 2/97 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 1; BSG vom 29. Juli 1998 B 9 V 5/98 R = in SozR 3-2600 § 118 Nr. 2; BSG vom 4. August 1998 B 4 RA 72/97 R = in SozR 3-2600 § 118 Nr. 3 sowie BSG vom 9. Dezember 1998 B 9 V 48/97 = SozR 3-2600 § 118 Nr. 4) überzeugend herausgearbeitet hat, fehlt es an der sog. Verwaltungsaktbefugnis insbesondere dann, wenn wie auch im vorliegenden Fall der in Anspruch genommene Rückzahlungsschuldner weder in das Sozialrechtsverhältnis zwischen dem verstorbenen Versicherten und dem Rentenversicherungsträger eingetreten ist noch zu diesem aus sonstigen Gründen in einem Verhältnis der Unterordnung (sog. Subordinationsverhältnis) steht und wenn auch im Übrigen keine ausdrückliche gesetzliche Regelung existiert, wonach der Rentenversicherungsträger berechtigt wäre, die Verpflichtung zur Erstattung der empfangenen Geldleistung durch Verwaltungsakt auszusprechen.

    Das Bundessozialgericht hat bereits in seinem Urteil vom 29. Juli 1998 (a.a.O., S. 12) ausgeführt, dass der Rückforderungsanspruch gegen den Empfänger bzw. Verfügenden im Sinne des § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI durch den Leistungsträger vielmehr im Wege der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) geltend zu machen ist.

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Der sich aus § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI ergebende Erstattungsanspruch ist zwar nach inzwischen ganz einhelliger Meinung (vgl. Polster, Kasseler Kommentar, § 118 SGB VI Rdnr. 18; BSG vom 25. Januar 2001 B 4 RA 64/99 R) öffentlich-rechtlicher Natur mit der Folge, dass gemäß § 51 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Zuständigkeit der Sozialgerichte gegeben ist.

    Auch das Bundessozialgericht hat in vergleichbaren Fällen (vgl. BSG vom 25. Januar 2001 B 4 RA 64/99 R) keinerlei Veranlassung gesehen, einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot in Erwägung zu ziehen.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Diese Grenzen sind durch Abwägung (Rechtssicherheit gegen "zwingende Gründe des gemeinsamen Wohls" bei der echten Rückwirkung bzw. Ausmaß des Vertrauensschadens gegen die "Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit" bei der unechten Rückwirkung) zu ermitteln, wobei stets vorauszusetzen ist, dass der Bürger auf den Fortbestand der bisherigen Regelung überhaupt berechtigterweise vertrauen durfte (vgl. etwa BVerfGE 13, 261, 270 ff. [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]; 25, 142, 154; 25, 269, 289 ff.; 30, 272, 285 ff.; 30, 367, 385 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Diese Grenzen sind durch Abwägung (Rechtssicherheit gegen "zwingende Gründe des gemeinsamen Wohls" bei der echten Rückwirkung bzw. Ausmaß des Vertrauensschadens gegen die "Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit" bei der unechten Rückwirkung) zu ermitteln, wobei stets vorauszusetzen ist, dass der Bürger auf den Fortbestand der bisherigen Regelung überhaupt berechtigterweise vertrauen durfte (vgl. etwa BVerfGE 13, 261, 270 ff. [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]; 25, 142, 154; 25, 269, 289 ff.; 30, 272, 285 ff.; 30, 367, 385 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Diese Grenzen sind durch Abwägung (Rechtssicherheit gegen "zwingende Gründe des gemeinsamen Wohls" bei der echten Rückwirkung bzw. Ausmaß des Vertrauensschadens gegen die "Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit" bei der unechten Rückwirkung) zu ermitteln, wobei stets vorauszusetzen ist, dass der Bürger auf den Fortbestand der bisherigen Regelung überhaupt berechtigterweise vertrauen durfte (vgl. etwa BVerfGE 13, 261, 270 ff. [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]; 25, 142, 154; 25, 269, 289 ff.; 30, 272, 285 ff.; 30, 367, 385 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Diese Grenzen sind durch Abwägung (Rechtssicherheit gegen "zwingende Gründe des gemeinsamen Wohls" bei der echten Rückwirkung bzw. Ausmaß des Vertrauensschadens gegen die "Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit" bei der unechten Rückwirkung) zu ermitteln, wobei stets vorauszusetzen ist, dass der Bürger auf den Fortbestand der bisherigen Regelung überhaupt berechtigterweise vertrauen durfte (vgl. etwa BVerfGE 13, 261, 270 ff. [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]; 25, 142, 154; 25, 269, 289 ff.; 30, 272, 285 ff.; 30, 367, 385 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Diese Grenzen sind durch Abwägung (Rechtssicherheit gegen "zwingende Gründe des gemeinsamen Wohls" bei der echten Rückwirkung bzw. Ausmaß des Vertrauensschadens gegen die "Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit" bei der unechten Rückwirkung) zu ermitteln, wobei stets vorauszusetzen ist, dass der Bürger auf den Fortbestand der bisherigen Regelung überhaupt berechtigterweise vertrauen durfte (vgl. etwa BVerfGE 13, 261, 270 ff. [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]; 25, 142, 154; 25, 269, 289 ff.; 30, 272, 285 ff.; 30, 367, 385 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69

    Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Denn nach insoweit einheitlicher Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BSGE 32, 145 = SozR Nr. 49 zu § 51 SGG; BSGE 61, 11 [BSG 29.10.1986 - 7 RAr 77/85] = SozR 1300 § 50 Nr. 13; BVerwGE 84, 274 ff.; BGHZ 71, 180, 183; 73, 202, 203) bestand mangels gesetzlicher Grundlage zum damaligen Zeitpunkt zwischen der Beklagten und dem Kläger kein sozialrechtliches Leistungsverhältnis, insbesondere kein Subordinationsverhältnis, das Voraussetzung für die Befugnis der Beklagten gewesen wäre, zur Regelung ihres Erstattungsbegehrens einen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. Kopp, VwVfG, 6. Auflage 1996, § 35 Rdnrn. 3 und 71 m.w.N.; auch Meyer-Ladewig, SGG, nach § 54 Rdnr. 4a).
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Darüber hinaus sei auch die seitens des Bundessozialgerichts gefundene Ausnahme vom Rückwirkungsverbot (BSGE 54, 223 ff. [BSG 15.12.1982 - GS - 2/80]) hier nicht anwendbar: § 118 Abs. 4 SGB VI normiere nicht lediglich eine auch schon vor dem 1. Januar 1996 bestehende Rechtslage neu; denn vor dem 1. Januar 1996 sei ein sozialrechtlicher Erstattungsanspruch gegen den Empfänger bzw. Verfügenden unrechtmäßiger Zahlungen so nicht gegeben gewesen.
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
    Ein bedingter mit dem Hauptvortrag des Widerklägers in einem "echten" Eventualverhältnis stehender Antrag, der vom Eintritt eines innerprozessualen Ereignisses abhängt, ist zulässig (vgl. hierzu BGHZ 132, 390, 397).
  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 11/97 R

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge von Rechtsnachfolgern

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 2/97

    Rücküberweisung einer wegen Todes des Versicherten überzahlten Rente

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 37.88

    Wohngeldzahlung - Tod eines Antragsberechtigten - Bewilligungsbescheid - Erbe

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85

    Rückforderung von Leistungen - Verwaltungsakt an einen Dritten -

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 48/97 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

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