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LSG Hessen, 11.08.2011 - L 8 KR 334/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
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- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 20.10.2010 - S 18 KR 540/08
- LSG Hessen, 11.08.2011 - L 8 KR 334/10
- BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2011 - L 5 KR 155/09
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2011 - L 8 KR 334/10
Da der Gesetzgeber mit unveränderte Beibehaltung der Regelung des § 40 Abs. 3 S. 1 SGB V zum Ausdruck gebracht hat, dass dem Versicherten trotz Einfügung des § 40 Abs. 2 S. 2 ein Wahlrecht unter den Vertragseinrichtungen nicht zusteht, welches das Auswahlermessen der GKV nach § 40 Abs. 3 S. 1 SGB V einschränkt (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2009, Az. L 5 KR 155/09), kann entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin diese Regelung den vorliegend geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch nicht begründen. - BSG, 21.02.2008 - B 1 KR 107/07 B
Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2011 - L 8 KR 334/10
Das Sozialgericht hat sich der Auffassung des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 21. Februar 2008, Az. B 1 KR 107/07) angeschlossen, wonach der Anspruch die Rechte des Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Krankenbehandlung durch die Regelungen des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) keine Erweiterung fänden. - BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R
Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung - …
Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2011 - L 8 KR 334/10
Darüber hinaus hat die Beklagte als GKV das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1 SGB V mit der Folge zu beachten, dass bei der Auswahl der gleich geeigneten Leistungserbringer derjenige mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt ist, der die Leistung mit den geringsten Vergütungssätzen anbietet (Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2002, Az.: B 3 KR 63/01 R, veröff.