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   LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94   

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https://dejure.org/1995,8049
LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94 (https://dejure.org/1995,8049)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.10.1995 - L 3 U 789/94 (https://dejure.org/1995,8049)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - L 3 U 789/94 (https://dejure.org/1995,8049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität - absolute Fahruntüchtigkeit - innere Ursache - Unterzuckerung)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) auf dem Heimweg bei einem Verkehrsunfall mit einem PKW wegen Alkoholgenusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78

    Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt der Unfallversicherungsschutz bei nachgewiesener (Vollbeweis) alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit entsprechend der geltenden Kausalitätsnorm jedoch dann, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die unternehmensbedingten Umstände der Fahrt bzw. die allgemeinen oder besonderen verkehrsbedingten Wegegefahren derart in den Hintergrund drängt, daß sie als rechtlich allein wesentliche Ursache zu werten ist (u.a. BSGE 12, 242; 43, 110; 48, 228).

    Das wiederum ist anzunehmen, wenn sonstige Unfallursachen nicht erwiesen sind (BSGE 12, 242; 38, 127; 48, 228; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 49).

    Läßt sich unter Anwendung dieser Maßstäbe nicht klären, ob betriebsbezogene Umstände vorliegen und diese ferner den Unfall zumindest rechtlich wesentlich mitverursacht haben, so geht die Ungewißheit zu Lasten des Versicherten, weil er die Beweislast für diese anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (BSGE 35, 216; 43, 110; 48, 228).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt der Unfallversicherungsschutz bei nachgewiesener (Vollbeweis) alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit entsprechend der geltenden Kausalitätsnorm jedoch dann, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die unternehmensbedingten Umstände der Fahrt bzw. die allgemeinen oder besonderen verkehrsbedingten Wegegefahren derart in den Hintergrund drängt, daß sie als rechtlich allein wesentliche Ursache zu werten ist (u.a. BSGE 12, 242; 43, 110; 48, 228).

    Läßt sich unter Anwendung dieser Maßstäbe nicht klären, ob betriebsbezogene Umstände vorliegen und diese ferner den Unfall zumindest rechtlich wesentlich mitverursacht haben, so geht die Ungewißheit zu Lasten des Versicherten, weil er die Beweislast für diese anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (BSGE 35, 216; 43, 110; 48, 228).

  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91

    Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Allerdings kann bei sog. Unfällen aus innerer Ursache (d.h. infolge krankhafter Erscheinungen oder der Konstitution des Betroffenen) der ursächliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gegeben sein, wenn entweder die versicherte Tätigkeit die Ursache selbst mitbedingt hat oder wenn die versicherte Tätigkeit eine wesentliche Bedingung für die Schwere der Unfallfolgen war, weil ohne die versicherte Tätigkeit dem Versicherten der Unfall nicht in dieser Art oder derselben Schwere zugestoßen wäre, was bei Verkehrsunfällen in der Regel anzunehmen ist (s. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 81).

    Das gilt indes nicht bei Unfällen, bei denen der Versicherte infolge des unvorhergesehenen Eintritts oder Wirksamwerdens einer körpereigenen inneren Ursache wie z.B. einer Krankheit verkehrsuntüchtig wird und dadurch verunglückt (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14; SozR 2200 § 548 Nr. 81).

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt der Unfallversicherungsschutz bei nachgewiesener (Vollbeweis) alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit entsprechend der geltenden Kausalitätsnorm jedoch dann, wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die unternehmensbedingten Umstände der Fahrt bzw. die allgemeinen oder besonderen verkehrsbedingten Wegegefahren derart in den Hintergrund drängt, daß sie als rechtlich allein wesentliche Ursache zu werten ist (u.a. BSGE 12, 242; 43, 110; 48, 228).

    Das wiederum ist anzunehmen, wenn sonstige Unfallursachen nicht erwiesen sind (BSGE 12, 242; 38, 127; 48, 228; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 49).

  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 50/85

    Schizophrenie

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Allerdings kann bei sog. Unfällen aus innerer Ursache (d.h. infolge krankhafter Erscheinungen oder der Konstitution des Betroffenen) der ursächliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gegeben sein, wenn entweder die versicherte Tätigkeit die Ursache selbst mitbedingt hat oder wenn die versicherte Tätigkeit eine wesentliche Bedingung für die Schwere der Unfallfolgen war, weil ohne die versicherte Tätigkeit dem Versicherten der Unfall nicht in dieser Art oder derselben Schwere zugestoßen wäre, was bei Verkehrsunfällen in der Regel anzunehmen ist (s. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 81).

    Das gilt indes nicht bei Unfällen, bei denen der Versicherte infolge des unvorhergesehenen Eintritts oder Wirksamwerdens einer körpereigenen inneren Ursache wie z.B. einer Krankheit verkehrsuntüchtig wird und dadurch verunglückt (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 14; SozR 2200 § 548 Nr. 81).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Lediglich für den weiterhin zu führenden Nachweis der wesentlichen (Mit)Ursächlichkeit sicher festgestellter anderer Umstände für die Entstehung des Unfalls ist wiederum die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreichend (BSGE 45, 285).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 5/90

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Betriebstätigkeit und Unfall, erhöhte

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Hypothetische Ursachen scheiden bei der Anwendung der Kausalitätsnorm von vornherein aus; sie sind an der Entstehung des Unfalls nicht beteiligt (s. auch BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 73/79
    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Allein in einem verkehrswidrigen Verhalten dieser Art kann eine wesentliche Bedingung und damit Mitursache im Rechtssinne für den Unfall jedoch nicht erblickt werden (s. auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 2 RU 73/79).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Läßt sich unter Anwendung dieser Maßstäbe nicht klären, ob betriebsbezogene Umstände vorliegen und diese ferner den Unfall zumindest rechtlich wesentlich mitverursacht haben, so geht die Ungewißheit zu Lasten des Versicherten, weil er die Beweislast für diese anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (BSGE 35, 216; 43, 110; 48, 228).
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Hessen, 11.10.1995 - L 3 U 789/94
    Das wiederum ist anzunehmen, wenn sonstige Unfallursachen nicht erwiesen sind (BSGE 12, 242; 38, 127; 48, 228; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 49).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
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