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LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 791/95 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 550 Abs 1 RVO, § 548 Abs 1 S 1 RVO
Dienstweg - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität - absolute Fahruntüchtigkeit - relative Fahruntüchtigkeit - Alkoholgenuß - Nachweis - Beweislast
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Dienstweg - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität - absolute Fahruntüchtigkeit - relative Fahruntüchtigkeit - Alkoholgenuß - Nachweis - Beweislast)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zum Nachweis einer alkoholbedingten relativen Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 04.07.1995 - S 3 U 1506/93
- SG Kassel, 04.07.1995 - S-3/U-1506/93
- LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 791/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
Alkohol und Dienstunfall
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 791/95
Bei absoluter Fahruntüchtigkeit, die nach der neuesten Rechtsprechung des BSG in Übereinstimmung mit dem Strafrecht ab einer BAK von 1, 1 %o beginnt (Urteil des BSG vom 25. November 1992, Az.: 2 RU 40/91; Urteil des Senats vom 15. Juli 1992, Az.: L-3/U - 1434/87), ist ohne besondere Beweisanzeichen allein aufgrund der erreichten BAK von einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit auszugehen. - BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
Auszug aus LSG Hessen, 11.11.1998 - L 3 U 791/95
Kommt für einen auf einem grundsätzlich versicherten Weg erlittenen Verkehrsunfall alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als (Mit)Ursache in Betracht, so ist die Beweislast in der Weise verteilt, dass sie in der Regel der Versicherungsträger für das Vorliegen und die (Mit)Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit trägt, dagegen der Versicherte für das Vorliegen und die (Mit)Ursächlichkeit betriebsbezogener Umstände und Wegegefahren (BSGE 43, 110; Lauterbach-Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, S. 279-2).