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   LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5078
LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06 (https://dejure.org/2006,5078)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.12.2006 - L 9 AL 148/06 (https://dejure.org/2006,5078)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - L 9 AL 148/06 (https://dejure.org/2006,5078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 217 S 1 SGB 3, § 217 S 2 SGB 3, § 217 S 2 SGB 3, § 218 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 39 Abs 1 SGB 1
    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vorliegen von Vermittlungshemmnissen - persönlicher Wettbewerbsnachteil - Kausalität zwischen Eingliederungszuschuss und Beschäftigung - tatsächlicher Beginn - keine Prognoseentscheidung - Beschäftigung von Verwandten - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Eingliederungszuschuss wegen Minderleistung auch bei Arbeitsvertrag mit Angehörigen - hier: Schwester

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Eingliederungszuschusses für die Beschäftigung der Schwester eines Arbeitgebers; Rechtmäßigkeit der Differenzierung zwischen einem Arbeitsverhältnis unter Verwandten und sonstigen Personen bei der Ermessensprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eingliederungszuschüsse: Verwandte dürfen nicht diskriminiert werden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe für Verwandte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingliederungshilfe für Verwandte

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eingliederungszuschüsse: Verwandte dürfen nicht diskriminiert werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses an Arbeitgeber

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
    3. § 217 Satz 2 SGB III F. 2004 verlangt im Gegensatz zur vorher geltenden Fassung (BSG, 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R) tatbestandlich grundsätzlich nicht mehr eine Prognose der BA über das Erfordernis eines Eingliederungszuschusses zur Wiedereingliederung.

    Die nach § 324 Abs. 1 S. 1 SGB III erforderliche Antragstellung vor Aufnahme der Beschäftigung am 15. Dezember 2004 und damit vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (vgl. zur Frage des Zeitpunkts des Eintritts des leistungsbegründenden Ereignisses bei Anträgen auf Eingliederungszuschüsse: BSG, Urteil vom 6. April 2006 -B 7a AL 20/05 R - juris) ist durch den mündlichen Antrag vom 29. November 2004 erfüllt, weil er ohne ausdrückliche Normierung keinem Formenzwang unterliegt (PKSGB 111, 2. Aufl., § 324 Rn. 4).

    Die Gewährung eines Eingliederungszuschusses setzt danach tatbestandlich gemäß § 217 Satz 1 SGB III F. 2004 voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Grund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt oder beschäftigen will (BSG, 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - zu § 217 SGB III a.F.), in der Person des Arbeitnehmers Vermittlungshemmnisse vorliegen, die einer erfolgreichen Wiedereingliederung ins Erwerbsleben entgegenstehen und der Eingliederungszuschuss jedenfalls wesentliche (Mit-) Ursache für die Aufnahme der geförderten Beschäftigung ist.

    Der Annahme steht nicht entgegen, dass bisher die Zeugin ohne Zahlung des Eingliederungszuschusses bereits kurz nach Antragstellung vor der Entscheidung über den Antrag (vgl. hierzu: BSG, 6.4.2006, a.a.O.) beschäftigt worden ist.

  • BSG, 20.09.1999 - B 11 AL 157/99 B

    Außenwirkung von Ermessensrichtlinien nur über die Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
    Die Bestimmung gilt auch im Fall der Berücksichtigung von Ermessensrichtlinien (BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 - BSGE 73, 211; Beschluss vom 20. September 1999 - B 11 AL 157/99 B - juris).

    Allerdings erzeugen diese Richtlinien Wirkungen im Außenbereich nur über die im Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidungen (BSG, Beschluss vom 20. September 1999 - B 11 AL 157/99 B - juris).

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
    Denn insoweit ist zu beachten, dass § 134 Abs. 2 Nr. 1 SGB III a.F. nur die Höhe des Bemessungsentgeltes bei einem ohnehin bestehenden Leistungsaustauschverhältnis begrenzen wollte, um insoweit Manipulationen auszuschließen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 16 zu § 112 AFG).
  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
    Die Kostenentscheidung hat nach § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu ergehen, weil der Arbeitgeber in Streitigkeiten über Eingliederungszuschüsse Leistungsempfänger i.S.d. § 183 SGG ist (BSG, 22.9.2004 - B 11 AL 33/03 R - NZS 2005, 555).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
    Der Gleichheitsgrundsatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72 , stRspr.).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
    Die Bestimmung gilt auch im Fall der Berücksichtigung von Ermessensrichtlinien (BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 - BSGE 73, 211; Beschluss vom 20. September 1999 - B 11 AL 157/99 B - juris).
  • SG Lüneburg, 05.03.2009 - S 7 AL 179/05

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses für einen Arbeitgeber zur Eingliederung

    Bei der Bestimmung des förderungsfähigen Personenkreises ist weiterhin indiziell auf die Voraussetzungen des § 218 Absatz 1 in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung abzustellen (so auch Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes vom 11. Dezember 2006 - L 9 AL 148/06 -).
  • OLG Hamm, 21.06.2007 - 3 Ss 65/07

    Betrug; Subventionsbetrug; Feststellungen; Subjektiver Tatbestand

    Die von der Strafkammer mitgeteilten Voraussetzungen, unter denen nach den "Förderungsbestimmungen" eine Bewilligung von Eingliederungszuschüssen bei der Einstellung von arbeitslosen Verwandten nur ausnahmsweise möglich war, ergeben sich vielmehr aus der Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 217 SGB III (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 11.12.2006 - L 9 AL 148/06 - beckRS 2007, 41591).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16
    Entsprechende Umstände - etwa das Erfordernis einer besonderen Einarbeitung zur Eingliederung, eine erschwerte Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände (zB Langzeitarbeitslosigkeit, Schwerbehinderung, oder Arbeitnehmer mit vollendetem 55. Lebensjahr bei zuvor bestehender Langzeitarbeitslosigkeit) - lagen jedoch bei der AN vor Beginn der Beschäftigung bei der Klägerin am 15. März 2013 nicht vor (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2006 - L 9 AL 148/06 - juris Rn. 25 ff).
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