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   LSG Hessen, 12.04.2007 - L 1 KR 219/05   

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https://dejure.org/2007,7723
LSG Hessen, 12.04.2007 - L 1 KR 219/05 (https://dejure.org/2007,7723)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.04.2007 - L 1 KR 219/05 (https://dejure.org/2007,7723)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. April 2007 - L 1 KR 219/05 (https://dejure.org/2007,7723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Versicherten auf Versorgung mit für den Erfolg einer Krankenbehandlung erforderlichen Hilfsmitteln; Bildtelefon als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens; Erforderlichkeit eines Hilfsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenversicherung: Gehörlose haben keinen Anspruch auf ein Bildtelefon

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Gehörlose haben keinen Anspruch auf ein Bildtelefon; Krankenversicherungsrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung muss Gehörlosen kein Bildtelefon finanzieren - Klage eines gehörlosen Mannes zurückgewiesen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenversicherung: Gehörlose haben keinen Anspruch auf ein Bildtelefon

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Bayreuth, 13.04.2005 - S 9 KR 427/04

    Keine Kostenübernahme für ein Bildtelefon

    Auszug aus LSG Hessen, 12.04.2007 - L 1 KR 219/05
    Eine wirtschaftlichere Alternative zu einem Bildtelefon stellt eine Webcam dar, zumal der Kläger über einen PC verfügt (vgl. auch SG Bayreuth, Urteil vom 13. April 2005 -S 9 KR 427/04 -JURIS).
  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.04.2007 - L 1 KR 219/05
    21 3. November 1993 -1 RK 42/92 -JURIS).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2018 - L 5 KR 1365/16

    Krankenversicherung - Hörbehinderter - Kostenübernahme eines

    Das Telefonieren, auch mit Hilfe eines optischen Signalsenders, befriedige besondere private, berufliche oder gesellschaftliche Bedürfnisse, gehöre jedoch nicht zu den elementaren Lebensbetätigungen (vgl. auch etwa LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.05.2007, - L 6 KR 4/06 - LSG Hessen, Urteil vom 12.04.2007, - L 1 KR 219/05-; LSG Sachsen, Urteil vom 17.10.2007, - L 1 KR 18/06 -, alle in juris).
  • LSG Sachsen, 17.10.2007 - L 1 KR 18/06

    Krankenversicherung - Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Bildtelefon

    Ein PC mit Webcam ist deutlich billiger als das vom Kläger begehrte Bildtelefon für 950 EUR (so auch in vergleichbaren Fällen Hessisches LSG, Urteil vom 12.04.2007 - L 1 KR 219/05 - juris, S. 3, und SG Bayreuth, Urteil vom 13.04.2005 - S 9 KR 427/04 - juris, S. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2010 - L 1 KR 362/09
    Denn sollte es sich um eine sog. neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode im Sinne von § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V gehandelt haben, wäre die Zulassung in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu prüfen (st. Rechtsprechung des BSG, siehe nur: BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R; weitere Nachweise bei: LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 1 KR 219/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 KR 132/07
    Für ein Systemversagen müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür festgestellt werden, dass eine Antragstellung bis zur Behandlung des Versicherten verhindert oder in einer den Krankenkassen und dem Ausschuss sonst zurechenbaren Weise unzulässig verzögert worden sein könnte (vgl. nur: BSGE 81, 54, 65; BSG SozR 3-2500, § 92 Nr. 12, Seite 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 1 KR 219/05).
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