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   LSG Hessen, 12.05.2005 - L 8 KR 186/04   

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https://dejure.org/2005,33687
LSG Hessen, 12.05.2005 - L 8 KR 186/04 (https://dejure.org/2005,33687)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.05.2005 - L 8 KR 186/04 (https://dejure.org/2005,33687)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - L 8 KR 186/04 (https://dejure.org/2005,33687)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenerstattung für die Untersuchung am sog. offenen Magnetresonanztomographen; Besorgung einer Leistung außerhalb des Versorgungssystems; Behandlung schwerer Erkrankungen zum Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit; System der Anerkennung neuer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.05.2005 - L 8 KR 186/04
    Bei der offenen MRT mit dem von Dr. S. eingesetzten Gerät handelt es sich um eine neue Untersuchungsmethode im Sinne von § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Sinne dieser Vorschrift sind solche Verfahren anzusehen, die bisher nicht Bestandteil des vertragsärztlichen Leistungsspektrums sind (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 16. September 1997, Az.: B 1 RK 28/95).
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 12.05.2005 - L 8 KR 186/04
    Der Versicherte müsse zunächst die Krankenkasse einschalten und deren Entscheidung abwarten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, Az.: B 1 KR 9/03 R).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 12.05.2005 - L 8 KR 186/04
    Der vorliegende Sachverhalt gibt dem Senat keinen Anlass zur Erörterung der Frage, ob davon nicht bei neuartigen Therapien zur Behandlung schwerer Erkrankungen zum Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit doch Ausnahmen gemacht werden müssen, wenn das gesetzlich vorgesehene System der Anerkennung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den Bundesausschuss versagt, indem an den Wirksamkeitsnachweis der neuen Behandlungsmethode zu hohe Anforderungen gestellt werden (dahingehend wohl Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. März 2004, 1 BvR 131/04).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 12.05.2005 - L 8 KR 186/04
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen allein die Anerkennung der streitigen Methode durch den Bundesausschuss maßgebend, und zwar selbst in Fällen schwerer und vorhersehbar tödlich verlaufender Erkrankungen, in denen anderweitige Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden nicht zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 11/98 R).
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