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   LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79   

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https://dejure.org/1979,1857
LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79 (https://dejure.org/1979,1857)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.09.1979 - L 3 U 88/79 (https://dejure.org/1979,1857)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. September 1979 - L 3 U 88/79 (https://dejure.org/1979,1857)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Auszug aus LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79
    Die Rechtsprechung hierzu steht in Übereinstimmung mit derjenigen zum Unfallversicherungsschutz von Unternehmen bei der Teilnahme an Versammlungen seiner Berufsorganisation (BSG, Urteil vom 30. Januar 1970, 2 RU 228/67 und 2 RU 197/67 in BSGE 30, 282; 284 sowie beim Besuch einer Industriemesse, BSG, Urteil vom 30. Juli 1971, 2 RU 84/70).

    Danach kann der betriebliche Zusammenhang schon aufgrund subjektiver Vorstellungen des Versicherten über betriebsfördernde Auswirkungen der Teilnahme an der besuchten Veranstaltung gegeben sein, sofern die Vorstellungen nicht offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1970, 2 RU 197/67).

  • BSG, 01.04.1971 - 2 RU 148/69

    Unfallversicherungsschutz - Tätigkeiten eines Unternehmer - Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79
    Daher ist es für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Regelung von Vermögensangelegenheiten und dem Unternehmen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung auch nicht erforderlich, daß die Vermögensangelegenheit ihrer Art nach den "fachlichen Verrichtungen" gleichzusetzen ist (BSG a.a.O.; Brackmann a.a.O.. Es ist nicht entscheidend, daß die Verrichtung der Vermögensangelegenheit im Einzelfall auch im Rahmen eines privaten Vermögens anfallen kann. Tätigkeiten eines versicherten Unternehmers sind jedenfalls dann dem Unternehmen zuzurechnen, wenn das Vorhandensein des Unternehmens im wesentlichen der Anlaß für diese Tätigkeiten ist und sie auch für das Unternehmen Bedeutung haben. Unversichert sind Tätigkeiten zur Regelung von Vermögensangelegenheiten nur dann, wenn sie lediglich Vermögensteile betreffen, die zu dem versicherten Unternehmen nicht in Beziehung stehen, indem etwa ihre Erträgnisse für die persönliche Lebensführung des Unternehmers verwendet werden (vgl. BSG, SozR Nr. 65 zu § 542 RVO a.F. und Urteil vom 1. April 1971 - 2 RU 148/69 - in SozR Nr. 25 zu § 548 RVO).

    Entscheidend ist dabei das subjektive Moment, nämlich welche Vorstellungen und Absichten der versicherte Unternehmer dazu in der dem Unfall unmittelbar vorangehenden Zeit gehabt hat (vgl. BSG, vom 1. April 1971, a.a.O.).

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79
    Entscheidend dafür ist, daß das Gesamtergebnis des Verfahrens nicht die Feststellung zuläßt, das betriebliche Interesse des K. an der Reise nach B. sei nur ein unwesentlicher Nebenzweck der Reise gewesen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 1964, 2 RU 30/61).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 228/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme

    Auszug aus LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79
    Die Rechtsprechung hierzu steht in Übereinstimmung mit derjenigen zum Unfallversicherungsschutz von Unternehmen bei der Teilnahme an Versammlungen seiner Berufsorganisation (BSG, Urteil vom 30. Januar 1970, 2 RU 228/67 und 2 RU 197/67 in BSGE 30, 282; 284 sowie beim Besuch einer Industriemesse, BSG, Urteil vom 30. Juli 1971, 2 RU 84/70).
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 136/60
    Auszug aus LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79
    Das Unternehmen im Sinne der Unfallversicherung ist seitdem als eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten gekennzeichnet, die auf einen einheitlichen Zweck gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (§ 558 Abs. 2 Nr. 1 RVO, der gem. § 792 RVO auch für die landwirtschaftliche Unfallversicherung gilt; BSG, Urteil vom 20. Dezember 1961 - 2 RU 136/60 - in BSGE 16, 79 ff.).
  • BSG, 30.07.1971 - 2 RU 84/70
    Auszug aus LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79
    Die Rechtsprechung hierzu steht in Übereinstimmung mit derjenigen zum Unfallversicherungsschutz von Unternehmen bei der Teilnahme an Versammlungen seiner Berufsorganisation (BSG, Urteil vom 30. Januar 1970, 2 RU 228/67 und 2 RU 197/67 in BSGE 30, 282; 284 sowie beim Besuch einer Industriemesse, BSG, Urteil vom 30. Juli 1971, 2 RU 84/70).
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