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   LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05   

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https://dejure.org/2007,21539
LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05 (https://dejure.org/2007,21539)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2007 - L 3 U 131/05 (https://dejure.org/2007,21539)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2007 - L 3 U 131/05 (https://dejure.org/2007,21539)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Arbeitsunfalls eines als Aushilfskoch in einem Lokal angestellten Unternehmers bei erheblichen Verletzungen des linken Arms infolge des Beladens eines Lastenaufzugs im Keller dieses Lokals; Möglichkeit eines Unternehmers mit selbstständiger Stellung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2001 - L 1 U 5070/00

    Befugnis eines in einem sozialgerichtlichen Rechtsstreit Beigeladenen zur

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
    Deshalb kann der anderen Auffassung, wie sie das LSG Baden-Württemberg vertritt (Urteil vom 3. August 2001 - L 1 U 5070/00, NJW 2002, 1290), die auch nicht versicherte Personen auf Seiten des Geschädigten in die Vorschrift mit einbeziehen will, nicht gefolgt werden, weil der Ausnahmefall des § 105 Abs. 2 SGB VII, der die Einbeziehung des nichtversicherten Unternehmers ausdrücklich anordnet, in § 106 Abs. 3 SGB VII keine Entsprechung findet.
  • BGH, 27.06.2002 - III ZR 234/01

    Umfang der Haftungsprivilegierung; Geltung für Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
    In Anbetracht dieses klaren Wortlautes kann die Vorschrift des § 106 Abs. 3 3. Alternative SGB VII nur dahingehend ausgelegt werden, dass sowohl auf der Seite des Schädigers als auch auf der Seite des Geschädigten eine im Sinne des SGB VII versicherte Person auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätig geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2002 - III ZR 234/01 -, BGHZ 151, 198; Lauterbach/Watermann/Dahm, a.a.O., § 106 Rdnr. 22; Schmidt, Betriebsberater -BB-2002, 159, 161 und Waltermann, NJW 2002, 1225, 1230).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
    Maßgebend für die Beurteilung sind dabei Art und Umfang des Betriebes, die wirtschaftliche Stellung des Verletzten, die Frage, ob das für die Tätigkeit im fremden Betrieb bezogene Entgelt die Eigenschaft eines Unternehmergewinns oder lediglich die eines Arbeitslohnes trägt und schließlich der Inhalt der getroffenen Vereinbarung (so Lauterbach, a.a.O., § 2 Rdnr. 76; auch BSGE 5, 168).
  • OLG Hamburg, 17.08.2001 - 11 U 60/01

    Voraussetzungen der Beschlussfeststellungsklage im Aktienrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2007 - L 3 U 131/05
    Die dagegen eingelegte Berufung - Az.: L 11 U 60/01 - wurde zurückgenommen, weil sich die Beklagte bereit erklärte, einen neuen Bescheid zu erlassen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - L 1 KR 280/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Soweit sich der Kläger im Anhörungsverfahren auf ein Urteil des Hessischen LSG bezogen habe (vom 13. März 2007 - L 3 U 131/05) hätten dort die Gesamtumstände gegen das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung gesprochen.

    Denn ihr jeweiliger Gewerbebetrieb habe Tätigkeiten für einen fremden Betrieb in dessen Betriebsstätte gerade regelmäßig beinhaltet (Hinweis auf Hessisches LSG, Urteil vom 13. März 2007 - L 3 U 131/05).

    Soweit dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Hessischen LSG v. 13. März 2007 - L 3 U 131/05 der Rechtssatz zu entnehmen sein sollte, dass eine Tätigkeit bereits deswegen als selbständig anzusehen ist, weil sie von einem auch im Übrigen hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigen verrichtet wird, folgt der Senat dem ausdrücklich nicht.

  • LSG Sachsen, 09.12.2010 - L 2 U 219/09

    Versicherter Personenkreis - kein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" -

    Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, so ist gemäß § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,00 EUR ("Auffangstreitwert") anzunehmen (Hessisches LSG, Urteil vom 13.03.2007 - L 3 U 131/05 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 25; Bayerisches LSG, Beschluss vom 20.09.2006 - L 3 U 311/05 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 3).
  • SG Aachen, 17.03.2010 - S 8 U 34/09

    Unfall bei der Anlieferung von Holz - Wer kommt für die Schäden auf?

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG; zur Einschlägigkeit des Auffangstreitwerts in Fällen wie dem vorliegenden Hessisches LSG, Urteil vom 13.03.2007, L 3 U 131/05).
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