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   LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05 ER   

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https://dejure.org/2005,6965
LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05 ER (https://dejure.org/2005,6965)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.04.2005 - L 8 KR 38/05 ER (https://dejure.org/2005,6965)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. April 2005 - L 8 KR 38/05 ER (https://dejure.org/2005,6965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für einen Therapieversuch mit einem nicht zugelassenen Importarzneimittel; Pflicht der Krankenkassen zu der Versorgung ihrer Mitglieder mit den für eine Krankenbehandlung notwendigen Arzneitmitteln; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Vornahmesachen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    HIV-Therapie mit nicht zugelassenem Medikament

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss nicht zugelassenes Medikament zahlen - Befristeter AIDS-Therapieversuch

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    HIV-Therapie mit nicht zugelassenem Medikament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verordnung eines nicht zugelassenen Arzneimittels bei lebensbedrohlicher Erkrankung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05
    Für die vorliegende Entscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass in der medizinischen Diskussion zur Zulässigkeit eines Off-Label-Gebrauchs von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass in bestimmten Versorgungs- und Therapiebereichen auf einen die Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Medikamenten nicht völlig verzichtet werden kann, wenn dem Patienten eine dem Stand neuester medizinischer Erkenntnisse entsprechende Behandlung nicht vorenthalten werden soll (vgl. dazu die Nachweise in BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500 § 31 Nr. 8; BSGE 89, 184; NZS 2002, S. 646; NJW 2003, S. 460; SGb 2003, S. 102).

    Der einzelne Arzt ist weder arzneimittelrechtlich noch berufsrechtlich gehindert, bei seinen Patienten auf eigene Verantwortung ein auf dem Markt verfügbares Arzneimittel für eine Therapie einzusetzen (BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R -, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05
    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69; 94, 166; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 - , NJW 2004, 3100).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05
    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69; 94, 166; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 - , NJW 2004, 3100).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05
    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69; 94, 166; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04 - , NJW 2004, 3100).
  • LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 455/00

    Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten für eine Therapie mit dem Medikament

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05
    Der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gebietet es aber, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, also die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (vgl. dazu bereits die Entscheidung des Senats im Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 455/00 - BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R - SGb 2004, S. 415; ZfS 2004, S. 209; KrV 2004, S. 189).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05
    Der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gebietet es aber, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, also die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (vgl. dazu bereits die Entscheidung des Senats im Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 455/00 - BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R - SGb 2004, S. 415; ZfS 2004, S. 209; KrV 2004, S. 189).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05
    Der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gebietet es aber, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, also die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (vgl. dazu bereits die Entscheidung des Senats im Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 455/00 - BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R - SGb 2004, S. 415; ZfS 2004, S. 209; KrV 2004, S. 189).
  • LSG Hessen, 27.10.2005 - L 8 KR 190/05

    Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz bei schweren Belastungen - Anspruch auf

    Für die vorliegende Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass in der medizinischen Diskussion zu diesem Krankheitsbild weitgehend Einigkeit darüber bestehen dürfte, dass in bestimmten Versorgungs- und Therapiebereichen auf einen die Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Medikamenten nicht völlig verzichtet werden kann, wenn dem Patienten eine dem Stand neuester medizinischer Erkenntnisse entsprechende Behandlung nicht vorenthalten werden soll (vgl. dazu die Nachweise in BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500, § 31 Nr. 8; BSGE 89, 184; NZS 2002, S. 646; NJW 2003, S. 460; SGb 2003, S. 102; zuletzt Beschluss (mit Leitsatz) des Senats vom 13. April 2005 - L 8 KR 38/05 ER -).

    Wegen eines zeitlich begrenzten Therapieversuchs besteht nicht die Gefahr, dass die hier ausgesprochene Verpflichtung faktisch eine Markteinführung bewirkt und so die Vorschriften des AMG unterläuft (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 13. April 2005, a.a.O.).

  • SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05

    Krankenversicherung - Fehlen einer abschließenden Studie über Qualität,

    Für die vorliegende Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass in der medizinischen Diskussion zu diesem Krankheitsbild weitgehend Einigkeit darüber bestehen dürfte, dass in bestimmten Versorgungs- und Therapiebereichen auf einen die Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Medikamenten nicht völlig verzichtet werden kann, wenn dem Patienten eine dem Stand neuester medizinischer Erkenntnisse entsprechende Behandlung nicht vorenthalten werden soll (vgl. dazu die Nachweise in BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500, § 31 Nr. 8 = BSGE 89, 184; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. April 2005 - L 8 KR 38/05 ER -).

    Wegen eines zeitlich begrenzten Therapieversuchs besteht nicht die Gefahr, dass die hier ausgesprochene Verpflichtung faktisch eine Markteinführung bewirkt und so die Vorschriften des AMG unterläuft (vgl. dazu Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. April 2005, L 8 KR 38/05 ER).

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