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   LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12   

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LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12 (https://dejure.org/2014,15306)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.06.2014 - L 9 U 207/12 (https://dejure.org/2014,15306)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2014 - L 9 U 207/12 (https://dejure.org/2014,15306)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Jeder dieser Versicherungsfälle kann im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 2 SGB VII zum Tod des Versicherten führen und Leistungen an Hinterbliebene auslösen (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - 2 U 5/08 R).

    Denn nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R) umfasst das Begehren auf Zahlung von Hinterbliebenenrente die Prüfung unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt.

    Hinterbliebene machen ein abgeleitetes, aber eigenständiges Recht gegen den Träger geltend (vgl. BSG, Urteil vom 15. Januar 2010, B 2 U 5/08 R).

    Für die Entscheidung, ob der Versicherte infolge eines Versicherungsfalls verstorben ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R) auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Versicherte verstorben ist.

    Zwar heißt es im vorgenannten Urteil des BSG vom 12. Januar 2010 (B 2 U 5/08 R) ausdrücklich, der Senat habe im Zusammenhang mit Ansprüchen von Versicherten entschieden, neue wissenschaftliche Erkenntnisse müssten sich im Zeitpunkt der Erkrankung des Versicherten noch nicht bis zur Aufnahme in die BK-Liste verdichtet haben.

    Der Versicherungsfall der Wie-BK lässt sich zwar nachträglich feststellen, er ist aber objektiv zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sind (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R - m.w.N. aus Rechtsprechung und Bundestagsdrucksachen).

  • LSG Hessen, 14.07.2009 - L 3 U 227/06

    Anerkennung einer Bronchialkrebserkrankung als Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Die hiergegen erhobene Berufung wies das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 14. Juli 2009 zurück (Aktenzeichen: L 3 U 227/06).

    Mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 hat das Sozialgericht das Verfahren bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens (L 3 U 227/06) in dem vorangegangenem Rechtstreit zwischen den Beteiligten ausgesetzt.

    Dies ergebe sich aus der materiellen Rechtskraft des klageabweisenden Urteils vom 24. August 2006 in dem Verfahren S 3 U 615/04, das infolge des die dagegen erhobene Berufung zurückweisenden Urteils des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Juli 2009 (L 3 U 227/06) formell rechtskräftig geworden sei.

    29 Ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen besteht bezogen auf die BK Nr. 4104 schon deshalb nicht, weil die Klägerin als Beteiligte des Verfahrens vor dem Sozialgericht Marburg S 3 U 83/09 an das nach Abschluss des Berufungsverfahrens vor dem Hessischen Landessozialgericht L 3 U 227/06 rechtskräftige Urteil gebunden ist (§ 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn sie erst nach der letzten BKV-Novelle bekannt geworden sind (näher hierzu BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R - juris).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 33/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Eintritt des

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass neuere Erkenntnisse der Wissenschaft über Kausalzusammenhänge zwischen einer solchen Erkrankung und berufsbedingten Verursachung, die sich bereits zur sog. "BK-Reife" verdichtet gehabt hätten (vgl. BSG, Urteil vom 13. Februar 2013 - B 2 U 33/11 R) und deshalb als Wie-BK einzustufen gewesen wären, auf jeden Fall bis zur Änderung der BKV im Jahre 2009 nicht vorgelegen haben.
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn sie erst nach der letzten BKV-Novelle bekannt geworden sind (näher hierzu BSG, Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - SozR 3-2200 § 551 Nr. 9, Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 20/01 R - juris).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Schließlich muss neben dieser Erkrankung auch eine nach der zweiten Voraussetzung einschlägige berufliche Exposition im konkreten Einzelfall vorliegen und beim Versicherten überdies ein wesentlicher Ursachenzusammenhang zwischen diesen beruflichen Einwirkungen und seiner Krankheit hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 RU 80/84 - SozR 2200 § 551 Nr. 27; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - juris; Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - juris).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Schließlich muss neben dieser Erkrankung auch eine nach der zweiten Voraussetzung einschlägige berufliche Exposition im konkreten Einzelfall vorliegen und beim Versicherten überdies ein wesentlicher Ursachenzusammenhang zwischen diesen beruflichen Einwirkungen und seiner Krankheit hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 RU 80/84 - SozR 2200 § 551 Nr. 27; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - juris; Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - juris).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Schließlich muss neben dieser Erkrankung auch eine nach der zweiten Voraussetzung einschlägige berufliche Exposition im konkreten Einzelfall vorliegen und beim Versicherten überdies ein wesentlicher Ursachenzusammenhang zwischen diesen beruflichen Einwirkungen und seiner Krankheit hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 RU 80/84 - SozR 2200 § 551 Nr. 27; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - juris; Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R - juris).
  • SG Marburg, 26.09.2012 - S 3 U 83/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - selbstständiger Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    29 Ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen besteht bezogen auf die BK Nr. 4104 schon deshalb nicht, weil die Klägerin als Beteiligte des Verfahrens vor dem Sozialgericht Marburg S 3 U 83/09 an das nach Abschluss des Berufungsverfahrens vor dem Hessischen Landessozialgericht L 3 U 227/06 rechtskräftige Urteil gebunden ist (§ 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 1/00 U R

    Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - entschädigungspflichtiger

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2014 - L 9 U 207/12
    Wenn einer der beiden Versicherungsfälle, also eine Listen-BK oder eine Wie-BK, den Tod des Versicherten herbeigeführt hat, ist ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente entstanden (s. BSG vom 25. Juli 2001 - B 8 KN 1/00 U R - BSGE 88, 226, 228 = SozR 3-2700 § 63 Nr. 1; BSG vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 2/07 U R - juris Rdnr. 15).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

  • SG Frankfurt/Main, 04.08.2017 - S 23 U 102/16
    Bei dem Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen handelt es sich zwar um ein abgeleitetes, aber eigenständiges Recht gegenüber dem Unfallversicherungsträger (BSG, Urteil vom 15.01.2010, B 2 U 5/08 R; zitiert nach Hessisches LSG, Urteil vom 13.06.2014 - L 9 U 207/12 , Rz. 29 ; juris).

    Die Klägerin zu 1) ist als Beteiligte der vorangegangenen Klage- und Berufungsverfahren (s. Tatbestand) an die rechtskräftigen Entscheidungen gebunden (§ 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG) (bezüglich der Bindungswirkung vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 13.06.2014 - L 9 U 207/12 , Rz. 29 ; juris), was konkret bedeutet:.

  • LSG Hessen, 30.06.2020 - L 3 U 151/17

    Frage der Todesursächlichkeit einer bei dem Versicherten anerkannten Asbestose -

    Grundsätzlich sind zwar alle Voraussetzungen des § 63 SGB VII gesondert zu prüfen, da es sich bei dem Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen um ein vom Versicherten abgeleitetes, aber eigenständiges Recht gegenüber dem Unfallversicherungsträger handelt (BSG, Urteil vom 7. Februar 2006 - B 2 U 31/04 R - juris; Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2014 - L 9 U 207/12 - juris).
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