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   LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,17376
LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER (https://dejure.org/2018,17376)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER (https://dejure.org/2018,17376)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - L 8 KR 229/18 B ER (https://dejure.org/2018,17376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung über Lieferung eines Grippeimpfstoffs: Öffentlicher Auftrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    Erfolg für AOK im Impfstoff-Streit

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 69 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Arzneimittelhersteller/Arzneimittelimporteure | Vereinbarung über einen festen Abgabepreis für Impfstoffe: Sozialrechtsweg/Zulässigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 2-30/18

    Grippeimpfstoffversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Die vorliegend streitbefangenen Vereinbarungen sind - entgegen der Auffassung der Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 15. Mai 2018 - VK 2 - 30/18) - keine öffentliche Aufträge im Sinne dieser Regelungen.

    Der Senat schließt sich der Auffassung der Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 15. Mai 2018 - VK 2 - 30/18) nicht an, es handele sich bei den zwischen den Antragsgegnerinnen zu 1) bis 8) als gesetzlichen Krankenkassen(-verbänden) und den Apothekerverbänden - den Antragsgegnern zu 9) bis 11) - geschlossenen Vereinbarungen um Rahmenvereinbarungen im Sinne von § 103 Abs. 5 Satz 2 GWB, mit der Folge, dass diese nach denselben Grundsätzen wie ein öffentlicher Auftrag im Sinne von § 103 Abs. 1 GWB zu behandeln seien und damit dem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren unterliegen.

    Diese Problematik hat die Vergabekammer des Bundes in seiner Entscheidung (Beschluss vom 15. Mai 2018 - VK 2 - 30/18) ebenfalls gesehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2017 - L 1 KR 80/14

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Neufestsetzung eines Festbetrages

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Insoweit ist ein Recht des von den Auswirkungen von Festbetragsfestsetzungen betroffenen Unternehmers anzuerkennen, die Entscheidungen im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf gleiche Teilhabe an einem fairen Wettbewerb überprüfen zu lassen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2017 - L 1 KR 80/14 KL -, juris Rn. 53; BSG, Urteil vom 3. Mai 2018, B 3 KR 9/16 R - zitiert nach Terminsbericht Nr. 20/18 -).

    Die Festsetzung von Festbeträgen darf allerdings nicht dazu führen, dass die von dem Festbetrag betroffene Leistung zu diesem Preis nicht erhältlich ist (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 138 -141; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2017 - L 1 KR 80/14 KL -, Rn. 67, juris).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Die Festsetzung von Festbeträgen darf allerdings nicht dazu führen, dass die von dem Festbetrag betroffene Leistung zu diesem Preis nicht erhältlich ist (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95; 1 BvL 29/95, 1 BvL 30/95 - juris-Rdnr. 138 -141; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2017 - L 1 KR 80/14 KL -, Rn. 67, juris).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Die Möglichkeit des Abschlusses ergänzender Verträge nach § 129 Abs. 5 Satz 1 SGB V und nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V dient der Verwirklichung des von § 12 Abs. 1 SGB V für das gesamte krankenversicherungsrechtliche Leistungs- und Leistungserbringerrecht vorgegebenen Wirtschaftlichkeitsgebots (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R -, juris Rn. 23 f.).
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 31/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regelung der Versorgung mit Impfleistungen durch

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Auch im Rahmen der Impfstoffverordnung kann ein Vertragsarzt einem Regress wegen unwirtschaftlichem Verhalten unterworfen sein (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. März 2018 - B 6 KA 31/17 R -, juris).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R

    Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Dieser Monopolstellung korrespondiert mit gesetzlich auferlegten Verhaltenspflichten im Rahmen der Sicherstellung einer wirtschaftlichen und preisgünstigen Versorgung mit Arzneimitteln (Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 11/11 R -, juris Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 4 KR 3593/13

    Apotheker muss Rabatt-Impfstoff ausgeben

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Für diese können gesonderte Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden, deren rechtliche Grundlage § 129 Abs. 5 SGB V darstellt (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 2014 - L 4 KR 3593/13 ER B -, juris, Rn. 37 m.w.N.; Armbruster, a.a.O., Rn. 11; BT-Drucks. 17/3698, S. 56).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Aus Sicht des EuGH stellt die Auswahl eines Angebots und somit eines Auftragnehmers ein Element dar, welches mit dem durch die Richtlinie 2004/18 geschaffenen Rahmen für öffentliche Aufträge und folglich mit dem Begriff "öffentlicher Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie untrennbar verbunden ist (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, Celex-Nr. 62014CJ0410).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2018 - L 1 KR 365/16

    (Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Vergütungsanspruch -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    Von der Zulässigkeit derartiger Preisvereinbarungen gehen auch Literatur und Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ganz selbstverständlich aus (z. B. Schneider in juris-PK-SGB V Stand 3. Januar 2017, § 129 Rn. 7 und Rn. 18; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Februar 2018 - L 1 KR 365/16 -, juris Rn. 32 im Hinblick auf eine Preisregelung eines auf Landesebene geschlossenen Arzneilieferungsvertrag; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2018 - L 11 KA 82/16 B ER -, juris Rn. 43 im Hinblick auf eine landesvertragliche Preisvereinbarung; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 1 KR 4746/15 - Rn. 44 zu einem Vergütungsanspruch eines Apothekers bei produktneutraler Verschreibung von Impfstoffen im Wege des Sprechstundenbedarfs, Revision anhängig beim Bundessozialgericht - B 3 KR 5/17 R).
  • SG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - S 34 KR 136/18

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.06.2018 - L 8 KR 229/18
    unter Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2018 (S 34 KR 136/18 ER) im Wege der einstweiligen Anordnung die folgenden zwischen den Antragsgegnern geschlossenen Vereinbarungen:.
  • BSG, 03.05.2018 - B 3 KR 9/16 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Festbetragsfestsetzung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2018 - L 11 KA 82/16

    Unterlassungsanspruch von Informationen durch Hinweiserteilung der Nichtzahlung

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - Verg 40/18

    Vergabenachprüfungsinstanzen sind nur für öffentliche Aufträge zuständig!

    Der Senat beurteilt dies nicht anders als das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER (Anlage B1), der den Verfahrensbeteiligten bekannt ist.

    Diese Frage ist von den Sozialgerichten zu klären, zu denen der Rechtsweg vorliegend eröffnet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 31.10.2018 - VII-Verg 37/18; Hessisches LSG, Beschluss vom 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER).

    Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist eröffnet, weil es sich gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG um eine Streitigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (ebenso Hessisches LSG, Beschluss vom 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2019 - Verg 65/18

    Statthaftigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags hinsichtlich des Abschlusses von

    Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist eröffnet, weil es sich gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG um eine Streitigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (vgl. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 13.06.2018 - L 8 KR 229/18 B ER).
  • BGH, 10.12.2019 - XIII ZB 119/19

    Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs und

    Zwar ist eine Überprüfung der hier angegriffenen Vereinbarungen zwischen der Antragsgegnerin zu 1 und den Beigeladenen zu 1 bis 3 auf ihre Vereinbarkeit mit § 129 Abs. 5 SGB V vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit denkbar (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Juni 2018 - L 8 KR 229/18 B ER), jedoch lassen weder die im Vergabenachprüfungsverfahren gestellten Anträge noch der Vortrag der Antragstellerin erkennen, dass sie ihr Begehren - eventuell hilfsweise - auch auf einen Verstoß gegen sozialrechtliche Vorschriften stützen will.
  • SG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - S 34 KR 136/18
    Die Beschwerde ist unter L 8 KR 229/18 B ER anhängig.
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