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   LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00   

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https://dejure.org/2001,14243
LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00 (https://dejure.org/2001,14243)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2001 - L 6 AL 790/00 (https://dejure.org/2001,14243)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 790/00 (https://dejure.org/2001,14243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 2 S 2 SGB 4, § 28p SGB 4, § 351 Abs 1 S 1 SGB 3
    Verjährung eines Beitragserstattungsanspruchs - unzulässige Rechtsausübung - Verfahrensweise der Bundesanstalt für Arbeit - Einzugsstelle - Betriebsprüfung - keine Pflicht zur Überprüfung einer schlüssigen Anmeldung - "innere" Rechtmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Verjährung eines Beitragserstattungsanspruchs - unzulässige Rechtsausübung - Verfahrensweise der Bundesanstalt für Arbeit - Einzugsstelle - Betriebsprüfung - keine Pflicht zur Überprüfung einer schlüssigen Anmeldung - "innere" Rechtmäßigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 107/83

    Arbeitslosenversicherung - Bundesanstalt für Arbeit - Beanstandung zu Unrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    Dies wäre der Fall, wenn die Beitragsentrichtung deshalb zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Beklagten oder der Einzugsstelle beruhte (so: Bundessozialgericht Urteile vom 13. Juni 1985 -- Az.: 7 RAr 107/83 und vom 26. Juni 1986 -- Az.: 7 RAr 121/84; Hauck in: Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch SGB IV, Komm., § 27 RdNr. 9; Seewald in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 27 SGB IV, RdNr. 15; von Maydell in: GK-SGB IV, § 27 RdNr. 22; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 1995 -- Az.: L 3 Ar 642/94 in: Die Beiträge 1996, S. 620 ff.).

    Dieser Rechtslage trägt die Beklagte zutreffend Rechnung, wenn sie grundsätzlich von der Erhebung der Einrede der Verjährung nur dann absieht, wenn die Beitragsentrichtung deshalb zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verhalten der Bundesanstalt oder der Einzugsstelle beruht oder weil über den in § 27 Abs. 2 SGB IV genannten Verjährungszeitraum hinaus Rente wegen Erwerbsunfähigkeit zuerkannt worden ist (so: Bundessozialgericht Urteil vom 13. Juni 1985 a.a.O.; Seewald, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.1995 - L 3 Ar 642/94

    Einrede der Verjährung bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    Dies wäre der Fall, wenn die Beitragsentrichtung deshalb zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Beklagten oder der Einzugsstelle beruhte (so: Bundessozialgericht Urteile vom 13. Juni 1985 -- Az.: 7 RAr 107/83 und vom 26. Juni 1986 -- Az.: 7 RAr 121/84; Hauck in: Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch SGB IV, Komm., § 27 RdNr. 9; Seewald in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 27 SGB IV, RdNr. 15; von Maydell in: GK-SGB IV, § 27 RdNr. 22; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 1995 -- Az.: L 3 Ar 642/94 in: Die Beiträge 1996, S. 620 ff.).

    Insbesondere ist sie nicht verpflichtet, von sich aus eine nach den äußeren Daten schlüssige Anmeldung eines Beschäftigten zur Sozialversicherung auf ihre "innere" Rechtmäßigkeit zu überprüfen (so zutreffend: Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 26. Juli 1995, a.a.O., S. 624).

  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 121/84
    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    Dies wäre der Fall, wenn die Beitragsentrichtung deshalb zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Beklagten oder der Einzugsstelle beruhte (so: Bundessozialgericht Urteile vom 13. Juni 1985 -- Az.: 7 RAr 107/83 und vom 26. Juni 1986 -- Az.: 7 RAr 121/84; Hauck in: Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch SGB IV, Komm., § 27 RdNr. 9; Seewald in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 27 SGB IV, RdNr. 15; von Maydell in: GK-SGB IV, § 27 RdNr. 22; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juli 1995 -- Az.: L 3 Ar 642/94 in: Die Beiträge 1996, S. 620 ff.).

    In ihrer Entscheidung muss die Beklagte deutlich machen, dass sie eine Ermessensentscheidung getroffen hat und darüber hinaus gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X in der Begründung des Bescheides die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (so: Bundessozialgericht, Urteile vom 26. Juni 1986 -- Az.: 7 RAr 121/84, vom 26. März 1987 Az.: 11a RLw 3/86 und vom 16. Dezember 1987 Az.: 11a RLw 2/87; Figge, Sozialversicherungshandbuch, Beitragsrecht, 9. Aufl. 1998, Ziffer 8.4.4 m.w.N.).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    Dementsprechend habe das Bundessozialgericht auch bisher abgelehnt, das Vertrauen des Beitragsschuldners in die Nichtbeanstandung der unterbliebenen Beitragsentrichtung bei Betriebsprüfungen zu schützen (so: Bundessozialgericht, Urteil vom 30. November 1978 -- Az.: 12 RK 6/76 m.w.N.).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    So hat auch der 12. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2000 (Az.: B 12 KR 10/99 R) betont, dass der Arbeitgeber von den Einzugsstellen zwar in Dienst genommen wird, ihm aber im Wege des ersten Zuges die eigenständige Prüfung obliegt, ob ein bestimmter Arbeitnehmer versicherungs- und beitragspflichtig ist und in welcher Höhe für ihn Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu zahlen und an die Einzugsstelle abzuführen sind.
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    In ihrer Entscheidung muss die Beklagte deutlich machen, dass sie eine Ermessensentscheidung getroffen hat und darüber hinaus gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X in der Begründung des Bescheides die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (so: Bundessozialgericht, Urteile vom 26. Juni 1986 -- Az.: 7 RAr 121/84, vom 26. März 1987 Az.: 11a RLw 3/86 und vom 16. Dezember 1987 Az.: 11a RLw 2/87; Figge, Sozialversicherungshandbuch, Beitragsrecht, 9. Aufl. 1998, Ziffer 8.4.4 m.w.N.).
  • SG Detmold, 16.05.1991 - S 13 An 43/88
    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der sozialrechtliche Herstellungsanspruch wegen der zumindest nach herrschender Meinung zu beachtenden 4-jährigen Ausschlussfrist entsprechend § 44 Abs. 4 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X -- siehe hierzu: Gagel, Der Herstellungsanspruch in: Sozialgerichtsbarkeit 2000, S. 521 m.w.N.) überhaupt geeignet ist, einen über die Verjährungsfrist hinausgehenden Zahlungsanspruch zu begründen oder die Ausschlussfrist des § 44 Abs. 4 SGB X in diesem Fall nicht entsprechend gilt (siehe: Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16. Mai 1991 -- Az.: S 13 An 43/88 in: Breithaupt 1993, S. 297 ff.).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a RLw 2/87
    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 790/00
    In ihrer Entscheidung muss die Beklagte deutlich machen, dass sie eine Ermessensentscheidung getroffen hat und darüber hinaus gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X in der Begründung des Bescheides die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (so: Bundessozialgericht, Urteile vom 26. Juni 1986 -- Az.: 7 RAr 121/84, vom 26. März 1987 Az.: 11a RLw 3/86 und vom 16. Dezember 1987 Az.: 11a RLw 2/87; Figge, Sozialversicherungshandbuch, Beitragsrecht, 9. Aufl. 1998, Ziffer 8.4.4 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 26.06.2006 - L 9 AL 74/04

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der Verjährung durch die

    Die Ermessenserwägungen der Beklagten lassen schließlich auch kein Abwägungsdefizit (Hessisches Landessozialgericht vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 790/00) erkennen.

    Eine nach den äußeren Daten schlüssige Anmeldung eines Beschäftigten auf ihre "innere" Rechtmäßigkeit zu überprüfen, ist die Einzugsstelle anlässlich von Betriebsprüfungen deshalb nicht verpflichtet (Hessisches Landessozialgericht vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 790/00, Leitsatz 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2003 - L 1 RA 88/02

    Befreiung von der Versicherungspflicht als Selbstständiger in der gesetzlichen

    Es bleibt vielmehr Obliegenheit des Selbstständigen, für die Abführung der Beiträge selbst zu sorgen (vgl. dazu Koch/Hartmann, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Bd. IV b, § 148 AVG CE; zur Beitragsüberwachung bei Arbeitgebern zuletzt Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2001, Az: L 6 AL 790/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - L 1 AL 66/04

    Arbeitslosenversicherung

    Die zur weiteren Beurteilung erforderlichen Umstände hätten sich erst aufgrund weiterer Ermittlungen der Beigeladenen ergeben können, zu denen diese allein aufgrund der Anmeldung jedoch nicht verpflichtet gewesen ist (vgl. hierzu HessLSG, Urteil v. 14.02.2001, L 6 AL 790/00, E-LSG AL-222).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2002 - L 1 RA 234/00
    Es bleibt bei der Obliegenheit des Selbständigen, für die Abführung der Beiträge selbst zu sorgen (vgl dazu Koch/Hartmann, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Band IV b, § 148 AVG C, E; zur Beitragsüberwachung bei Arbeitgebern zuletzt Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2001, Az: L 6 AL 790/00).
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