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   LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10   

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https://dejure.org/2013,2728
LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10 (https://dejure.org/2013,2728)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10 (https://dejure.org/2013,2728)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - L 7 SO 43/10 (https://dejure.org/2013,2728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten in Offenbach

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten in Offenbach

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Unterkunftskosten: Konzept ohne Mietobergrenzen unschlüssig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Offenbach ohne rechtmäßiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der Mietobergrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Offenbach ohne rechtmäßiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Das Konzept der Stadt Offenbach zur Ermittlung der angemessenen Mietobergrenze aus dem Jahr 2006 nebst Fortschreibung 2009 entspricht nicht den Vorgaben des BSG (ständige Rspr. des BSG seit dem Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zu § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, der insoweit inhaltsgleich mit dem § 29 SGB XII ist, (ständige Rspr. seit BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231 - zu § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -) ist die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist zu überprüfen, ob die tatsächlichen Kosten des Leistungsberechtigten für seine Unterkunft abstrakt angemessen sind, das heißt, ob die Kosten dem entsprechen, was für eine nach abstrakten Kriterien als angemessen geltende Wohnung auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzubringen ist (abstrakte Angemessenheitsprüfung).

    Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen (ständige Rspr. BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az.: B 7b AS 10/06 R, BSGE 97, 231).

    Als räumlicher Vergleichsmaßstab ist, wie BSG in seinem Urteil vom 7. November 2006 (B 7b AS 10/06 R) im Einzelnen dargelegt hat, in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen maßgebend.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 30/08 R - juris) darf bei der Bildung der Referenzmieten zwar auf Mieten für "Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt" abgestellt werden, es dürfen jedoch nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher "billige" Stadtteile herausgegriffen werden.

    Für die Datenerhebung kommen nicht nur die Daten von tatsächlich am Markt angebotenen Wohnungen in Betracht, sondern auch von bereits vermieteten (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 30/08 R - juris).

    Ein Abstellen auf Baualtersklassen komme nur in Betracht, soweit hieraus auf den Standard von Wohnungen im Vergleichsraum geschlossen werden könne (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, Az.: B 4 AS 30/08 R - juris).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Die Prüfung der Angemessenheit setzt eine Einzelfallprüfung voraus, für die die für die Bemessung des Wohngeldes bestimmten tabellarischen pauschalierten Höchstbeträge des § 8 WoGG keine valide Basis bilden und allenfalls als ein gewisser Richtwert Berücksichtigung finden können, wenn alle Erkenntnismöglichkeiten erschöpft sind (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R).

    Ist auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts oder in Anlehnung an die Wohngeldtabelle die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft abstrakt ermittelt worden, ist auf einer zweiten Stufe zu überprüfen, dass derartige angemessene Wohnungen tatsächlich zur Verfügung stehen (konkrete Angemessenheit, BSG, Urteil vom 07. November 2006, Az.: B 7b AS 18/06 R - juris).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Der Grundsicherungsträger muss mithin nicht nur ein Konzept haben, nach dem er die Referenzmiete bestimmt, sondern dieses Konzept muss zudem einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, also schlüssig sein (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R).

    Zu den Tabellenwerten nach § 8 WoGG ist zudem ein Zuschlag von 10 % hinzuzurechnen (BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 18/09 R, BSGE 104, 192-199).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Bei dem Vergleichsraum muss es sich um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung handeln, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 27/09 R - juris m.w.N.).

    Grundsätzlich kann für die Bestimmung der angemessenen Referenzmiete im Rahmen eines schlüssigen Konzepts als eine Möglichkeit auf den Mietspiegel zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, Az.: B 14/7b AS 44/06 R - juris; Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 27/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 27, ; Urteil vom 19. Oktober 2010, Az.: B 14 AS 15/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 ).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Grundsätzlich kann für die Bestimmung der angemessenen Referenzmiete im Rahmen eines schlüssigen Konzepts als eine Möglichkeit auf den Mietspiegel zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, Az.: B 14/7b AS 44/06 R - juris; Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 27/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 27, ; Urteil vom 19. Oktober 2010, Az.: B 14 AS 15/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 ).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Grundsätzlich kann für die Bestimmung der angemessenen Referenzmiete im Rahmen eines schlüssigen Konzepts als eine Möglichkeit auf den Mietspiegel zurückgegriffen werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, Az.: B 14/7b AS 44/06 R - juris; Urteil vom 17. Dezember 2009, Az.: B 4 AS 27/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 27, ; Urteil vom 19. Oktober 2010, Az.: B 14 AS 15/09 R, SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 ).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Die einzelnen Mietspiegelfelder mit ihren Mietpreisen pro Quadratmeter haben insofern je nach der Anzahl von Wohnungen, die in diesem Tabellenfeld tatsächlich im Vergleichsraum vertreten sind, eine unterschiedliche Aussagekraft für den Gesamtwohnungsmarkt der mietspiegelrelevanten Wohnungen im Vergleichsraum (vgl. hierzu grundlegend: BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, Az.: B 14 AS 50/10 R, SozR 4-4200 ).
  • LSG Hessen, 09.11.2010 - L 7 SO 134/10

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen - keine Übernahme von

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Dies ist aus dem Mietspiegel allerdings nicht erkennbar und die Beklagte hat hierzu keinerlei Ermittlungen angestellt (siehe hierzu auch schon Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 2010, Az.: L 7 SO 134/10 B ER - auch A-Stadt).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2013 - L 7 SO 43/10
    Die Klägerin hat den Streitstoff ausdrücklich auf die Kosten der Unterkunft und Heizung beschränkt (zur Zulässigkeit einer solchen Beschränkung vgl. BSGE 97, 217).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 86/09 R

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung des Streitgegenstandes - Angemessenheit der

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

  • LG Marburg, 05.02.2014 - 5 S 117/13

    Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

    Im Rahmen der Untersuchung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft im Sinne des § 29 SGB XII ist nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte (vgl. etwa Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10, juris, m. w. N.) in einem ersten Schritt zunächst zu prüfen, ob die tatsächlichen Kosten des Leistungsberechtigten für seine Unterkunft abstrakt angemessen sind, das heißt, ob die Kosten dem entsprechen, was für eine nach abstrakten Kriterien als angemessen geltende Wohnung auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt aufzubringen ist (abstrakte Angemessenheitsprüfung).

    In diesem Zusammenhang gelten die Aufwendungen für eine Wohnung nur dann als angemessen, wenn diese nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10, juris).

    Bei der Bildung des räumlichen Vergleichsmaßstabs könne es vielmehr - insbesondere im ländlichen Raum - geboten sein, größere Gebiete als Vergleichsgebiete zusammenzufassen, während in größeren Städten andererseits eine Unterteilung in mehrere kleinere Vergleichsgebiete, die kommunalverfassungsrechtlich keine selbständigen Einheiten darstellen, geboten sein könne (vgl. etwa Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10, juris).

    Im Übrigen soll nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte im Rahmen der abstrakten Angemessenheitsprüfung "auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten räumlichen Vergleichsraum abzustellen" sein (vgl. etwa Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 SO 43/10, juris; Hervorhebung hinzugefügt).

  • LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13

    Aufwendungen für einen Umzug und die Kostenübernahme für eine neue Wohnung im

    Die festgestellte, angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss mithin so gewählt werden, dass es dem Hilfebedürftigen möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene" Wohnung anzumieten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Februar 2013, L 7 SO 43/10).
  • LSG Hessen, 15.05.2014 - L 4 SO 19/14
    Die festgestellte, angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze muss mithin so gewählt werden, dass es dem Hilfebedürftigen möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene" Wohnung anzumieten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Februar 2013, L 7 SO 43/10).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2017 - L 9 SO 50/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auch wenn das Hessische Landessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 16. Dezember 2011 - L 7 AS 110/08, L 7 AS 9/10 - sowie vom 15. Februar 2013 - L 7 SO 43/10 - ein solches Erfordernis bezüglich der Konstellation einer Angemessenheitsbestimmung nach § 12 WoGG mit 10%igem Zuschlag bejaht und insofern davon ausgeht, dass die Darlegungslast für das Bestehen einer konkreten Unterkunftsalternative beim Grundleistungsträger liege und dafür, dass der Hilfebedürftige sich überhaupt bzw. hinreichend um eine solche bemüht habe, bei diesem, so greift dieser Ansatz aufgrund der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht durch.
  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 12 C 17.121

    Höchstbetragsregelung für die Berechnung von Wohngeld zulässig

    Auch aus dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Februar 2013 (Az. L 7 SO 43/10 - juris), auf das die Klägerin ihre Klage stützen will, lässt sich ein Abweichen von der Höchstbetragsregelung des § 12 WoGG nicht ableiten.
  • VG München, 13.12.2016 - M 22 K 16.4720

    Höchstbetragsregelung für die Berechnung von Wohngeld zulässig

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen, U.v. 15.2.2013 - L 7 SO 43/10 - ist nicht einschlägig, da sie die Gewährung von Sozialleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und nicht die Gewährung von Wohngeld nach dem WoGG betrifft.
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