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   LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11   

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LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11 (https://dejure.org/2013,22227)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2013 - L 7 AL 179/11 (https://dejure.org/2013,22227)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2013 - L 7 AL 179/11 (https://dejure.org/2013,22227)
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  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 62/99 R

    Sozialplanabfindung, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11
    Die Abfindung sei jedoch im Sozialplan vorgesehen gewesen, was - unter Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 62/99 R - vorliegend genüge.

    Nichts anderes lässt sich nach Auffassung des Senats aus der von der Beklagten im Rahmen der Berufungsbegründung in Bezug genommen Entscheidung des BSG vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 62/99 R - ableiten.

  • SG Kassel, 26.09.2011 - S 3 AL 270/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Entlassungsentschädigung - zeitlich

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 26. September 2011 (S 3 AL 270/10) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Arbeitslosengeld erst ab 24. Dezember 2010 zu gewähren ist.

    das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 26. September 2011 (S 3 AL 270/10) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LSG Hessen, 22.06.2012 - L 7 AL 181/11

    Kein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11
    Bereits mit Verfügung vom 26. September 2012 hatte er die Beklagte darauf hingewiesen, dass der Senat in einem gleich gelagerten Parallelverfahren mit Urteil vom 22. Juni 2012 (L 7 AL 181/11) die hier streitige Rechtsfrage bereits entschieden hat.
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11
    eröffnet werde (so explizit BAG v. 17. September 1998, 2 AZR 419/97, AP Nr. 148 zu § 626 BGB; BAG v. 10. Mai 2007, 2 AZR 626/05, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Unkündbarkeit).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 65/97 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches - Abfindung -Kündigungseinschränkung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11
    Erfasst werden sollen nach der Entstehungsgeschichte der Regelung des § 117 Abs. 2 Satz 4 AFG vor allem Fälle der vorliegenden Art, in denen dem Arbeitgeber tarifvertraglich die ordentliche Kündigung nur noch für den Fall des Bestehens eines Sozialplanes vorbehalten ist und der Sozialplan für den betroffenen Arbeitnehmer eine Abfindung vorsieht (so bereits BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 15).".
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2013 - L 7 AL 179/11
    eröffnet werde (so explizit BAG v. 17. September 1998, 2 AZR 419/97, AP Nr. 148 zu § 626 BGB; BAG v. 10. Mai 2007, 2 AZR 626/05, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Unkündbarkeit).
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