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   LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80   

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LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80 (https://dejure.org/1981,3126)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80 (https://dejure.org/1981,3126)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. April 1981 - L 8 KR 1141/80 (https://dejure.org/1981,3126)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 21.06.1978 - 3 RK 96/76

    Krankenversicherung - Pflichtversicherungsverhältnis - Bezug von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Allein durch diesen tatsächlichen Bezug wurde kraft Gesetzes das krankenversicherungsrechtliche Pflichtversicherungsverhältnis begründet (vgl. u.a. BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5) und zwar rückwirkend von dem Tage, ab dem die Bezugsberechtigung anerkannt wurde und der Leistungsbezug an die Stelle der versicherungspflichtigen Beschäftigung trat (§ 155 Abs. 2 Satz 1 und 2 AFG i.V.m. § 306 Abs. 1 RVO; vgl. auch BSG SozR 4100 § 159 Nrn. 1 und 2; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. September 1976 in Breithaupt 1977, S. 652; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Anm. 6 zu § 306).

    Ob für versicherungsberechtigte Mitglieder von Ersatzkassen, für die § 312 Abs. 1 RVO nicht gilt (BSG SozR 2200 § 517 Nr. 4), etwas anderes gilt (vgl. dazu BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5; Urteil vom 22. Januar 1981 - 8/8a RK 12/79), kann hier dahinstehen.

    Schließlich kommt auch der Neuanmeldung des Gewerbebetriebes am 11. Februar 1979, für die allein durch den tatsächlichen Leistungsbezug ab 28. September 1979 begründete Pflichtmitgliedschaft in der KVdA keinerlei Bedeutung zu, selbst wenn infolgedessen die Voraussetzungen für die Arbeitslosenhilfe nicht mehr vorgelegen hätten (BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5).

    Denn nach § 158 Abs. 1 AFG ist aus der KVdA als Krankengeld vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an der Betrag zu gewähren, auf den der Versicherte zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Anspruch hatte bzw. den er gehabt hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig geworden wäre (BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5).

  • BSG, 20.12.1978 - 3 RK 42/78

    Krankengeld - Wiedergewährung - Verwaltungsakt - Arbeitsunfähigkeit - Entzug von

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Dazu gehören auch die Entscheidungen des Krankenversicherungsträgers über einen geltend gemachten Krankengeldanspruch, gleichgültig in welcher Form sie dem Berechtigten bekanntgemacht werden, ob dies durch förmliches Schreiben, mündlich, durch Mitteilung in Form von Auszahlungsscheinen oder nur durch konkludente Handlung (Überweisung des Geldes) erfolgt (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19).

    Der Rechtsprechung des BSG (BSGE 25, 280; 32, 52; BSG SozR Nrn. 3 und 4 zu § 223 RVO), die aus diesen Erwägungen heraus der Gewährung von Kassenleistungen außer in Fällen eines darüber geführten Streits regelmäßig den Charakter "schlichten" Verwaltungshandelns beimißt, kann der Senat deshalb nicht folgen Auch der 3. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 42/78 - (SozR 2200 § 183 Nr. 19) erhebliche Bedenken geäußert (ebenso Schroeder-Printzen in Festschrift für Walter Bogs, 1967, S. 185, 195) und jedenfalls für den zu entscheidenden Fall der Wiedergewährung von Krankengeld bei durchgehend unstreitiger Arbeitsunfähigkeit einen Verwaltungsakt angenommen (so auch Urteil des Senats vom 24. September 1980 - L 8/Kr - 1413/78 -).

    Liegen hiernach aber verbindliche Verwaltungsakte vor, die den rechtlichen Grund für das dem Kläger in der Zeit vom 1. November 1979 bis 12. Januar 1980 gezahlte Krankengeld darstellen, so war eine Rücknahme und Neuberechnung nur unter den Voraussetzungen des § 1744 RVO möglich (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19), die aber eindeutig nicht vorliegen.

    Eine Rücknahme nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts kommt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der der Senat zustimmt, nur bei Nichtleistungsbescheiden in Betracht (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 18/78).

  • BSG, 25.05.1976 - 12 RJ 120/75
    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Deren Vorrang vor der freiwilligen Versicherung ist - wie das SG zu Recht angenommen hat - als Grundsatz aus § 312 Abs. 1 RVO zu entnehmen, wonach die Mitgliedschaft erlischt, sobald der Versicherte Mitglied einer anderen Kasse wird (vgl. auch Peters, Handbuch der Sozialversicherung, Teil II Anm. 4, 5 zu § 312; BSGE 42, 64).

    Die gemäß § 311 fortgeführte Mitgliedschaft nach § 155 AFG war dabei dem Willen der Beteiligten ebenfalls entzogen (Peters, a.a.O., Anm. 3 zu § 311; Krauskopf, a.a.O., Anm. 2 zu § 311) und nur im Verhältnis zu einer neu begründeten Versicherung aufgrund aktiver Berufstätigkeit subsidiär, die hier aber nicht zustande kam (vgl. BSGE 42, 64; 48, 235).

  • BSG, 23.11.1966 - 3 RK 86/63
    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Der Rechtsprechung des BSG (BSGE 25, 280; 32, 52; BSG SozR Nrn. 3 und 4 zu § 223 RVO), die aus diesen Erwägungen heraus der Gewährung von Kassenleistungen außer in Fällen eines darüber geführten Streits regelmäßig den Charakter "schlichten" Verwaltungshandelns beimißt, kann der Senat deshalb nicht folgen Auch der 3. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1978 - 3 RK 42/78 - (SozR 2200 § 183 Nr. 19) erhebliche Bedenken geäußert (ebenso Schroeder-Printzen in Festschrift für Walter Bogs, 1967, S. 185, 195) und jedenfalls für den zu entscheidenden Fall der Wiedergewährung von Krankengeld bei durchgehend unstreitiger Arbeitsunfähigkeit einen Verwaltungsakt angenommen (so auch Urteil des Senats vom 24. September 1980 - L 8/Kr - 1413/78 -).

    Diese Vorschrift kann weder "verfassungskonform" dahin ausgelegt werden, daß sie nur für die im förmlichen Verfahren festgestellten Verwaltungsakt gilt (so Brackmann, a.a.O., Bd. II, S. 382 k und Bd. I/2, S. 232 o; a. A. BSGE 25, 280) noch ist aus dem weitgehenden Fehlen von gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Krankenversicherung über die Beseitigung der Bindungswirkung von Verwaltungsakten nach dem hier noch anzuwendenden Recht vor Inkrafttreten des SGB 10, die im Sinne von § 77 SGG gerade die Ausnahme darstellen, ein einschränkender Anwendungsbereich der Grundnorm herzuleiten (vgl. Peters-Sautter-Wolff, Komm. z. Sozialgerichtsbarkeit, Bd. I, Anm. 8 zu § 77; a. A. Brackmann, a.a.O., Bd. II, S. 382 k m.w.N.).

  • BSG, 22.01.1981 - 8a RK 12/79

    Versicherungsbedingung - Ersatzkasse - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Unter diesen Umständen konnte dahinstehen, ob die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe im Bescheid vom 15. Januar 1980 überhaupt rückwirkenden Einfluß auf die Wirksamkeit der erbrachten Leistungen und entrichteten Beiträge nehmen konnte (vgl. dazu Urteile des BSG vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 - 26. Juni 1980 - 5 RKn 5/78 - 16. Dezember 1980 - 3 RK 18/78; 22. Januar 1981 - 8/8a RK 12/79 -) und ob jedenfalls eine Rückforderung u.U. deshalb entfallen müßte, weil die Beklagte unabhängig von den Angaben des Klägers zu seiner beruflichen und wirtschaftlichen Situation bis zur Arbeitslosenhilfe-Bewilligung am 15. Januar 1980 zur Zahlung von Krankengeld in Höhe des gewährten Betrages (zunächst) verpflichtet war und deshalb durch Handlungen oder Unterlassungen des Klägers dazu nicht veranlaßt werden konnte.

    Ob für versicherungsberechtigte Mitglieder von Ersatzkassen, für die § 312 Abs. 1 RVO nicht gilt (BSG SozR 2200 § 517 Nr. 4), etwas anderes gilt (vgl. dazu BSG SozR 4100 § 155 Nr. 5; Urteil vom 22. Januar 1981 - 8/8a RK 12/79), kann hier dahinstehen.

  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/78

    Rückwirkende Aufhebung eines Bescheides - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Eine Rücknahme nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts kommt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, der der Senat zustimmt, nur bei Nichtleistungsbescheiden in Betracht (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 19 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 18/78).

    Unter diesen Umständen konnte dahinstehen, ob die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe im Bescheid vom 15. Januar 1980 überhaupt rückwirkenden Einfluß auf die Wirksamkeit der erbrachten Leistungen und entrichteten Beiträge nehmen konnte (vgl. dazu Urteile des BSG vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 - 26. Juni 1980 - 5 RKn 5/78 - 16. Dezember 1980 - 3 RK 18/78; 22. Januar 1981 - 8/8a RK 12/79 -) und ob jedenfalls eine Rückforderung u.U. deshalb entfallen müßte, weil die Beklagte unabhängig von den Angaben des Klägers zu seiner beruflichen und wirtschaftlichen Situation bis zur Arbeitslosenhilfe-Bewilligung am 15. Januar 1980 zur Zahlung von Krankengeld in Höhe des gewährten Betrages (zunächst) verpflichtet war und deshalb durch Handlungen oder Unterlassungen des Klägers dazu nicht veranlaßt werden konnte.

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Sie dürfen nur dann unter einem solchen Vorbehalt ergehen, wenn aus besonderen Gründen ausnahmsweise zunächst Abschlagszahlungen und Vorschüsse gewährt werden dürfen oder nur gewährt werden können, weil das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bei der Entscheidung über den Anspruch noch nicht abschließend beantwortet werden kann, ein Interesse an einer alsbaldigen Entscheidung besteht und nur auf diese Weise künftigen Ungewissen Umständen Rechnung getragen werden kann (BSG a.a.O. und BSGE 42, 184; SozR 4100 § 152 Nr. 9; Brackmann, a.a.O., Bd. II, S. 382 i).

    Auch für die Arbeitslosenversicherung, deren Leistungen anerkanntermaßen in gleicher Weise zügig erbracht werden sollen und müssen, ist im Rahmen des Rückforderungsrechts der Ausnahmecharakter eines Widerrufsvorbehalts in dem dargelegten Sinne und vor allem auch die Notwendigkeit unstreitig, daß ein Vorbehalt ggfs. gegenüber dem Versicherten und Leistungsempfänger unmißverständlich zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. u.a. BSGE 42, 184; SozR 4100 § 152 Nr. 9).

  • BSG, 19.12.1979 - 8b/3 RK 12/77

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Übergehung der Berufungsinstanz -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Die Pflichtversicherung wurde mit dem Wegfall des Arbeitslosenhilfe-Bezuges bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit am 1. November 1979 auch nicht beendet, sondern dauerte gemäß § 155 Abs. 2 Satz 1 und 2 AFG i.V.m. § 311 Nr. 2 RVO für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld mit allen ihren Rechten und Pflichten an (Peters, a.a.O., Anm. 8 und 3 a zu § 311; Krauskopf, a.a.O., Anm. 2 zu § 311; BSG SozR 2200 § 311 Nr. 11).
  • BSG, 28.06.1979 - 8b/3 RK 80/77

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht erbrachter Krankenversicherungsleistungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Die gemäß § 311 fortgeführte Mitgliedschaft nach § 155 AFG war dabei dem Willen der Beteiligten ebenfalls entzogen (Peters, a.a.O., Anm. 3 zu § 311; Krauskopf, a.a.O., Anm. 2 zu § 311) und nur im Verhältnis zu einer neu begründeten Versicherung aufgrund aktiver Berufstätigkeit subsidiär, die hier aber nicht zustande kam (vgl. BSGE 42, 64; 48, 235).
  • BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78

    Rechtswidriger Bescheid - Knappschaftliche Krankenversicherung - Rückforderung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80
    Unter diesen Umständen konnte dahinstehen, ob die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe im Bescheid vom 15. Januar 1980 überhaupt rückwirkenden Einfluß auf die Wirksamkeit der erbrachten Leistungen und entrichteten Beiträge nehmen konnte (vgl. dazu Urteile des BSG vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 - 26. Juni 1980 - 5 RKn 5/78 - 16. Dezember 1980 - 3 RK 18/78; 22. Januar 1981 - 8/8a RK 12/79 -) und ob jedenfalls eine Rückforderung u.U. deshalb entfallen müßte, weil die Beklagte unabhängig von den Angaben des Klägers zu seiner beruflichen und wirtschaftlichen Situation bis zur Arbeitslosenhilfe-Bewilligung am 15. Januar 1980 zur Zahlung von Krankengeld in Höhe des gewährten Betrages (zunächst) verpflichtet war und deshalb durch Handlungen oder Unterlassungen des Klägers dazu nicht veranlaßt werden konnte.
  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung

  • BSG, 07.04.1964 - 4 RJ 195/61
  • BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67
  • BSG, 17.12.1969 - 5 RKn 25/67

    Rechtswidriger Rentenbescheid - Gewährung unter Vorbehalt - Aufhebungsverlangen

  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
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