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   LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07   

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https://dejure.org/2010,15217
LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07 (https://dejure.org/2010,15217)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.06.2010 - L 3 U 22/07 (https://dejure.org/2010,15217)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - L 3 U 22/07 (https://dejure.org/2010,15217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - mittelbare Unfallfolge - ärztlicher Eingriff - Zurechnungszusammenhang - degenerativer Vorschaden - unfallunabhängiger Gesundheitsschaden - unfallbedingte Kniedistorsion - kein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Mittelbare Unfallfolge nach ärztlichem Eingriff

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Mittelbare Unfallfolgen - irrtümliche Annahme der ärztlichen Behandlung von Unfallfolgen - wesentliche sachliche Verbindung zwischen einem Arbeitsunfall und einem ärztlichen Eingriff - objektives Vorliegen der Voraussetzungen für einen ärztlichen Eingriff wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; mittelbare Unfallfolge nach ärztlichem Eingriff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 39/80

    Arbeitsunfall - Mittelbare Unfallfolge - Feststellung weiterer Unfallfolgen -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Mittelbare Unfallfolgen sind solche, die bei der Erkennung oder Behandlung von Folgen des Versicherungsfalls eingetreten sind (BSG, Urteil vom 4. November 1981, Az.: 2 RU 39/80, SozR 2200 § 548 Nr. 59).

    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es dann angenommen, wenn den Ärzten bei der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörungen durch einen Behandlungsfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist ( BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).

  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    40 Dem BSG kann nicht gefolgt werden, wenn es in seinem vom Kläger zitierten Urteil vom 24. Juni 1981 (Az.: 2 RU 87/80, BSGE 52, 57, 60) zu § 555 Reichsversicherungsordnung (RVO) die Auffassung vertritt, es genüge, wenn der Verletzte, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, von seinem Standpunkt aus subjektiv der Auffassung sein konnte, dass die Heilbehandlung, zu der er sich begeben hat, geeignet sei, der Beseitigung und Besserung von durch den Arbeitsunfall verursachten Gesundheitsstörungen zu dienen.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Rechtssache wegen der Frage einer mittelbaren Unfallfolge bei irrtümlicher Annahme der ärztlichen Behandlung von Unfallfolgen grundsätzliche Bedeutung hat (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) und der Senat insoweit von der Entscheidung des BSG vom 24. Juni 1981, Az.: 2 RU 87/80 abweicht.

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Wird anlässlich einer zur Erkennung von Unfallfolgen durchgeführten Operation ein zusätzlicher ärztlicher Eingriff zur Behebung eines unfallfremden Leidens vorgenommen, so können die aus diesem Eingriff resultierenden Gesundheitsstörungen dem Arbeitsunfall nicht zugeordnet werden (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es dann angenommen, wenn den Ärzten bei der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörungen durch einen Behandlungsfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist ( BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen, so geht dies nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen, so geht dies nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Der ursächliche Zusammenhang ist nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Lässt sich eine Tatsache nicht nachweisen, so geht dies nach den im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus der nicht erwiesenen Tatsache für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112).
  • BSG, 17.05.1962 - 11 RV 398/61

    Feststellung weiterer Schädigungsfolgen und Gewährung einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
    Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge hat es dann angenommen, wenn den Ärzten bei der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist (BSGE 17, 60, 62), wenn die Gesundheitsstörungen durch einen Behandlungsfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist ( BSGE 46, 283, 284) oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 59).
  • LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII

    Dass es insoweit auch nicht auf die subjektive Sicht des Versicherten ankommen könne, habe auch das Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 15. Juni 2010 (L 3 U 22/07) eingehend begründet.
  • SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17

    Anforderungen an die Kausalität zur Anerkennung von Gesundheitsstörungen als

    In diesem Zusammenhang verweise er auf ein Urteil des LSG Hessen vom 15.6.2010 (L 3 U 22/07).

    In diesem Zusammenhang gelten jedoch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die für die Anerkennung einer Unfallfolgen im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung entwickelt worden sind (vgl. hierzu das vom Kläger zitierte Urteil des LSG Hessen vom 15.6.2010 - L 3 U 22/07).

  • SG Darmstadt, 07.10.2010 - S 12 U 86/08
    Dass es insoweit auch nicht auf die subjektive Sicht des Versicherten ankommen kann, hat auch das Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 15.06.2010 (L 3 U 22/07, abgedruckt in juris) eingehend begründet.
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