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   LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96   

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https://dejure.org/1997,6683
LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96 (https://dejure.org/1997,6683)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96 (https://dejure.org/1997,6683)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. April 1997 - L 6 Kg 896/96 (https://dejure.org/1997,6683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld; Zurückzahlung; Gesetzesänderung; Kindergeldkasse; Verwaltungsakt; Aufhebung; Vorbehalt; Rückforderung; Vorbehaltsbescheid

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 17/89

    Entziehung des Kindergeldes, Rückforderungsvorbehalt

    Auszug aus LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96
    Nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage habe die Verwaltung von einem Rückforderungsvorbehalt nur dann Gebrauch machen können, wenn sie den Vorbehalt in dem Bewilligungsbescheid aufgenommen habe (Hinweis auf BSG Urteil vom 28.02.1990 - 10 RKg 17/89 = SozR 3 5870 § 11 Nr. 1).

    Bedenken ergeben sich insoweit allerdings schon daraus, als die nach dem Wortlaut des Gesetzes der Beklagten eingeräumte Möglichkeit, auf den Erlaß eines Vorbehaltsbescheides zu verzichten, dem ansonsten prägenden Gedanken des Rechts der sozialen Sicherheit entgegensteht, wonach die Umsetzung eines Gesetzes grundsätzlich durch Verwaltungsakt unter Anwendung des jeweils geltenden Rechts auf den Einzelfall zu erfolgen hat (vgl. dazu BSG Urt. v. 4.7.1989 - 9 RVs 3/88 = SozR 1300 § 48 Nr. 57; Urt. v. 20.12.1995 - 6 RKa 36/94 m.w.N.) und deshalb auch ein Rückforderungsvorbehalt im Regelfall dem Leistungsempfänger durch Verwaltungsakt bekanntgegeben werden muß (vgl. insoweit BSG Urt. v. 28.2.1990 - 10 RKg 17/89 = SozR 3 5870 § 11 Nr. 1).

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96
    Bedenken ergeben sich insoweit allerdings schon daraus, als die nach dem Wortlaut des Gesetzes der Beklagten eingeräumte Möglichkeit, auf den Erlaß eines Vorbehaltsbescheides zu verzichten, dem ansonsten prägenden Gedanken des Rechts der sozialen Sicherheit entgegensteht, wonach die Umsetzung eines Gesetzes grundsätzlich durch Verwaltungsakt unter Anwendung des jeweils geltenden Rechts auf den Einzelfall zu erfolgen hat (vgl. dazu BSG Urt. v. 4.7.1989 - 9 RVs 3/88 = SozR 1300 § 48 Nr. 57; Urt. v. 20.12.1995 - 6 RKa 36/94 m.w.N.) und deshalb auch ein Rückforderungsvorbehalt im Regelfall dem Leistungsempfänger durch Verwaltungsakt bekanntgegeben werden muß (vgl. insoweit BSG Urt. v. 28.2.1990 - 10 RKg 17/89 = SozR 3 5870 § 11 Nr. 1).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 36/94

    Durchführung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen in der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96
    Bedenken ergeben sich insoweit allerdings schon daraus, als die nach dem Wortlaut des Gesetzes der Beklagten eingeräumte Möglichkeit, auf den Erlaß eines Vorbehaltsbescheides zu verzichten, dem ansonsten prägenden Gedanken des Rechts der sozialen Sicherheit entgegensteht, wonach die Umsetzung eines Gesetzes grundsätzlich durch Verwaltungsakt unter Anwendung des jeweils geltenden Rechts auf den Einzelfall zu erfolgen hat (vgl. dazu BSG Urt. v. 4.7.1989 - 9 RVs 3/88 = SozR 1300 § 48 Nr. 57; Urt. v. 20.12.1995 - 6 RKa 36/94 m.w.N.) und deshalb auch ein Rückforderungsvorbehalt im Regelfall dem Leistungsempfänger durch Verwaltungsakt bekanntgegeben werden muß (vgl. insoweit BSG Urt. v. 28.2.1990 - 10 RKg 17/89 = SozR 3 5870 § 11 Nr. 1).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

    Auszug aus LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96
    Zu §§ 242q Abs. 5 i.v.m. Abs. 2 Satz 3, 111 Abs. 2 Satz 6 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) i.d.F. d. 1. SKWPG, durch die eine - letztlich rückwirkende - Absenkung der Höhe von Leistungsansprüchen erfolgt und die "Wirksamkeit" von Änderungsbescheiden mit Wirkung zum 1. Januar 1994 angeordnet worden war, hat das Bundessozialgericht (Urt. v. 8.2.1996 - 11 RAr 53/95; Urt. v. 9.5.1996 - 7 RAr 66/95) nur ausgeführt, die die rückwirkende Änderung anordnenden Regelungen gingen als Spezialregelungen dem § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X vor.
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96
    Daß ein besonderer Vertrauensschutz bei einem Empfänger von Kindergeldleistungen nicht verletzt sein soll, und deshalb dem Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines rückwirkenden Eingriffs im Falle der vorliegenden Art der Vorrang einzuräumen sei (so LSG München, Urt. v. 15.2.1996 - L-14 Rg 25/95), erscheint dem Senat schon deshalb nicht einleuchtend, weil das dem Familienlastenausgleich dienende Kindergeld (BSG Urt. v. 7.8.1991 - 10 RKg 15/91 = SozR 3 5870 § 2 Nr. 16) zur Deckung des gegenwärtigen Unterhaltsbedarfs der Kinder bestimmt und aus diesem Grunde auch eine beschleunigte Antragsbearbeitung und Entscheidung geboten ist (vgl. insoweit BSG Urt. v. 15.12.1992 - 10 RKg 11/92 = SozR Nr. 3 5870 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 07.08.1991 - 10 RKg 15/91

    Pflegekindschaftsverhältnis im Erwachsenenalter

    Auszug aus LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 896/96
    Daß ein besonderer Vertrauensschutz bei einem Empfänger von Kindergeldleistungen nicht verletzt sein soll, und deshalb dem Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines rückwirkenden Eingriffs im Falle der vorliegenden Art der Vorrang einzuräumen sei (so LSG München, Urt. v. 15.2.1996 - L-14 Rg 25/95), erscheint dem Senat schon deshalb nicht einleuchtend, weil das dem Familienlastenausgleich dienende Kindergeld (BSG Urt. v. 7.8.1991 - 10 RKg 15/91 = SozR 3 5870 § 2 Nr. 16) zur Deckung des gegenwärtigen Unterhaltsbedarfs der Kinder bestimmt und aus diesem Grunde auch eine beschleunigte Antragsbearbeitung und Entscheidung geboten ist (vgl. insoweit BSG Urt. v. 15.12.1992 - 10 RKg 11/92 = SozR Nr. 3 5870 § 1 Nr. 2).
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