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   LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03   

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https://dejure.org/2009,3732
LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03 (https://dejure.org/2009,3732)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2009 - L 3 U 292/03 (https://dejure.org/2009,3732)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - L 3 U 292/03 (https://dejure.org/2009,3732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - haftungsausfüllende Kausalität - anspruchsbegründende Tatsachen - Beweisgrad - Vollbeweis - Anknüpfungstatsache - Ursachenkette - Verletzung der Gefäßinnenschicht der carotis - Intimaläsion ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines selbstständigen Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall sowie auf Anerkennung von Unfallfolgen und auf Entschädigungsleistungen; Grundlagen zur Auslegung des Begriffs der "erstmaligen Festsetzung" von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schlaganfall nach Transport einer Waschmaschine keine Unfallfolge // Berufsgenossenschaft entschädigt nur, wenn Gesundheitserstschaden nachgewiesen ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schlaganfall und die beruflich genutzte Waschmaschine

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Schlaganfall nach Transport einer Waschmaschine keine Unfallfolge

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schlaganfall nach Transport einer Waschmaschine keine Unfallfolge // Berufsgenossenschaft entschädigt nur, wenn Gesundheitserstschaden nachgewiesen ist

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe durch Urteil vom 12. April 2005 (Az.: B 2 U 27/04 R) in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass eine Hirnblutung, die ohne bekannte Vorschädigung bei einer anstrengenden Arbeit auftrete, als Arbeitsunfall anzuerkennen sei.
  • BSG, 15.07.2009 - B 2 U 99/09 B
    Auszug aus LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03
    Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt, BSG-Az: B 2 U 99/09 B, erledigt: 15.07.2009.
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 1/00 R

    Beginn der Verletztenrente in der Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03
    Der Begriff der erstmaligen Festsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20. Februar 2001, Az.: B 2 U 1/00) so auszulegen, dass es dabei auf die erste tatsächliche Verwaltungsentscheidung über die Leistung durch Bescheid ankommt, unabhängig davon, ob darin die Leistung antragsgemäß zugesprochene oder teilweise abgelehnt wird und unabhängig davon, ob und wann dieser Bescheid bindend oder ganz oder teilweise zurückgenommen oder aufgehoben wird.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03
    Dagegen ist das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens - die haftungsausfüllende Kausalität - nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Rente (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03
    Für einen Arbeitsunfall ist nach § 8 Abs. 1 SGB VII erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzuordnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 26/04 R m.w.N.).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03
    Für dessen Anerkennung genügt zwar noch nicht die bloße Möglichkeit, aber schon eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 60, 58/59), die erreicht ist, wenn bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen so stark überwiegen, dass die dagegen sprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben können (BSG in SozR Nr. 20 zu § 542 Reichsversicherungsordnung - RVO- a.F.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.02.2009 - L 3 U 292/03
    Eine entscheidungserhebliche Tatsache ist folglich bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 286/287).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2574/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Er hat nachvollziehbar dargelegt, dass sich aufgrund des anderen Pathomechanismus eines Hirninfarkts Analogschlüsse zu kardialen Ereignissen, bei denen es sich im Regelfall nicht um Embolien, sondern um isolierte Verschlussprozesse von Koronararterien handelt, verbieten (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 17.02.2009 - L 3 U 292/03, zitiert nach Juris, zum embolischen Hirninfarkt).
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