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   LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11   

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https://dejure.org/2013,47130
LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11 (https://dejure.org/2013,47130)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.09.2013 - L 3 U 122/11 (https://dejure.org/2013,47130)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. September 2013 - L 3 U 122/11 (https://dejure.org/2013,47130)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
    Wenn bei der Ausübung einer Verrichtung, die im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ein Unfallereignis eintritt, muss vom Vorliegen der Unfallkausalität ausgegangen werden, es sei denn, eine konkurrierende Ursache, wie z.B. eine innere Ursache oder eine eingebrachte Gefahr, ist feststellbar (dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, B 2 U 23/05 R -juris- RdNr. 17).

    Für diese konkurrierende Ursache, die der vermuteten Unfallkausalität bei einer versicherten Tätigkeit (ausnahmsweise) entgegensteht, trägt demzufolge die Beklagte als diejenige, die sich auf eine konkurrierende Ursache beruft, auch die Beweislast (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007, a.a.O., Rn. 15 ff.).

    Erst wenn eine konkurrierende Ursache feststeht, ist auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie aufbauend in einem zweiten Prüfungsschritt wertend zu entscheiden, ob die versicherte Ursache wesentlich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung ist (vgl. nur BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 a.a.O.).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
    Ob die versicherte Verrichtung eine Wirkursache für die festgestellte Einwirkung war, ist eine rein tatsächliche Frage (vgl. BSG vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - juris RdNr. 35 f.).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod der Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013, B 2 U 10/12 R -juris- RdNr. 12 m. w. N.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
    Eine naturwissenschaftliche Ursache, die nicht als wesentlich anzusehen ist und damit keine Ursache iS der Theorie der wesentlichen Bedingung ist, kann als Gelegenheitsursache bezeichnet werden (vgl. die zusammenfassende Darstellung der Theorie der wesentlichen Bedingung in BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R - RdNr 13 ff).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 45, 19; BSGE 7, 103, 106 sowie 19, 52, 53).
  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
    Nur für die Kausalbeziehungen zwischen dem unfallbringenden Verhalten und der Krankheit genügt nach herrschender Meinung der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, der dann gegeben ist, wenn mehr für als gegen Ursachenzusammenhang spricht bzw. wenn bei der Berücksichtigung aller Umstände die für den Ursachenzusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gegründet werden kann, wobei die bloße Möglichkeit allerdings nicht ausreicht (s. BSGE 19, 5, 53; BSGE 32, 203, 209, BSG, Urteil vom 2. Juni 1959 - SozR Nr. 20 zu § 542 RVO).
  • SG Düsseldorf, 15.10.2019 - S 6 U 491/16

    Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

    Eine Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nämlich nur dann, wenn sich durch eine Handlung des Geschädigten, die den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt, ein Risiko verwirklicht hat, gegen dessen Eintritt nicht die Unfallversicherung "allgemein"”, sondern der jeweils durch die Handlung erfüllte Versicherungstatbestand schützen soll (LSG Hessen, Urteil vom 17.09.2013 - L 3 U 122/11 - juris Rn. 22).
  • LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13

    Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht

    Eine Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung besteht daher nur dann, wenn sich durch eine Handlung des Geschädigten, die den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt, ein Risiko verwirklicht hat, gegen dessen Eintritt nicht die Unfallversicherung ganz "allgemein", sondern gegen den der jeweils durch die Handlung erfüllte Versicherungstatbestand schützen soll (Hess. LSG vom 17. September 2013 - L 3 U 122/11).
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