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   LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 167/11   

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https://dejure.org/2013,40111
LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 167/11 (https://dejure.org/2013,40111)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.09.2013 - L 3 U 167/11 (https://dejure.org/2013,40111)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. September 2013 - L 3 U 167/11 (https://dejure.org/2013,40111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anerkennung eines im Ausland erlittenen Unfalls des Klägers als Arbeitsunfall im Rahmen der Ausstrahlungsregelungen des § 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall eines Tierpflegers in vietnamesischem Nationalpark - Fortbe-stehen des Beschäftigungsverhältnisses mit deutschem Zoo - Freistellungsvereinbarung - Entsendung - tatsächliche Verhältnisse - Versicherungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Beinamputierter Tierpfleger obsiegt gegen Unfallkasse // Unfall im vietnamesischen Nationalpark ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfall eines Tierpflegers in Vietnam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tierpfleger - Kasse muss für Unfall in Vietnam zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beinamputierter Tierpfleger obsiegt gegen Unfallkasse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierpfleger in Vietnam - Auch ein Unfall im Ausland kann ein Arbeitsunfall sein

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Beinamputierter Tierpfleger obsiegt gegen Unfallkasse // Unfall im vietnamesischen Nationalpark ist als Arbeitsunfall anzuerkennen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 167/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 10. August 1999, B 2 U 30/98 R - juris - Rdnr. 23, m. w. N.) setzt die Vorschrift weiter voraus, dass vor Beginn der Entsendung ein Beschäftigungsverhältnis zu dem entsendenden Arbeitgeber bestanden hat und dass dieses nach Beendigung der Entsendung weitergeführt wird.
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04

    Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 167/11
    Bei solchen Vereinbarungen kommt es aber nicht auf deren genauen Wortlaut, sondern vielmehr auf die dahinterstehende Intention und die tatsächlich gelebte Praxis an (Padé in juris-PK SGB IV, § 4 Rdnr. 35 mit Verweis auf Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juli 2005, 8 AZR 392/04).
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 167/11
    Dies setzt regelmäßig voraus, dass der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer organisatorisch in den Betrieb des inländischen Arbeitgebers eingegliedert bleibt, wesentliche Elemente eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt werden und sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den inländischen Arbeitgeber richtet (vgl. BSG, Urteil vom 5. Dezember 2006, Az.: B 11a AL 3/06 R - nach juris, Rdnr. 18 f., m. w. N.).
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