Rechtsprechung
   LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11   

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https://dejure.org/2014,43651
LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11 (https://dejure.org/2014,43651)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.10.2014 - L 5 EG 13/11 (https://dejure.org/2014,43651)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Oktober 2014 - L 5 EG 13/11 (https://dejure.org/2014,43651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Elterngeldberechnung gelten nur positive Einkünfte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Elterngeldbemessung bei selbstständig tätigen Müttern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Er nimmt auf die nach seiner Auffassung zutreffende Begründung im angefochtenen Urteil Bezug und trägt auf Nachfrage des Senats mit Hinweis auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2013 (B 10 EG 2/12 R) und vom 26. März 2014 (B 10 EG 4/13 R) ergänzend vor, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts sei im vorliegenden Fall der Bemessungszeitraum nach § 2 Abs. 8 BEEG festzusetzen bzw. das Einkommen nach dieser Vorschrift zu ermitteln.

    In der weiteren Entscheidung vom 26. März 2014 (B 10 EG 4/13 R), dem ebenfalls ein Sachverhalt mit Mischeinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb (Beteiligung als Kommanditistin) zugrunde lag, hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung bestätigt und ausgeführt, würde für den "Gewinn" im Sinne des § 2 Abs. 9 S. 1 BEEG (a.F.) nicht auf positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 2 BEEG (a.F.) abgestellt, sondern der Steuerbescheid mit den ausgewiesenen Verlusten herangezogen, werde das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ohne hinreichenden Grund nicht 4 wie grundsätzlich nach § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 7 BEEG (a.F.) vorgesehen 4 unter Zugrundelegung des Zwölfmonatszeitraums vor der Geburt, sondern des letzten Veranlagungszeitraums ermittelt.

    Insofern war der Gesetzgeber zu einer typisierenden und pauschalierenden Regelung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung unter Rückgriff auf das Steuerrecht verfassungsrechtlich berechtigt (vgl. BSG, Urteil vom 26. März 2014 a.a.O. zur unterschiedlichen Behandlung von Einkommen aus Gewerbebetrieb einerseits und Vermietung und Verpachtung andererseits).

    Auch ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht gegeben, da das BEEG grundsätzlich auch die Personengruppe der Klägerin nicht ohne Schutz lässt, indem ihr grundsätzlich ein vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit abhängiges Elterngeld gezahlt wird, zumindest in Höhe des Sockelbetrages (vgl. BSG vom 26. März 2014 a.a.O.).

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 2/12 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - negative Einkünfte

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Er nimmt auf die nach seiner Auffassung zutreffende Begründung im angefochtenen Urteil Bezug und trägt auf Nachfrage des Senats mit Hinweis auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2013 (B 10 EG 2/12 R) und vom 26. März 2014 (B 10 EG 4/13 R) ergänzend vor, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts sei im vorliegenden Fall der Bemessungszeitraum nach § 2 Abs. 8 BEEG festzusetzen bzw. das Einkommen nach dieser Vorschrift zu ermitteln.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27. Juni 2013, B 10 EG 2/12 R), dem ein Sachverhalt mit Mischeinkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb 4 Photovoltaikanlage 4 zugrunde lag, kann der im Steuerbescheid ausgewiesene Gewinn u.a. aus selbstständiger Arbeit nur dann der Bemessung des Elterngeldes zugrunde gelegt werden, wenn es sich um positive Einkünfte handelt.

    Das Bundessozialgericht hat dies im Urteil vom 27. Juni 2013 (a.a.O.) zwar offen gelassen.

  • BFH, 28.11.2013 - IV R 58/10

    Abzug vom Grund und Boden abgespaltener Anschaffungskosten eines

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Davon wird auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen (BFH, Urteil vom 28. November 2013, IV R 58/10), wonach eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG erfordert, dass auch die AfA als Betriebsausgabe abgezogen wird.
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 = BVerfGE 88, 87 4 103).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Im Übrigen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 4 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 4 74).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Zunächst ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08 u. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Zunächst ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08 u. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 13/11
    Im Übrigen ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 4 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 4 74).
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