Rechtsprechung
LSG Hessen, 18.06.2009 - L 9 AL 129/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 144 Abs 1 S 1 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - objektive Überforderung eines Busfahrers aufgrund der Arbeitbedingungen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt einer Sperrzeit wegen Kündigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer; Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Eigenkündigung; Konkretisierung des unbestimmten Gesetzesbegriffs "wichtiger Grund" anhand des Zwecks der Sperrzeitregelung
- rabüro.de
Keine Sperrzeit wegen Arbeitsvertragsbeendigung infolge objektiver Überforderung des Beschäftigten
- hensche.de
Eigenkündigung, Arbeitslosengeld: Sperrzeit,
- RA Kotz
Arbeitsbedingungen (unzumutbare) - Kündigungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Kündigung mit wichtigem Grund // Überforderter Busfahrer erhält Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Sperrzeit für überforderten Busfahrer
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Überfordert im Job - Volles Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigenkündigung und trotzdem keine Sperrfrist?
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigt der Arbeitnehmer wegen Überforderung, kann keine Sperrzeit verhängt werden
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Sperrfrist trotz Eigenkündigung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Überforderter Busfahrer erhält Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Kündigung mit wichtigem Grund - Überforderter Busfahrer erhält Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Keine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes - Überforderung als wichtiger Grund für Kündigung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Sperrfrist trotz Eigenkündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitslosenversicherung: Überforderter Busfahrer erhält Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
- hessen.de (Pressemitteilung)
Kündigung mit wichtigem Grund // Überforderter Busfahrer erhält Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Sperrzeit
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung durch den Arbeitnehmer wegen Überforderung führt nicht zu Sperrzeit
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 15.05.2008 - S 11 AL 363/06
- LSG Hessen, 18.06.2009 - L 9 AL 129/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger …
Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2009 - L 9 AL 129/08
Sie soll die Solidargemeinschaft vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte schützen, die den Eintritt des versicherten Risikos Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt und zu vertreten haben oder an der Eingliederung in das Erwerbsleben nicht in zumutbarer Weise mitwirken (vgl. Urteil vom 5. November 1998 - B 11 AL 5/98 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 16 m.w.N.). - BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung …
Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2009 - L 9 AL 129/08
Zwar steht es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der unberechtigten Aufgabe einer Arbeit gleich, wenn der Arbeitslose seine Arbeitsstelle aus einem berechtigten Grunde aufgegeben hat, ohne zuvor zu dessen Beseitigung einen zumutbaren Versuch unternommen zu haben (Urteil vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 91/87 R - BSGE 64, 202). - BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 49/04 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum …
Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2009 - L 9 AL 129/08
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) führt der Arbeitnehmer mit einer Lösung des Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitslosigkeit jedenfalls dann grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 49/04 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 10 m.w.N.).