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   LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22 B ER   

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LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22 B ER (https://dejure.org/2022,23170)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.08.2022 - L 6 AS 336/22 B ER (https://dejure.org/2022,23170)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. August 2022 - L 6 AS 336/22 B ER (https://dejure.org/2022,23170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs. 3 S. 1 SGB 2, § 12a S. 1 SGB 2, §12a S. 2 Nr. 1 SGB 2, § 13 Abs. 2 SGB 2, § 65 Abs. 4 SGB 2, § 6 S. 1 UnbilligkeitsV, § 6 S. 2 UnbilligkeitsV
    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters; Unbilligkeit der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Die auf die Verordnungsermächtigung des § 13 Abs. 2 SGB II gestützte Unbilligkeitsverordnung regele abschließend die Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen Leistungsberechtigte zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht verpflichtet seien (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, juris, Rn. 23 f.; BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 1/18 R -, juris, Rn. 17).

    Insbesondere habe die Antragsgegnerin bei der Entscheidung über die Aufforderung ihr Entschließungsermessen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271) erkannt und fehlerfrei ausgeübt.

    Insofern werde auf die entsprechenden Ausführungen in den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2016 (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R -, juris) und 19. August 2015 (a.a.O.) Bezug genommen (ebenso Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - L 6 AS 554/20 B ER -, juris).

    Bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung handelt es sich um einen (eingreifenden) Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X), da die Antragsgegnerin auf diese Weise die allgemein bestehende Pflicht des Beziehers von Grundsicherungsleistungen zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistung im Rahmen des ihr insoweit zustehenden Ermessens konkretisiert (vgl. für viele BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 12; BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 12; Schwabe, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 12a SGB II - Stand: September 2020 - Rn. 13a).

    In diesem Sinne ist die Aufforderung zur Rentenantragstellung Voraussetzung für das in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II vorgesehene Selbsteintrittsrecht des Grundsicherungsträgers und daher weiterhin von Relevanz für das Rechtsverhältnis der Beteiligten: Solange das auf dem Antrag der Antragsgegnerin beruhende Rentenverfahren noch nicht abgeschlossen ist, begründet und erhält die angefochtene Aufforderung deren Verfahrensführungsbefugnis im Rentenverfahren für den Antragsteller (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 12; BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 13), so dass er ein fortdauerndes berechtigtes Interesse an dessen Beseitigung beziehungsweise an der Verhinderung oder Korrektur seiner Vollziehung hat.

    Daher ist von einer abschließenden Regelung der Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen die Verpflichtung, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, für den Leistungsberechtigten unbillig wäre, durch die Unbilligkeitsverordnung auszugehen (vgl. in diesem Sinne BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R = BSGE 119, 271, Rn. 19, 23 f. sowie BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 20).

    Hieraus folgt, dass § 12a SGB II in den von § 65 Abs. 4 SGB II erfassten Fällen nicht anwendbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 22; Kühl, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Aufl., § 12a - Stand: 21. September 2021 - Rn. 33).

    Vielmehr geht er mit dem Bundessozialgericht (vgl. hierzu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 45 ff.) davon aus, dass sowohl der Nachranggrundsatz als solcher als auch die den Grundsicherungsträgern eingeräumte Möglichkeit, die Leistungsbezieher trotz der damit verbundenen Abschläge zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente zu veranlassen, mit Verfassungsrecht im Einklang steht; das gilt sowohl im Allgemeinen als auch im konkreten Fall des Antragstellers.

    Der Senat folgt dem Bundessozialgericht auch darin, dass diese Heranziehung des Leistungsberechtigten zur Selbsthilfe gegen seinen Willen die Grenzen der Angemessenheit wahrt: Denn im Rahmen der verfassungsrechtlichen Abwägung steht dem Existenzsicherungsanspruch des Einzelnen unter Wahrung seiner Dispositionsfreiheit zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente das Interesse der Allgemeinheit gegenüber, durch steuerfinanzierte Mittel nur denen zu helfen, die sich mangels zumutbarer Selbsthilfemöglichkeiten nicht selbst zu helfen vermögen und deshalb der Unterstützung im Rahmen des Existenzsicherungsrechts bedürfen (vgl. dazu neben BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 45 ff. nochmals BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, BVerfGE 152, 68, Rn. 123 ff.).

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 12/20 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Davon werde bei einem Zeitraum von bis zu vier Monaten ausgegangen, der hier weit überschritten werde (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 21).

    Bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung handelt es sich um einen (eingreifenden) Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X), da die Antragsgegnerin auf diese Weise die allgemein bestehende Pflicht des Beziehers von Grundsicherungsleistungen zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistung im Rahmen des ihr insoweit zustehenden Ermessens konkretisiert (vgl. für viele BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 12; BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 12; Schwabe, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 12a SGB II - Stand: September 2020 - Rn. 13a).

    In diesem Sinne ist die Aufforderung zur Rentenantragstellung Voraussetzung für das in § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II vorgesehene Selbsteintrittsrecht des Grundsicherungsträgers und daher weiterhin von Relevanz für das Rechtsverhältnis der Beteiligten: Solange das auf dem Antrag der Antragsgegnerin beruhende Rentenverfahren noch nicht abgeschlossen ist, begründet und erhält die angefochtene Aufforderung deren Verfahrensführungsbefugnis im Rentenverfahren für den Antragsteller (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 12; BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 13), so dass er ein fortdauerndes berechtigtes Interesse an dessen Beseitigung beziehungsweise an der Verhinderung oder Korrektur seiner Vollziehung hat.

    Die auf dieser Grundlage erlassene Unbilligkeitsverordnung regelt dementsprechend abschließend Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen die Verpflichtung, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, auf Grund der damit einhergehenden Unbilligkeit unzumutbar wäre (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 20).

    Daher ist von einer abschließenden Regelung der Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen die Verpflichtung, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, für den Leistungsberechtigten unbillig wäre, durch die Unbilligkeitsverordnung auszugehen (vgl. in diesem Sinne BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R = BSGE 119, 271, Rn. 19, 23 f. sowie BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R -, juris, Rn. 20).

  • BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 1/18 R

    Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente gehöre grundsätzlich zu den vorrangigen Leistungen - trotz der mit ihr verbundenen dauerhaften Rentenabschläge für jeden Kalendermonat einer vorzeitigen Inanspruchnahme (BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 1/18 R -, juris, Rn. 14).

    Die auf die Verordnungsermächtigung des § 13 Abs. 2 SGB II gestützte Unbilligkeitsverordnung regele abschließend die Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen Leistungsberechtigte zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht verpflichtet seien (vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, juris, Rn. 23 f.; BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 1/18 R -, juris, Rn. 17).

    Zu dieser hat allerdings das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 9. August 2018 - B 14 AS 1/18 R -, SozR 4-4200 § 12a Nr. 2, Rn. 22) überzeugend darauf hingewiesen, dass Ausführungen im Begründungsteil eines Referentenentwurfs, der keine amtliche Begründung der Unbilligkeitsverordnung darstellt, für die Auslegung der Verordnung keine maßgebliche Wirkung zukommen kann.

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Die Verfassungsmäßigkeit des Nachranggrundsatzes als Strukturprinzip des Existenzsicherungsrechts hat das Bundesverfassungsgericht jüngst in seiner Entscheidung zu Zulässigkeit und Grenzen von Leistungsminderungen nach §§ 31 ff. SGB II (erneut) ausdrücklich bejaht (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, BVerfGE 152, 68, Rn. 123 ff.).

    Der Senat folgt dem Bundessozialgericht auch darin, dass diese Heranziehung des Leistungsberechtigten zur Selbsthilfe gegen seinen Willen die Grenzen der Angemessenheit wahrt: Denn im Rahmen der verfassungsrechtlichen Abwägung steht dem Existenzsicherungsanspruch des Einzelnen unter Wahrung seiner Dispositionsfreiheit zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente das Interesse der Allgemeinheit gegenüber, durch steuerfinanzierte Mittel nur denen zu helfen, die sich mangels zumutbarer Selbsthilfemöglichkeiten nicht selbst zu helfen vermögen und deshalb der Unterstützung im Rahmen des Existenzsicherungsrechts bedürfen (vgl. dazu neben BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, BSGE 119, 271, Rn. 45 ff. nochmals BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, BVerfGE 152, 68, Rn. 123 ff.).

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundessozialgerichts geklärt, dass Rentenabschläge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, BVerfGE 122, 151; BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 -, BVerfGK 15, 59; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R -, SozR 4-2600 § 236 Nr. 1).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundessozialgerichts geklärt, dass Rentenabschläge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, BVerfGE 122, 151; BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 -, BVerfGK 15, 59; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R -, SozR 4-2600 § 236 Nr. 1).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundessozialgerichts geklärt, dass Rentenabschläge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. -, BVerfGE 122, 151; BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 -, BVerfGK 15, 59; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R -, SozR 4-2600 § 236 Nr. 1).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Bei einem derartigen Referentenentwurf mit Begründung handelt es sich nicht um Gesetzesmaterialien im herkömmlichen Sinne, die den in den amtlichen Drucksachen der gesetzgebenden Körperschaften veröffentlichten Dokumenten entsprechen, wobei selbst deren Status für die Gesetzesauslegung methodisch umstritten ist (im Sinne einer - im Vergleich zur früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - eher gesteigerten Bedeutung dieser Materialien für die Rechtsanwendung durch die Gerichte vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 u.a. -, BVerfGE 149, 126, Rn. 74 f.).
  • LSG Hessen, 15.12.2020 - L 6 AS 554/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Insofern werde auf die entsprechenden Ausführungen in den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2016 (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R -, juris) und 19. August 2015 (a.a.O.) Bezug genommen (ebenso Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - L 6 AS 554/20 B ER -, juris).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 46/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2022 - L 6 AS 336/22
    Insofern werde auf die entsprechenden Ausführungen in den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 23. Juni 2016 (BSG, Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 46/15 R -, juris) und 19. August 2015 (a.a.O.) Bezug genommen (ebenso Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - L 6 AS 554/20 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen, 17.10.2019 - L 3 AS 330/17
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