Rechtsprechung
   LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,59023
LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11 (https://dejure.org/2013,59023)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.09.2013 - L 4 KA 32/11 (https://dejure.org/2013,59023)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. September 2013 - L 4 KA 32/11 (https://dejure.org/2013,59023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,59023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines aus einer Gemeinschaftspraxis ausgeschiedenen Arztes auf Rückzahlung zu viel geleisteten Honorars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung zu viel geleisteten Arzthonorars wegen überhöhter Abschlagszahlungen; Rechtsweg zu den Sozialgerichten in einer Vertragsarztangelegenheit; Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage

  • rechtsportal.de

    Rückzahlung zu viel geleisteten Arzthonorars wegen überhöhter Abschlagszahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gesellschaft des bürgerlichen Rechts: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Altverbindlichkeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines aus einer Gemeinschaftspraxis ausgeschiedenen Arztes auf Rückzahlung zu viel geleisteten Honorars

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines aus einer Gemeinschaftspraxis ausgeschiedenen Arztes auf Rückzahlung zu viel geleisteten Honorars

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87

    Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Normzweck sei, dass der Gesellschafter vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme wegen einer Gesellschaftsschuld, die nicht oder nicht so bestehe, geschützt werde; es solle sichergestellt werden, dass der Gesellschaftsgläubiger bei der Durchsetzung der Gesellschaftsschuld gegenüber dem Gesellschafter nicht besser stehe als bei der Inanspruchnahme der Gesellschaft selbst (Hinweis auf BGH, Urteil vom 22. März1988, Az.: X ZR 64/87 , BGHZ 104, 76, 78).

    Danach ist eine unmittelbare Anwendung der §§ 420 ff. BGB nicht möglich, weil kein echtes Gesamtschuldverhältnis besteht; es ist aber zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der jeweils verschiedenartigen Interessen der Beteiligten der Rechtsgedanke der §§ 420 f. BGB im Einzelfall zur Anwendung kommt oder nicht ( BGHZ 39, 319, 329; 44, 229, 233; 47, 376, 378 ff; 104, 76, 78).

    Selbst nach rechtskräftigem Urteil gegen den Gesellschafter kann dieser noch später entstandene Einwendungen der Gesellschaft geltend machen, z. B. nachträgliche Erfüllung durch die Gesellschaft, ausgenommen die Einrede, die Forderung des Gläubigers gegen die Gesellschaft sei nachträglich verjährt (Baumbach/Hopt, a. a. O, § 129 Rdnr. 8; BGHZ 104, 76 ).

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Sie habe ein Wahlrecht, ob sie Honorarrückforderungen gegen die frühere Gemeinschaftspraxis richte oder einen oder alle ehemaligen Gesellschafter in ihrer Eigenschaft als Gesamtschuldner aus ihrem persönlichen Vermögen in Anspruch nehme (Hinweis auf LSG Niedersachsen- Bremen, Urteil vom 17. Dezember 2008 - L 4 KA 316/04 und Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 12. Dezember 2001, SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 ).

    Aus der Befugnis, eigenständig zu handeln, folgt zugleich, dass der oder die Mitgesamtschuldner weder als so genannte notwendige Streitgenossen einbezogen noch notwendig beigeladen werden müssen (BSG, Urteil vom 3. Februar 2010, B 6 KA 37/08 R , Juris Rdnr. 16; BSGE 89, 90, 92 ff. = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S. 5; vgl. auch BSG, MedR 2004, 172 ).

    Die Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft können jeder für sich in Anspruch genommen werden (vgl. BSGE 89, 90, 92 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S. 5; BSG SozR 4- 2500 § 106 Nr. 26 Rdnr. 16; BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4 Rdnr. 30).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Insoweit entspreche das Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterhaftung damit der Rechtslage in den Fällen der akzessorischen Gesellschafterhaftung gemäß §§ 128 ff. HGB bei der OHG (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - zitiert nach juris Rdnr. 39).

    Die dem zugrunde liegende Rechtsprechung des BGH geht in Konsequenz der Anerkennung der beschränkten Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts von einer akzessorischen Haftung der Gesellschafter entsprechend §§ 128 f. HGB für Gesellschaftsverbindlichkeiten aus (BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00 , Juris Rdnr. 39).

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 72/93

    Ermittlung der Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung - Gewährung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Geht das Gesetz von einer Regelung durch Verwaltungsakt aus, könnte es zwar grundsätzlich dem Zweck des Widerspruchsverfahrens (Verbesserung des Rechtsschutzes des Bürgers; Schutz der Gerichte vor Überlastung) widersprechen, wenn die Behörde allein deshalb, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Streitaustragung zu rechnen ist, Leistungsklage erheben könnte (vgl. Keller in Mayer- Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O., Rdnr. 17 vor 51; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22 ).

    In diesem Fall kann dem Leistungsträger das Risiko einer reinen Verfahrensentscheidung ohne Klärung der umstrittenen materiellen Frage nicht zugemutet werden (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 22 ).

  • BGH, 09.05.1963 - II ZR 124/61

    Ausgeschiedener Kommanditist

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Danach ist eine unmittelbare Anwendung der §§ 420 ff. BGB nicht möglich, weil kein echtes Gesamtschuldverhältnis besteht; es ist aber zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der jeweils verschiedenartigen Interessen der Beteiligten der Rechtsgedanke der §§ 420 f. BGB im Einzelfall zur Anwendung kommt oder nicht ( BGHZ 39, 319, 329; 44, 229, 233; 47, 376, 378 ff; 104, 76, 78).
  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Danach ist eine unmittelbare Anwendung der §§ 420 ff. BGB nicht möglich, weil kein echtes Gesamtschuldverhältnis besteht; es ist aber zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der jeweils verschiedenartigen Interessen der Beteiligten der Rechtsgedanke der §§ 420 f. BGB im Einzelfall zur Anwendung kommt oder nicht ( BGHZ 39, 319, 329; 44, 229, 233; 47, 376, 378 ff; 104, 76, 78).
  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 220/65

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages unter dem Vorbehalt der Inanspruchnahme des

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Danach ist eine unmittelbare Anwendung der §§ 420 ff. BGB nicht möglich, weil kein echtes Gesamtschuldverhältnis besteht; es ist aber zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der jeweils verschiedenartigen Interessen der Beteiligten der Rechtsgedanke der §§ 420 f. BGB im Einzelfall zur Anwendung kommt oder nicht ( BGHZ 39, 319, 329; 44, 229, 233; 47, 376, 378 ff; 104, 76, 78).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch persönlich haftet ( BGHZ 142, 315, 318), ist der jeweilige Bestand der Gesellschaftsschuld für die persönliche Haftung maßgebend.
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 66/95

    Erstattung der Vergütung nicht ordnungsgemäßer Leistungen eines Zahnarztes,

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG können auch nach dem Ausscheiden eines Vertragsarztes auf Grund der aus dem Mitgliedschaftsverhältnis nachwirkenden Regelungsbefugnisse der KÄV Honorarberichtigungen vorgenommen und zu Unrecht gezahlte Honorare aus der Zeit der vertragsärztlichen Tätigkeit zurückgefordert werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2013, B 6 KA 17/12 R , Juris Rdnr.28; Urteil vom 18. Dezember 1996, 6 RKa 66/95 , Juris Rn. 23).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11
    Dies sei lediglich für die Gemeinschaftspraxis selbst anerkannt (Hinwies auf BSG, Urteil vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 6/06 R ).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 24/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Berechtigung zur Aufrechnung von überhöhten

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

  • OLG Köln, 28.06.2010 - 3 U 200/09

    Anfechtbarkeit der Erlangung einer Aufrechnungsmöglichkeit

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 11/89

    Arbeitsbescheinigung - Falsches Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R

    Gemeinschaftspraxis - Klagebefugnis und Aktivlegitimation eines Praxispartners -

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 7 KA 88/06

    Festsetzung eines Regresses gegen eine Gemeinschaftspraxis

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 4 KA 4/12

    Erstattungsanspruch der Kassenärztlichen Vereinigung wegen überzahlter

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 4 KA 4/12

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Überzahlung des Arztkontos - Anspruch

    Entsprechend habe die Kammer bereits entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung einen zwischenzeitlich ausgeschiedenen Gesellschafter der ehemaligen Gemeinschaftspraxis wegen Überzahlung des Arztkontos in Anspruch nehmen könne (Hinweis auf SG Marburg, Urteil vom 23. März 2011 - S 12 KA 247/10 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 32/11 -).
  • LSG Hessen, 26.05.2014 - L 4 KA 35/13
    Die Beklagte konnte sich hinsichtlich der Rückforderung überzahlter Abschlagszahlungen auf einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als Rechtsgrundlage berufen, der nach der Rechtsprechung des Senats auf der Rechtsgrundlage des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X analog im Wege des Verwaltungsakts geltend gemacht werden kann (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 18. September 2013 - L 4 KA 32/11 und vom 26. Juni 2013 - L 4 KA 4/12, Juris Rn. 43 ff).
  • SG Marburg, 07.12.2011 - S 12 KA 645/10
    Entsprechend hat die Kammer bereits entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung einen zwischenzeitlich ausgeschiedenen Gesellschafter der ehemaligen Gemeinschaftspraxis wegen Überzahlung des Arztkontos in Anspruch nehmen kann (vgl. SG Marburg, Urt. v. 23.03.2011 - S 12 KA 247/10 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 32/11 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht