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   LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06   

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https://dejure.org/2008,5369
LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06 (https://dejure.org/2008,5369)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2008 - L 3 U 15/06 (https://dejure.org/2008,5369)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2008 - L 3 U 15/06 (https://dejure.org/2008,5369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Handlungstendenz - Unterbrechung - Verlassen des räumlichen Arbeitsbereichs - eigenwirtschaftliche Handlungstendenz - tätliche Auseinandersetzung - persönliches Tatmotiv - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Handlungstendenz - Unterbrechung - Verlassen des räumlichen Arbeitsbereichs - eigenwirtschaftliche Handlungstendenz - tätliche Auseinandersetzung - persönliches Tatmotiv - ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - tätliche Auseinandersetzung - Türsteher einer Diskothek - tödliche Verletzung durch Gast - fehlender innerer (sachlicher) Zusammenhang - Unterbrechung der versicherten Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Türsteher stirbt nach privater Auseinandersetzung - Berufsgenossenschaft muss nicht entschädigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Türsteher ohne Arbeitsunfall

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Türsteher bei privatem Streit getötet - kein Arbeitsunfall

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Privater Streit ist kein Arbeitsunfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Türsteher stirbt nach privater Auseinandersetzung- Berufsgenossenschaft muss nicht entschädigen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Türsteher stirbt nach privater Auseinandersetzung - Berufsgenossenschaft muss nicht entschädigen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Dieser Zusammenhang ist nicht durch Anwendung der Kausalitätslehre, sondern wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 11/04 R mwN).

    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten (so BSG zuletzt vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 11/04 R mwN).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Die entscheidungserhebliche Tatsache, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt einer Verrichtung nachgegangen ist, die zur versicherten Tätigkeit gehört, ist folglich bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 2 186/287).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Denn aufgrund der Handlungstendenz kann beurteilt werden, ob der versicherte Arbeitnehmer mit seiner konkreten Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine auf seinem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) beruhende, dem Unternehmen dienende und damit unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit ausüben wollte (BSG Urteil vom 26.10.2004, Az.: B 2 U 24/03 R).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 18.11.2008 - L 3 U 15/06
    Es muss also sicher feststehen, ob der Versicherte im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt hat (vgl. BSG Urteil vom 20.02.2001, Az.: B 2 U 6/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - L 17 U 626/16

    Aggressiver Busfahrer ohne Unfallversicherungsschutz

    Der Kläger hat hierbei seine versicherte Tätigkeit auch räumlich unterbrochen, indem er den Arbeitsbereich seines Arbeitsplatzes, nämlich den Bus, verlassen hat, um sich einer im Wesentlichen persönlich-privaten Auseinandersetzung mit dem Zeugen T1 zuzuwenden, die schon deshalb nicht dazu bestimmt war, den betrieblichen Interessen seines Arbeitgebers, eines Verkehrsbetriebes, zu dienen (vgl. dazu auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008, L 3 U 15/06 -, juris Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2012 - L 3 U 2233/12
    Die entscheidungserhebliche Tatsache, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt einer Verrichtung nachgegangen ist, die zur versicherten Tätigkeit gehört, ist folglich bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 18.11.2008 - L 3 U 15/06 - juris).
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