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   LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11   

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LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11 (https://dejure.org/2012,52003)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.12.2012 - L 3 U 215/11 (https://dejure.org/2012,52003)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 (https://dejure.org/2012,52003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsbetreuer, Gesetzliche Unfallversicherung, Unternehmen der Wohlfahrtspflege, Unternehmerpflichtversicherung, Beitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Dies macht deutlich, dass unter einem Unternehmen nicht nur ein Betrieb im herkömmlichen wirtschaftlichen Sinne zu verstehen ist, sondern in der gesetzlichen Unfallversicherung jede Tätigkeit geeignet ist, ein Unternehmen zu begründen (BSG Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - in juris).

    Für die Bestimmung des diesbezüglichen Streitwertes gibt es deshalb keine genügenden Anhaltspunkte, so dass der Streitwert für die Mitgliedschaft gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe des Auffangstreitwertes von 5.000,00 EUR festzusetzen war (vgl. BSG Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - und BSG Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 3/11 R - in juris).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 3/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 Alt

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Für solche Unternehmen ist die Beklagte der zuständige Unfallversicherungsträge (§ 122 Abs. 2 SGB VII i.V.m. Abschnitt A Abs. Ia der Verordnung über die Träger der Unfallversicherung vom 17. Mai 1929 - vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 3/11 R in SozR 4-2700 § 2 Nr. 18).

    Für die Bestimmung des diesbezüglichen Streitwertes gibt es deshalb keine genügenden Anhaltspunkte, so dass der Streitwert für die Mitgliedschaft gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe des Auffangstreitwertes von 5.000,00 EUR festzusetzen war (vgl. BSG Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - und BSG Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 3/11 R - in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 17 U 54/02

    Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungspflicht in gesetzlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Die Klägerin habe sich nicht mit der hierzu ergangenen bereits zitierten Rechtsprechung der Landessozialgerichte auseinandergesetzt, wie z.B. mit dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. Mai 2003 (Az.: L 17 U 54/02).

    Nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2007 - L 9 U 315/04; LSG Berlin, Urteil vom 12. September 2002 - L 3 U 20/01; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 17 U 54/02; LSG Sachsen, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 2 U 55/11 -) erfüllen Berufsbetreuer - wie die Klägerin - die Voraussetzungen einer in der Wohlfahrtspflege selbstständig tätigen Person im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Der Senat folgt dieser Rechtsprechung, die den Beteiligten bekannt ist und sieht hier keine Gründe, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Die Klägerin kann nicht mit diesen Personen - wie sie meint - gleichgestellt werden, weil die dort genannten Tätigkeiten abschließend sind und eine entsprechende Anwendung auf Angehörige anderer Berufsgruppen nicht möglich ist (vgl. BSGE 18, 231; BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - B 2 RU 3/96 -).
  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 3/96

    Tierarzneimittelhandel als selbstständige Tätigkeit im Veterinärwesen -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Die Klägerin kann nicht mit diesen Personen - wie sie meint - gleichgestellt werden, weil die dort genannten Tätigkeiten abschließend sind und eine entsprechende Anwendung auf Angehörige anderer Berufsgruppen nicht möglich ist (vgl. BSGE 18, 231; BSG, Urteil vom 21. Januar 1997 - B 2 RU 3/96 -).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 16/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmen - Unternehmer -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Anhaltspunkte dafür, dass die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung überschritten wären, sind nicht ersichtlich (so das BSG im Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 16/03 R - in BSGE 91, 263 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • LSG Berlin, 12.09.2002 - L 3 U 20/01

    Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung oder Tätigkeit für den Versicherungsschutz von

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2007 - L 9 U 315/04; LSG Berlin, Urteil vom 12. September 2002 - L 3 U 20/01; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 17 U 54/02; LSG Sachsen, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 2 U 55/11 -) erfüllen Berufsbetreuer - wie die Klägerin - die Voraussetzungen einer in der Wohlfahrtspflege selbstständig tätigen Person im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Der Senat folgt dieser Rechtsprechung, die den Beteiligten bekannt ist und sieht hier keine Gründe, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 9 U 315/04

    Tätigkeit eines Berufsbetreuers als Wohlfahrtspflege im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2007 - L 9 U 315/04; LSG Berlin, Urteil vom 12. September 2002 - L 3 U 20/01; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 17 U 54/02; LSG Sachsen, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 2 U 55/11 -) erfüllen Berufsbetreuer - wie die Klägerin - die Voraussetzungen einer in der Wohlfahrtspflege selbstständig tätigen Person im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Der Senat folgt dieser Rechtsprechung, die den Beteiligten bekannt ist und sieht hier keine Gründe, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 U 55/11

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Kreissägeblatt mit nach

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Nach übereinstimmender Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. Juni 2007 - L 9 U 315/04; LSG Berlin, Urteil vom 12. September 2002 - L 3 U 20/01; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2003 - L 17 U 54/02; LSG Sachsen, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 2 U 55/11 -) erfüllen Berufsbetreuer - wie die Klägerin - die Voraussetzungen einer in der Wohlfahrtspflege selbstständig tätigen Person im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Der Senat folgt dieser Rechtsprechung, die den Beteiligten bekannt ist und sieht hier keine Gründe, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 31/60
    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2012 - L 3 U 215/11
    Unter Wohlfahrtspflege wird zunächst eine planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs wegen ausgeübte, unmittelbare vorbeugende oder abhelfende Hilfeleistung für gesundheitlich, sittlich oder wirtschaftlich gefährdete oder notleidende Menschen verstanden (so Bieresborn in: jurisPK-SGB VII, § 2 Rdnr. 142 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG in BSGE 15, 116, 117).
  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 3 U 173/12

    Wohlfahrtspflege; Unternehmerpflichtversicherung; Versicherungspflicht;

    Für Unternehmen der Wohlfahrtspflege ist die Beklagte der zuständige Unfallversicherungsträger gemäß § 122 Abs. 2 SGB VII i.V.m. Abschnitt A Abs. Ia der Verordnung über die Träger der Unfallversicherung vom 17. Mai 1929 (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 3/11 R - juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 - juris).

    Vielmehr ist in der gesetzlichen Unfallversicherung jede Tätigkeit geeignet, ein Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu begründen (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 - juris).

    Dementsprechend erfüllen nach ständiger Rechtsprechung Berufsbetreuer die Voraussetzungen einer in der Wohlfahrtspflege selbstständig tätigen Person im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 - juris Rdnr. 23 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    In diesem Bezug ist in der Rechtsprechung auch bereits klargestellt worden, dass für eine versicherte Tätigkeit keine pflegerische Tätigkeit beziehungsweise keine Betreuung in der Wohnung des Bedürftigen oder an seiner Person (im Sinne von "an seinem Körper") erforderlich ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 - juris Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Denn sie macht im vorliegenden Rechtsstreit keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend, sondern wendet sich gegen die Einbeziehung in diese Versicherung (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2011 - B 2 U 18/10 R - juris Rdnr. 63 mit weiteren Nachweisen; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 - juris).

  • LSG Hessen, 22.06.2016 - L 3 U 71/14

    EGVP

    Denn sie macht im vorliegenden Rechtsstreit keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend, sondern wendet sich gegen die Einbeziehung in diese Versicherung (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 2011 - B 2 U 18/10 R - juris Rn. 63 mit weiteren Nachweisen; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 - juris).
  • SG Karlsruhe, 16.09.2014 - S 4 U 792/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 SGB

    Grundsätzlich sind alle einschlägigen Tätigkeiten geeignet, ein Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu begründen, ohne dass es hierfür auf das Vorliegen eines Betriebs oder einer Organisation im herkömmlichen Sinn ankommt (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2012 - L 3 U 215/11 -, juris, mit Hinweis auf BSG Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 16/10 R - in juris).
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