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   LSG Hessen, 19.01.2011 - L 4 SB 71/10 B   

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https://dejure.org/2011,6119
LSG Hessen, 19.01.2011 - L 4 SB 71/10 B (https://dejure.org/2011,6119)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.01.2011 - L 4 SB 71/10 B (https://dejure.org/2011,6119)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - L 4 SB 71/10 B (https://dejure.org/2011,6119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe auch für Ehegatten von Gewerkschaftsmitgliedern // Kein Verweis auf kostenlosen gewerkschaftlichen Rechtsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für Ehegatten von Gewerkschaftsmitgliedern

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe auch für Ehegatten von Gewerkschaftsmitgliedern // Kein Verweis auf kostenlosen gewerkschaftlichen Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 360 (Ls.)
  • NZS 2011, 640 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1746
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 19.01.2011 - L 4 SB 71/10
    Dieser satzungsmäßige Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz rechnet zum Vermögen des Antragstellers - der Antragsteller ist daher nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen in der Lage, die Kosten der Prozessführung aus seinem Vermögen aufzubringen ( BSG, Beschluss vom 12.03.1996, 9 RV 24/94, vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 9. Aufl. 2008, § 73a Rn. 4).

    Mit der h. M. (s. z.B. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.06.2005 - L 6 U 236/04 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O.) scheidet zwar weiterhin entgegen dem Wortlaut dieser Vorschrift die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht nur dann aus, wenn der Beteiligte durch z.B. einen Gewerkschaftssekretär tatsächlich vertreten ist, sondern schon dann, wenn er Anspruch darauf hat, sich durch einen Angestellten seiner Organisation vertreten zu lassen, es muss sich jedoch um eine Vertretung nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 5 bis 9 SGG handeln, die auf die Mitglieder dieser Organisationen begrenzt ist.

  • LSG Bayern, 06.09.2010 - L 7 AS 532/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerdeausschluss - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Hessen, 19.01.2011 - L 4 SB 71/10
    Ein derartiger Fall liegt auch vor, wenn das Gericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ablehnt, dass ein Kläger sich von einer nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 8 vertretungsbefugten Vereinigung vertreten lassen kann (Bayerisches LSG, Beschluss vom 06.09.2010, L. 7 AS 532/10 B PKH, zit. nach juris), denn ein Mitglied einer Vereinigung muss seine satzungsmäßigen Rechte auf kostenlose Prozessvertretung ausschöpfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2005 - L 6 U 236/04

    Prozesskostenhilfe - Vermögenseinsatz - kostenloser Rechtsschutz durch

    Auszug aus LSG Hessen, 19.01.2011 - L 4 SB 71/10
    Mit der h. M. (s. z.B. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.06.2005 - L 6 U 236/04 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O.) scheidet zwar weiterhin entgegen dem Wortlaut dieser Vorschrift die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht nur dann aus, wenn der Beteiligte durch z.B. einen Gewerkschaftssekretär tatsächlich vertreten ist, sondern schon dann, wenn er Anspruch darauf hat, sich durch einen Angestellten seiner Organisation vertreten zu lassen, es muss sich jedoch um eine Vertretung nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 5 bis 9 SGG handeln, die auf die Mitglieder dieser Organisationen begrenzt ist.
  • OLG Bamberg, 31.05.2012 - 2 UF 374/11

    Externe Teilung fondgebundener Anrechte im Versorgungsausgleich

    Anders als bei kapitalgedeckten Anrechten kommt bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs fondsgebundener Versorgungsanrechte eine Verzinsung des Ausgleichsbetrages mit einem Rechnungszinssatz nicht in Betracht - Abgrenzung zu BGH, FamRZ 2011, 1746.

    Nach dem Beschluss des BGH vom 7.9.2011 (XII ZB 546/10, FamRZ 2011, 1746) ist der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert grundsätzlich ab dem Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2012 - L 2 AS 54/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung

    Gegen den ihren Prozessbevollmächtigten am 2. Januar 2012 zugestellten Beschluss haben die Kläger am 16. Januar 2012 Beschwerde erhoben und zur Begründung auf einen Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. Januar 2011 - Aktenzeichen L 4 SB 71/10 - verwiesen, wonach die Begründung des SG für die Ablehnung der PKH nicht trage.

    Dies wird auch vom Hessischen Landessozialgericht in der von den Prozessbevollmächtigten der Kläger zitierten Entscheidung (Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 4 SB 71/10 B - hier zitiert nach juris) so gesehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2012 - L 1 R 51/12
    Die Ablehnung der Gewährung von PKH erfolgt in diesem Fall wegen der Verneinung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die PKH und die Beschwerde ist nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG unzulässig (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 6. September 2010 - L 7 AS 532/10 B PKH; Hessisches LSG, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 4 SB 71/10 B - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2016 - L 4 R 3447/15
    Da das SG bislang - von seinem Standpunkt aus konsequent - nicht über das Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse befunden hat, war die Sache nach § 202 SGG i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO an das SG zurückzuverweisen (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 4 SB 71/10 B - juris, Rn. 14; Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2009 - L 4 P 5125/09 PKH-B - nicht veröffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2012 - L 10 R 68/12
    Im Unterschied zu der mit der Beschwerde zitierten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes (Beschluss vom 19. Januar 2011, Az.: L 4 SB 71/10 B) ist im vorliegenden Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht - zugleich - mit Hinweis darauf abgelehnt worden, die Beiordnung eines Rechtsanwaltes sei nicht erforderlich.
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