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   LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 P 1335/96   

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https://dejure.org/1998,13725
LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 P 1335/96 (https://dejure.org/1998,13725)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.02.1998 - L 14 P 1335/96 (https://dejure.org/1998,13725)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - L 14 P 1335/96 (https://dejure.org/1998,13725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 4 SGB 11, § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 11, § 15 Abs 2 SGB 11, § 15 Abs 3 Nr 3 SGB 11, § 17 Abs 1 SGB 11
    Pflegeversicherung - Einstufung - geistig behindertes Kind - Pflegestufe III

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Pflegeversicherung - Einstufung - geistig behindertes Kind - Pflegestufe III)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 P 1335/96
    Eine Beweisaufnahme war schon deshalb nicht erforderlich, weil der Senat - wie, bereits oben erwähnt - auf der Grundlage des von Frau Dr. M.-S. erstellten Gutachtens vom 17. Dezember 1997 (vgl. zu dieser Verfahrensweise BGH NJW 1993, S. 2382 f.) ohne Rechtsfehler in eigener Einschätzung zu einer "zuverlässigen Beantwortung der Beweisfrage gelangen konnte".
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 P 1335/96
    Zu berücksichtigen ist, daß für die Zeit, bevor die Klägerin laufen konnte, ein Zeitaufwand anzusetzen ist für die Förderung des Erlernens der Gehfähigkeit im Sinne einer Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtung im Sinne von § 14 Abs. 3 SGB XI. Bei geistig Behinderten ist aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Kommunikation davon auszugehen, daß die Anleitung einen zeitaufwendigen Vorgang darstellt, der bei der zeitlichen Bemessung des Pflegeaufwandes besonders zu berücksichtigen ist (dazu Lachwitz, a.a.O., in MED SACH 1997, S. 55; sowie BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 3 RK 14/94 - und - Urteil vom 17. April 1996 - 3 RK 28/95 zur Feststellung von Schwerpflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 53 ff. SGB V a.F.).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 P 1335/96
    Auch die Mahlzeit(en), die die Klägerin im Kindergarten einnimmt, ist zu berücksichtigen, da das hier streitige Pflegegeld nicht als Entgelt der Pflegeperson konzipiert ist und nicht die Pflegeperson, sondern allein der Pflegebedürftige Empfänger dieser Leistung ist (BSG, Urteil vom 17. Januar 1996 - 3 RK 4/95).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.02.1998 - L 14 P 1335/96
    Zu berücksichtigen ist, daß für die Zeit, bevor die Klägerin laufen konnte, ein Zeitaufwand anzusetzen ist für die Förderung des Erlernens der Gehfähigkeit im Sinne einer Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtung im Sinne von § 14 Abs. 3 SGB XI. Bei geistig Behinderten ist aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Kommunikation davon auszugehen, daß die Anleitung einen zeitaufwendigen Vorgang darstellt, der bei der zeitlichen Bemessung des Pflegeaufwandes besonders zu berücksichtigen ist (dazu Lachwitz, a.a.O., in MED SACH 1997, S. 55; sowie BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 3 RK 14/94 - und - Urteil vom 17. April 1996 - 3 RK 28/95 zur Feststellung von Schwerpflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 53 ff. SGB V a.F.).
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