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   LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05 ZVW   

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https://dejure.org/2007,7028
LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05 ZVW (https://dejure.org/2007,7028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2007 - L 2 R 366/05 ZVW (https://dejure.org/2007,7028)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - L 2 R 366/05 ZVW (https://dejure.org/2007,7028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Justiz Hessen

    § 56 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 6, § 56 Abs 2 SGB 6, § 56 Abs 4 Nr 2 SGB 6, § 57 S 1 SGB 6, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung bei Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; Gleichwertige Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung im berufständischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte; Anrechnung einer Zusatzzeit von einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rentenversicherung muss volle Kindererziehungszeit auch bei Wechsel in ein Versorgungswerk anrechnen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Berufsständische Versorgungswerke und Kindererziehungszeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsständische Versorgungswerke und Kindererziehungszeiten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rentenversicherung muss volle Kindererziehungszeit auch bei Wechsel in ein Versorgungswerk anrechnen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 30.09.2003 - 11 UE 1716/00

    Versorgungswerk - keine Anerkennung von Kindererziehungszeit bei Vätern

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05
    vom 30. September 2003 (NJW 2004, 3649) zu berücksichtigen, dass es sich bei dieser Regelung nicht um eine solche von Kindererziehungszeiten handele, sondern des Mutterschutzes .

    Ob § 17 Abs. 3 Nr. 4 b der Satzung keine Regelung über die Anerkennung einer Kindererziehungszeit ist, sondern lediglich eine "auf weibliche Mitglieder beschränkte, in rechtsfehlerfreie Weise auf Gesichtspunkte des Mutterschutzes zurückgreifende Anrechnung einer Zusatzzeit von einem Jahr nach der Geburt eines lebenden Kindes als Ausgleich für die mit der Geburt des Kindes verbundenen beruflichen und familiären Belastungen und Nachteile" (VGH Hessen, Urteil vom 30. September 2003, 11 UE 1716/00), ist deshalb auch für den vorliegenden Fall nicht erheblich.

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05
    Zur Ergänzung des Tatbestandes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichts- und Beklagtenakten, die BSG-Streitakte B 4 RA 6/05 R und die Akte der Klägerin beim Versorgungswerk.

    22 Grundlage für die Entscheidung sind die weiteren Ermittlungen des Senats zum Sachverhalt im Hinblick auf seine Bindung (§ 170 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) an die Rechtsauffassung des BSG im zurückverweisenden Urteil vom 18. Oktober 2005 (B 4 RA 6/05 R).

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05
    Die Beklagte hat ferner auf ein beim BSG anhängiges Verfahren hingewiesen (B 13 R 64/06 R), dass zwar das Versorgungswerk der Landesapothekenkammer Hessen betreffe, aber wie im vorliegenden Fall, den Ausschluss von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedern einer berufsständischen Versorgung.
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05
    Zusätzlich werde darauf hingewiesen, dass in der vorliegenden Satzung der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. April 2005 (1 BvR 774/02) bisher nicht umgesetzt worden sei.
  • LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04
    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05
    Der dagegen erhobene Widerspruch der Klägerin blieb ebenso erfolglos (Bescheid vom 15. August 2003) wie das anschließende gerichtliche Verfahren (Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2004, Senatsurteil vom 14. Dezember 2004 -L 2 RA 119/04).
  • VGH Hessen, 17.07.2009 - 3 A 2522/08

    Zusatzzeiten in der anwaltlichen Altersrente bei Geburt und Adoption eines Kindes

    In der Rechtsprechung der Sozialgerichte (vgl. die auch von den Beteiligten angeführten Entscheidungen des Bundessozialgerichts [Urt. v. 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R - juris] und des Hessischen Landessozialgerichts [Urt. v. 19.06.2007 - L 2 R 366/05 ZVW - juris]) wird daraus die Konsequenz gezogen, dass Kindererziehungszeiten auch für von der Versicherungspflicht befreite Mitglieder von Versorgungswerken freier Berufe in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden können.
  • LSG Hessen, 22.08.2017 - L 2 R 332/16
    Der seit März 2003 als selbständiger Rechtsanwalt tätige Kläger gehört nach § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI nicht zu dem ausgeschlossenen Personenkreis, weil Zeiten der Kindererziehung im berufsständischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Hessen nach den Maßstäben der Leistungserbringung dieses Systems nicht annähernd gleichwertig wie in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Juni 2007, L 2 R 366/05 ZVW).
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