Rechtsprechung
LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 142 StGB, § 34 StVO
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung des versicherten Weges - Verkehrsunfall - gesetzliche Verpflichtung - Regulierung der Unfallfolgen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall; (Nicht nur geringfügige) Unterbrechung des Heimwegs durch Wenden des Fahrzeugs zur Ausführung von Regulierungsgesprächen nach einem Unfall; Bestehen eines inneren sachlichen Zusammenhangs mit ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Wegeunfall - Unterbrechung des Heimweges - Regulierungsgespräch nach Unfall - gesetzliche Verpflichtungen nach Unfall (§ 142 StGB) - Verfolgung eigener Schadensersatzansprüche - gemischte Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherung: Schadensregulierung am Unfallort unterliegt dem Versicherungsschutz
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versicherungsschutz bei Schadensregulierung am Unfallort?
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unfallversicherung: Schadensregulierung am Unfallort unterliegt dem Versicherungsschutz
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 19.01.2007 - S 1 U 86/06
- LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
- BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …
Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
Der Kläger hatte seinen Heimweg dadurch nicht nur geringfügig unterbrochen, denn das von ihm beabsichtigte Vorhaben ließ sich nicht quasi im Vorübergehen erledigen (zu dieser Voraussetzung für die geringfügige Unterbrechung: Urteile des BSG vom 31. Juli 1985, Az.: 2 RU 63/84 sowie vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R).Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. September 2006, Az.: L 2 U 60/05, und des BSG vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R, war nicht anders zu entscheiden.
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05
(gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - …
Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. September 2006, Az.: L 2 U 60/05, und des BSG vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R, war nicht anders zu entscheiden. - BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76
Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien
- BSG, 22.01.1976 - 2 RU 73/75
Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Einrichtung eines Girokontos - …
Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
Da die Zielrichtung seines nunmehr eingeschlagenen neuen Weges nicht mehr seine Wohnung war, handelte es sich nicht um einen Umweg (…zum Begriff des Umweges: BSG in;…">550%20RVO%20Nr.%2024#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 550 RVO Nr. 24; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Anm. 226 zu § 8 SGB VII) sondern um eine Unterbrechung des Heimweges und einen mit neuer Zielsetzung angetretenen Abweg (…BSG, a.a.O.; BSGE 41, 141, 144;… BSG in SozR 2200 § 549 Nr. 1;… Krasney, a.a.O., Anm. 226 und 232 zu § 8 SGB VII). - BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
Der Kläger hatte seinen Heimweg dadurch nicht nur geringfügig unterbrochen, denn das von ihm beabsichtigte Vorhaben ließ sich nicht quasi im Vorübergehen erledigen (zu dieser Voraussetzung für die geringfügige Unterbrechung: Urteile des BSG vom 31. Juli 1985, Az.: 2 RU 63/84 sowie vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R).