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   LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07   

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https://dejure.org/2007,17418
LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07 (https://dejure.org/2007,17418)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2007 - L 3 U 25/07 (https://dejure.org/2007,17418)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - L 3 U 25/07 (https://dejure.org/2007,17418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 142 StGB, § 34 StVO
    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung des versicherten Weges - Verkehrsunfall - gesetzliche Verpflichtung - Regulierung der Unfallfolgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall; (Nicht nur geringfügige) Unterbrechung des Heimwegs durch Wenden des Fahrzeugs zur Ausführung von Regulierungsgesprächen nach einem Unfall; Bestehen eines inneren sachlichen Zusammenhangs mit ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Unterbrechung des Heimweges - Regulierungsgespräch nach Unfall - gesetzliche Verpflichtungen nach Unfall (§ 142 StGB) - Verfolgung eigener Schadensersatzansprüche - gemischte Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Schadensregulierung am Unfallort unterliegt dem Versicherungsschutz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Schadensregulierung am Unfallort?

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Schadensregulierung am Unfallort unterliegt dem Versicherungsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
    Der Kläger hatte seinen Heimweg dadurch nicht nur geringfügig unterbrochen, denn das von ihm beabsichtigte Vorhaben ließ sich nicht quasi im Vorübergehen erledigen (zu dieser Voraussetzung für die geringfügige Unterbrechung: Urteile des BSG vom 31. Juli 1985, Az.: 2 RU 63/84 sowie vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R).

    Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. September 2006, Az.: L 2 U 60/05, und des BSG vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R, war nicht anders zu entscheiden.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - L 2 U 60/05

    (gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
    Auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. September 2006, Az.: L 2 U 60/05, und des BSG vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R, war nicht anders zu entscheiden.
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
    Nur im ersteren Fall besteht Versicherungsschutz auf dem Weg während der Unterbrechung (BSGE 43, 113, 114 BSG in ">550%20RVO%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 550 RVO Nr. 1; Krasney, a.a.O., Anm. 233, 234 zu § 8 SGB VII).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 73/75

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Einrichtung eines Girokontos -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
    Da die Zielrichtung seines nunmehr eingeschlagenen neuen Weges nicht mehr seine Wohnung war, handelte es sich nicht um einen Umweg (zum Begriff des Umweges: BSG in ">550%20RVO%20Nr.%2024#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 550 RVO Nr. 24; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Anm. 226 zu § 8 SGB VII) sondern um eine Unterbrechung des Heimweges und einen mit neuer Zielsetzung angetretenen Abweg (BSG, a.a.O.; BSGE 41, 141, 144; BSG in SozR 2200 § 549 Nr. 1; Krasney, a.a.O., Anm. 226 und 232 zu § 8 SGB VII).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2007 - L 3 U 25/07
    Der Kläger hatte seinen Heimweg dadurch nicht nur geringfügig unterbrochen, denn das von ihm beabsichtigte Vorhaben ließ sich nicht quasi im Vorübergehen erledigen (zu dieser Voraussetzung für die geringfügige Unterbrechung: Urteile des BSG vom 31. Juli 1985, Az.: 2 RU 63/84 sowie vom 9. Dezember 2003, Az.: B 2 U 23/03 R).
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