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   LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10   

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https://dejure.org/2013,21415
LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10 (https://dejure.org/2013,21415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 6 AL 180/10 (https://dejure.org/2013,21415)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 6 AL 180/10 (https://dejure.org/2013,21415)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Ein Verfahren zu der Frage, ob bei der Versäumung der Monatsfrist nach § 28a Abs. 2 S 2 SGB III in der Vorgängerfassung der hier anwendbaren Bestimmung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich ausgeschlossen ist, ist vor dem Bundessozialgericht anhängig (Az: B 12 AL 2/12).

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat es in seinem Urteil vom 22. Mai 2012 (L 11 AL 86/08, juris Rn. 18 ff.; hierzu ist die Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 AL 2/12) dahinstehen lassen, ob es sich bei der erwähnten Frist um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handele oder nicht.

    Zwar ist die Rechtsfrage ob bei Versäumung der Frist des § 27 Abs. 1 S. 3 SGB III a.F. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt, höchstrichterlich noch nicht geklärt und ein Verfahren beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 AL 2/12 anhängig.

  • BSG, 14.05.2002 - B 12 KR 14/01 R

    Freiwillige Versicherung - Beitrittserklärung - Betreuung - Aufgabenkreis -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    So finde Wiedereinsetzung nach § 27 Abs. 1 SGB X zum Beispiel auch im Fall der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des § 9 Abs. 2 SGB V Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2002 - B 12 KR 14/01 R, SozR 3-2500 § 9 Nr. 4), der die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung regele.

    Gleichwohl habe das BSG hierzu bereits entschieden, dass auch insoweit grundsätzlich eine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 14. Mai 2001 - B 12 KR 14/01 R).

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Mit der Verkündung gölten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. BSG Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 27/88, juris; Urteil vom 9. Februar 1993 - 12 RK 28/92, juris).

    Denn ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen unterlassener oder ungenügender allgemeiner Aufklärung nach § 13 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I), könnte nur greifen, wenn die Beklagte unrichtig oder missverständlich über das befristete Befreiungsrecht informiert hätte (BSG, 9. Februar 1993 - 12 RK 28/92, juris).

  • BSG, 11.06.1992 - 12 RK 59/91

    Sozialhilfe - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Damit solle "möglichst bald Klarheit darüber bestehen, ob derjenige der berechtigt war, der (Versicherung) beizutreten, dieses Gestaltungsrecht ausgeübt hat" (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 12 RK 59/91).
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld - Zurechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Das Bundessozialgericht verlange für die Ableitung eines Ausschlusses der Wiedereinsetzung aus dem Sinn und Zweck der Norm, dass die gesetzliche Regelung "mit der Frist stehe und falle" (BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 6/07 R).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    § 27 SGB X sei nach seinem klaren Wortlaut nicht auf verfahrensrechtliche Fristen beschränkt, sondern erstrecke sich auch auf Fristen des materiellen Rechts wie § 28a Abs. 1 S. 3 (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 22/87, juris Rn. 21; Timme in Diering/Timme/Waschull, Kommentar zum SGB X, 3. Auflage 2011, § 27 Rn 5).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Mit der Verkündung gölten die Gesetze grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. BSG Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 RK 27/88, juris; Urteil vom 9. Februar 1993 - 12 RK 28/92, juris).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RA 16/93

    Kraftfahrzeughilfe - unaufschiebbarer Bedarf - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Entscheidend sei dabei, ob nach Sinn und Zweck der Vorschrift die gesetzliche Regelung "mit der Frist stehe und falle" (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RA 16/93, SozR 3-5765 § 10 Nr. 2).
  • BVerwG, 16.09.1991 - 5 B 90.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 16. September 1991 - 5 B 90/91 zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung entschieden, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in der Regel nicht entschuldigt, dass jedoch aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Falles ausnahmsweise auch eine andere Beurteilung angezeigt sein kann.
  • LSG Hessen, 11.10.2010 - L 9 AL 165/09

    Arbeitslosenversicherung - Geschäftsführer einer GmbH mit Minderheitsbeteiligung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10
    Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 11. Oktober 2010 (L 9 AL 165/09, juris, Rn. 40 f.) ausgeführt, auch nach Inkrafttreten des § 27 SGB X am 1. Januar 1981 sei durch Auslegung der Norm zu ermitteln, ob es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handele und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand grundsätzlich auszuschließen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - L 9 AL 9/12

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 86/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 3967/15
    Der Senat kann insoweit offenlassen, ob die Anwendung des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB X auf die Frist des § 28a Abs. 3 SGB III im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X unzulässig ist (vgl. insoweit BT-Drs. 17/1945, S. 14; Fuchs in: Gagel, SGB III, § 28a RdNr. 11; offen gelassen: BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R, juris) oder ob eine Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis möglich ist (so LSG Hessen, Urteil vom 19.06.2013 - L 6 AL 180/10, juris, Timme in: Hauck/Noftz, SGB III, § 28a RdNr. 29 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2010 - L 8 AL 212/10
    Selbst wenn von daher die im Hauptsacheverfahren SG Potsdam S 6 AL 180/10 angefochtene Verwaltungsentscheidung fehlerhaft wäre, so würde dies doch zunächst nur einen Anspruch auf Neubescheidung und nicht auf die gewünschte Leistung begründen.
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