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   LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,39708
LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12 B ER (https://dejure.org/2012,39708)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.09.2012 - L 8 KR 205/12 B ER (https://dejure.org/2012,39708)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. September 2012 - L 8 KR 205/12 B ER (https://dejure.org/2012,39708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    CGZP: Tohuwabohu vor den Landessozialgerichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Auch führe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 29. Dezember 2004, Az. 1 BvR 2283/03) zu einem schützenswerten Vertrauen im Rechtsverkehr, da mit dieser die Tariföffnungsklausel der §§ 10 Abs. 4, 9 Nr. 2, 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG ausdrücklich positiv bewertet worden sei.

    Ebenso kann die Antragstellerin aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 29. Dezember 2004, Az. 1 BvR 2283/03) kein schützenswertes Vertrauen in Bezug auf die vorliegend streitigen Umstände begründen.

    Denn wie die Antragstellerin selbst vorträgt - bezieht sich diese Rechtsprechung zwar auf die Regelungen der §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 und 10 Abs. 4 AÜG, jedoch nicht auf die Frage, ob dem Arbeitgeber ein Vertrauensschutz hinsichtlich der Rechtsgültigkeit eines Tarifvertrages zuzubilligen ist, auf den er im Rahmen der Möglichkeiten des § 9 Nr. 2 AÜG arbeitsvertraglich verwiesen hat (Urteil vom 29. Dezember 2004, Az. 1 BvR 2283/03) um die Regelung des § 10 Abs. 4 AÜG zu vermeiden.

    Nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ist nicht nur der einzelne in seiner Freiheit, eine Vereinigung zur Wahrung der Arbeit- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen, ihr beizutreten, fernzubleiben oder sie zu verlassen geschützt sondern auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und in ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeit- und Wirtschaftsbedingungen dienen (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 29. Dezember 2004, Az. 1 BvR 2283/03).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az. 1 ABR 19/10) die Tarifunfähigkeit der XY.

    Die Feststellung des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az. 1 ABR 19/10), in dem die Tariffähigkeit der XY.

    Dabei habe das Landesarbeitsgericht seine Entscheidung auf die Grundsätze gestützt, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2010 (Az. 1 ABR 19/10) aufgestellt habe.

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    vor dem Arbeitsgericht Berlin eingeleitet worden und mit Beschluss vom 1. April 2009 (Az. 35 BV 17008/08) habe dieses Arbeitsgericht die Tarifunfähigkeit der XY.
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Bereits im Jahre 2002 habe das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22. Januar 2002, Az. 9 AZR 601/00) die Rechtsfigur des "fehlerhaften Tarifvertrags" anerkannt.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin gelte im Beitragsrecht das Entstehungsprinzip auf der Grundlage des § 22 SGB IV (Bundessozialgericht, Urteil vom 21. Mai 1996, Az. 12 RK 64/94).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. März 2000, Az. B 12 KR 14/99 R) verjährten Beitragsansprüche in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, wenn der Arbeitgeber seine Beitragspflicht innerhalb der 4jährigen Frist für möglich gehalten und die Nichtabführung der Beiträge billigend in Kauf genommen habe.
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Wie das Bundessozialgericht (Urteil vom 14. Juli 2004, Az. B 12 KR 1/04 R, Rdnr. 44, zitiert nach Juris) ausgeführt hat, dienen Betriebsprüfungen der Sicherung der Beitragsentrichtung zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Die dem entgegenstehende Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg (Urteil vom 20. September 2011, Az.: 7 Sa 1318/11) könne nicht überzeugen.
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 5 R 345/12

    1. Die Bestandskraft eines Betriebsprüfungsbescheides ermöglicht eine

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Die Frage der Aufhebung eines Betriebsprüfungsbescheides nach § 45 SGB X (siehe dazu: Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 23. April 2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER, veröffentl. in Juris, a.A. bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2012 L 5 R 345/12 B ER) stellt sich daher vorliegend nicht.
  • LSG Hessen, 23.04.2012 - L 1 KR 95/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnacherhebung - keine Rücknahme des zuvor ergangenen

    Auszug aus LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12
    Die Frage der Aufhebung eines Betriebsprüfungsbescheides nach § 45 SGB X (siehe dazu: Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 23. April 2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER, veröffentl. in Juris, a.A. bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2012 L 5 R 345/12 B ER) stellt sich daher vorliegend nicht.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

  • SG Hamburg, 18.11.2011 - S 51 R 1149/11

    Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch BAG-Beschluss nur

  • SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
    Diese gesetzliche Risikoverteilung würde unterlaufen, wenn die Vollziehung bereits dann ausgesetzt würde, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER - juris Rn. 17; Beschluss vom 19.09.2012, Az. L 8 KR 205/12 B ER - juris Rn. 30; Keller, in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, 11. Auflage 2014, § 86a Rn. 27a m.w.N.).

    Eine unbillige Härte liegt vor, wenn dem Betroffenen durch die Vollziehung Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gutgemacht werden können (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.4.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER - juris Rn. 17; Beschluss vom 19.09.2012, Az. L 8 KR 205/12 B ER - juris Rn. 30; Keller, in Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, 11. Auflage 2014, § 86a, Rn. 27b m.w.N.).

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