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   LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10   

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https://dejure.org/2013,9603
LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10 (https://dejure.org/2013,9603)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 6 SO 73/10 (https://dejure.org/2013,9603)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 6 SO 73/10 (https://dejure.org/2013,9603)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10
    In seinem Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R, juris Rn. 18 hat das Bundessozialgericht zu § 22 Abs. 5 SGB II a.F. festgestellt, soweit der Kläger in der Zeit ab einem bestimmten Zeitpunkt mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten sei, handele es sich bei den aufgelaufenen Beträgen schon deswegen um Schulden i.S. des § 22 Abs. 5 SGB II a.F., weil der Leistungsträger den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II in vollem Umfang ("in Höhe der tatsächlichen Miete") erfüllt habe.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 2016/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Direktzahlung an den Vermieter -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10
    Deshalb dürfte ein Bewilligungsbescheid insoweit nicht ergehen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2011 - L 12 AS 2016/11, juris Rn. 20) und sei die Veränderung dem Sozialhilfeträger mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB I).
  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 50/09

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10
    Auch das SG Lüneburg hat in einem Urteil vom 17. September 2009 (S 22 SO 50/09, juris) die Auffassung vertreten, dass sich die tatsächlichen Aufwendungen i.S. des § 29 SGB XII a.F. minderten, wenn ein Mieter eine Erklärung nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegenüber dem Vermieter abgebe.
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10
    Der Senat stützt sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II. Er sieht für die Frage, was unter "tatsächlichen Aufwendungen" zu verstehen ist, keine relevanten Unterschiede zwischen den Ansprüchen nach § 22 SGB II und denen nach § 29 SGB XII a.F. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 3. März 2009 (B 4 AS 37/08 R, juris Rn. 24) zu § 22 SGB II entschieden, dass "tatsächliche Aufwendungen" i.S. des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II für eine Wohnung nicht nur dann vorliegen, wenn der Hilfebedürftige die Miete bereits gezahlt hat und nunmehr deren Erstattung verlangt.
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10
    Eine Ausnahme von der Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen habe der 4. Senat des Bundessozialgerichts lediglich dann als erwägenswert angesehen, wenn die Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarung bekannt sei oder bekannt sein müsste, weil Aufwendungen für die Unterkunft, die auf einer zivilrechtlich unwirksamen Grundlage beruhen, nicht dauerhaft aus öffentlichen Mitteln bestritten werden können und dürfen (BSG, Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 8/09 R, juris Rn. 16, 21).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2013 - L 6 SO 73/10
    In seinem Urteil vom 24. November 2011 (B 14 AS 15/11 R, juris Rn. 14 f.) hat das Bundessozialgericht festgestellt, das es der tatsächlichen Zahlung gleichzusetzen sei, dass der Hilfebedürftige einer entsprechenden Forderung "ernsthaft" ausgesetzt sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 2 SO 404/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Die nach der Entscheidung des BSG (aaO) ergangenen Urteile des Hessischen Landessozialgerichts (Hess. LSG, Urteil vom 20.03.2013 - L 6 SO 73/10 -, juris Rn 51) und des Sozialgerichts Freiburg (SG Freiburg, Urteil vom 06.12.2012 - S 6 SO 24/10 -, juris) lassen keine anderen Schlussfolgerungen zu, weil die dortigen Sachverhalte nicht vergleichbar sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2018 - L 2 SO 4444/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Mehrbedarf -

    Die nach der Entscheidung des BSG (aaO) ergangenen Urteile des Hessischen Landessozialgerichts (Hess. LSG, Urteil vom 20. März 2013 - L 6 SO 73/10 -, juris Rn 51) und des Sozialgerichts Freiburg (SG Freiburg, Urteil vom 6. Dezember 2012 - S 6 SO 24/10 -, juris) lassen keine anderen Schlussfolgerungen zu, weil die dortigen Sachverhalte nicht vergleichbar sind.
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