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   LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12   

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https://dejure.org/2017,10004
LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12 (https://dejure.org/2017,10004)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.03.2017 - L 9 U 108/12 (https://dejure.org/2017,10004)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. März 2017 - L 9 U 108/12 (https://dejure.org/2017,10004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittelbare Unfallfolge; Arbeitsunfall; Folgeschaden; Heilbehandlung; Aufklärung; Anschein; Durchgangsarzt; Zurechnung; Mitwirkungspflicht; Arthroskopie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung von Unfallfolgen eines anerkannten Arbeitsunfalls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Das - ggf. auch fehlerhafte - Handeln des Durchgangsarztes muss sich der Unfallversicherungsträger im Rahmen der Voraussetzungen des § 11 SGB VII grundsätzlich zurechnen lassen (vgl BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -).

    Dem Kläger steht es insoweit frei, entweder eine kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage auf unmittelbare (gerichtliche) Feststellung von Unfallfolgen zu erheben oder aber - wie vorliegend - seinen Anspruch im Wege einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Anerkennung von Unfallfolgen durch die Beklagte geltend zu machen (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -).

    Diese Vorschrift regelt nicht nur das Schriftformerfordernis, sondern ermächtigt den Unfallversicherungsträger zugleich zur Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen und über Inhalt und Umfang eines Sozialleistungsanspruchs nach dem SGB VII. Korrespondierend hierzu beinhaltet § 102 SGB VII zugleich eine Anspruchsgrundlage für den Versicherten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 5. Juli 2011, a. a. O.; Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R -).

    Diese mittelbaren Folgen müssen - anders als nach § 8 Abs. 1 SGB VII - nicht durch den Gesundheitserstschaden verursacht worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 m. w. N.).

    Das von dem Sozialgericht zitierte Urteil des Hessischen Landessozialgerichts wurde insoweit vom Bundessozialgericht (BSG) durch das bereits zitierte Urteil vom 5. Juli 2011 (a. a. O.) teilweise aufgehoben.

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Dies gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass in Wirklichkeit kein Versicherungsfall vorlag bzw. objektiv kein Anspruch auf die Behandlung bestand (vgl. BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R -).

    § 11 Abs. 1 SGB VII bewirkt somit, dass die Mitwirkung an einer vom Unfallversicherungsträger angeordneten ärztlichen Maßnahme sich auch dann als versichert erweist, wenn sich später herausstellt, dass in Wirklichkeit kein Versicherungsfall vorlag (zu allem BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - zu § 555 Reichsversicherungsordnung - RVO -: BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - 2 RU 87/80 - BSGE 52, 57, 58).

    Allerdings setzt die Zurechnung eines Gesundheitsschadens, der rechtlich wesentlich durch eine im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB VII vom Unfallversicherungsträger angeordnete Maßnahme verursacht wurde, voraus, dass der Träger oder seine Leistungserbringer gegenüber dem Versicherten durch (festgestellte) Handlungen den Anschein begründet haben, die Behandlungs- oder Untersuchungsmaßnahme erfolge zur Behandlung von Unfallfolgen (oder zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalles oder einer Unfallfolge) (BSG, Urteil vom 15. Mai 2012, a. a. O.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Es reicht daher zur Begründung des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, gegen diesen Zusammenhang sprechende Umstände auszuschließen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).

    Weiter ist zu berücksichtigen, ob das angeschuldigte Unfallereignis nach genereller, herrschender medizinischer Lehrmeinung überhaupt geeignet ist, die angeschuldigten Gesundheitsstörungen hervorzurufen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O., m. w. N.).

  • LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Dass es insoweit auch nicht auf die subjektive Sicht des Versicherten ankommen könne, habe auch das Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 15. Juni 2010 (L 3 U 22/07) eingehend begründet.
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Werde nämlich anlässlich einer zur Erkennung von Unfallfolgen durchgeführten Operation ein zusätzlicher ärztlicher Eingriff zur Behebung eines unfallfremden Leidens - wie dies gerade vorliegend der Fall gewesen sei - vorgenommen, so könnten die aus diesem Eingriff resultierenden Gesundheitsstörungen dem Arbeitsunfall nicht zugeordnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 41/90 -).
  • OLG Köln, 07.06.2016 - 9 U 244/15

    Wirksamkeit einer Klausel betreffend den Umfang der Eintrittspflicht einer

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Anspruchsgrundlage für den von dem Kläger geltend gemachten Anspruch auf die Feststellung von Unfallfolgen ist § 102 SGB VII (hierzu und zum Folgenden siehe das Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 2016 - L 9 U 244/15 -).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    § 11 Abs. 1 SGB VII bewirkt somit, dass die Mitwirkung an einer vom Unfallversicherungsträger angeordneten ärztlichen Maßnahme sich auch dann als versichert erweist, wenn sich später herausstellt, dass in Wirklichkeit kein Versicherungsfall vorlag (zu allem BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - zu § 555 Reichsversicherungsordnung - RVO -: BSG, Urteil vom 24. Juni 1981 - 2 RU 87/80 - BSGE 52, 57, 58).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.03.2008 - L 6 U 161/02

    Verschleiß oder Arbeitsunfall als wesentliche Ursache für einen Meniskusschaden

    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Ebenso wenig gibt es einen Erfahrungssatz "post hoc, ergo propter hoc" (nach dem Unfall, also durch den Unfall - vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. März 2008 - L 6 U 161/02 -).
  • BSG, 20.09.1977 - 8 RU 24/77
    Auszug aus LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 108/12
    Andererseits ist es nicht Aufgabe des Gerichts, sich mit voneinander abweichenden medizinischen Lehrmeinungen im Einzelnen auseinanderzusetzen und darüber zu entscheiden, welche von ihnen richtig ist (BSG, Urteil vom 20. September 1977 - 8 RU 24/77 - Urteil vom 12. November 1986 - 9 b RU 76/86 - Urteil vom 26. Februar 1997 - 9 b V 221/96 -).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • SG Frankfurt/Main, 14.11.2019 - S 8 U 28/14
    Die frist- und formgerecht erhobene kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Sozialgerichtsgesetz - SGG) ist zulässig, insbesondere auch soweit die Klägerin neben der Verpflichtung zur Gewährung einer Rente ebenfalls die Verpflichtung zur Anerkennung weiterer Unfallfolgen durch die Beklagte begehrt ( Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris; Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 20. März 2017 - 9 U 108/12 - juris Rn. 24).

    Es reicht daher zur Begründung des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, gegen diesen Zusammenhang sprechende Umstände auszuschließen ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - HessLSG, Urteil vom 30. März 2017 - L 9 U 108/12 - juris Rn. 28).

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