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   LSG Hessen, 20.06.2001 - L 3 U 835/99   

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https://dejure.org/2001,14422
LSG Hessen, 20.06.2001 - L 3 U 835/99 (https://dejure.org/2001,14422)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.06.2001 - L 3 U 835/99 (https://dejure.org/2001,14422)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - L 3 U 835/99 (https://dejure.org/2001,14422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 539 Abs 1 Nr 1 RVO, § 10 Abs 1 AÜG
    Unfallversicherungsschutz - unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Trockenbauarbeiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Versicherung wegen Arbeitsunfalls i.R.d. Einsturzes des sog. Roten Turms in Jena; Voraussetzungen für das Unterfallen des Schutzes unter die gesetzliche Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses - keine Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2001 - L 3 U 835/99
    Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis wird im Wesentlichen gekennzeichnet durch ein Weisungsrecht des Arbeitgebers, das Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung umfasst (BSGE 13, 196; 35, 20; BSG SozR 2200 § 1327 RVO Nrn. 4, 8, 19).

    Kennzeichnend für eine selbständige Tätigkeit ist das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die Möglichkeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit zu bestimmen (BSGE 13, 196; 35, 20; BSG SozR § 165 RVO Nrn. 30, 68; BSG SozR § 1227 RVO Nrn. 4, 8, 19).

    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend (BSGE 35, 20; 51, 164; BSG 1227%20RVO%20Nrn.%204,%208,%2019;%20BSG%20SozR%20zu%20§%20;">165%20RVO%20Nr.%2068#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1227 RVO Nrn. 4, 8, 19; BSG SozR zu § 165 RVO Nr. 68).

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2001 - L 3 U 835/99
    Das persönliche Abhängigkeitsverhältnis wird im Wesentlichen gekennzeichnet durch ein Weisungsrecht des Arbeitgebers, das Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung umfasst (BSGE 13, 196; 35, 20; BSG SozR 2200 § 1327 RVO Nrn. 4, 8, 19).

    Kennzeichnend für eine selbständige Tätigkeit ist das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die Möglichkeit, den Arbeitsort und die Arbeitszeit zu bestimmen (BSGE 13, 196; 35, 20; BSG SozR § 165 RVO Nrn. 30, 68; BSG SozR § 1227 RVO Nrn. 4, 8, 19).

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2001 - L 3 U 835/99
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, so sind diese entscheidend (BSGE 35, 20; 51, 164; BSG 1227%20RVO%20Nrn.%204,%208,%2019;%20BSG%20SozR%20zu%20§%20;">165%20RVO%20Nr.%2068#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1227 RVO Nrn. 4, 8, 19; BSG SozR zu § 165 RVO Nr. 68).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2001 - L 3 U 835/99
    Eine solche Dienstleistung ist fremdbestimmt, wenn sie in der von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgeht (BSGE 38, 53).
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