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   LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01   

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https://dejure.org/2002,15324
LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01 (https://dejure.org/2002,15324)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.06.2002 - L 5 SB 528/01 (https://dejure.org/2002,15324)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - L 5 SB 528/01 (https://dejure.org/2002,15324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 4 SGB 9, § 33b Abs 1 S 3 EStG, § 33b Abs 6 S 2 EStG, Art 3 Abs 1 GG
    Schwerbehindertenrecht - Gehörlosigkeit - Sprachstörungen - Nachteilsausgleiche "H" und "B" nach Abschluß der beruflichen Erstausbildung - Rechtslage nach In-Kraft-Treten des SGB 9

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entziehung der Nachteilsausgleiche 'H' und 'B' nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung - Rechtslage nach In-Kraft-Treten des SGB 9

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Schwerbehindertenrecht - Gehörlosigkeit - Sprachstörungen - Nachteilsausgleiche "H" und "B" nach Abschluß der beruflichen Erstausbildung - Rechtslage nach In-Kraft-Treten des SGB 9)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 9/95

    Nachteilsausgleich H für Hörsprachgeschädigte

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Hinsichtlich des Nachteilsausgleiches "H" verbleibt es nämlich bei der Rechtslage des § 33 b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz (maßgebliche Fassung nach Bekanntmachung der Neufassung des EStG vom 16. April 1997, BGBl. I, S. 1821; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2000, BGBl. I, S. 1850) und der hierzu ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 -- 9/9a RVs 1/91 --, BSGE 72, 285 und BSG, Urteile vom 12. November 1996, -- 9 RVs 9/95 --, 9 RVs 4/96, -- 9 RVS 3/96 -- und -- 9 RVs 5/96 --).

    Die Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "H" können dann nur erneut vorliegen, wenn eine Weiterbildung oder berufliche Maßnahme der beruflichen Bildung über sechs Monate hinaus gegeben ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996 -- 9 RVs 9/95 --).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Hinsichtlich des Nachteilsausgleiches "H" verbleibt es nämlich bei der Rechtslage des § 33 b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz (maßgebliche Fassung nach Bekanntmachung der Neufassung des EStG vom 16. April 1997, BGBl. I, S. 1821; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2000, BGBl. I, S. 1850) und der hierzu ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 -- 9/9a RVs 1/91 --, BSGE 72, 285 und BSG, Urteile vom 12. November 1996, -- 9 RVs 9/95 --, 9 RVs 4/96, -- 9 RVS 3/96 -- und -- 9 RVs 5/96 --).

    Bei einem erfolgreichen Besuch der Gehörlosenschule und Abschluss einer Berufsausbildung ist dies jedoch regelmäßig zu verneinen (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996 -- 9 RVs 4/96 --).

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 3/96

    Gehörlosigkeit - Merkzeichen H nach Abschluß der Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Hinsichtlich des Nachteilsausgleiches "H" verbleibt es nämlich bei der Rechtslage des § 33 b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz (maßgebliche Fassung nach Bekanntmachung der Neufassung des EStG vom 16. April 1997, BGBl. I, S. 1821; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2000, BGBl. I, S. 1850) und der hierzu ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 -- 9/9a RVs 1/91 --, BSGE 72, 285 und BSG, Urteile vom 12. November 1996, -- 9 RVs 9/95 --, 9 RVs 4/96, -- 9 RVS 3/96 -- und -- 9 RVs 5/96 --).

    Das Kommunikationsdefizit, der vor Spracherwerb Ertaubten, prägt deren gesamte Lebensführung aber regelmäßig nur bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung, in der Lebensspanne also, während derer Lernen, Kenntnis- und Fertigkeitserwerb zu den zentralen Verrichtungen des täglichen Lebens gehören (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996 -- 9 RVs 3/96 --).

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 5/96

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse iS. des § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Hinsichtlich des Nachteilsausgleiches "H" verbleibt es nämlich bei der Rechtslage des § 33 b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz (maßgebliche Fassung nach Bekanntmachung der Neufassung des EStG vom 16. April 1997, BGBl. I, S. 1821; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2000, BGBl. I, S. 1850) und der hierzu ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 -- 9/9a RVs 1/91 --, BSGE 72, 285 und BSG, Urteile vom 12. November 1996, -- 9 RVs 9/95 --, 9 RVs 4/96, -- 9 RVS 3/96 -- und -- 9 RVs 5/96 --).
  • BSG, 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Schwerbehindertenrecht - Prozeßvertretung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Dazu hat das BSG bisher keine Ausführungen gemacht (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2001 -- B 9 SB 1/01 R --).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12. November 1996 -- 9 RVs 5/95 --) steht einem vor Spracherwerb Ertaubten, der die Gehörlosenschule abgeschlossen und das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Regelfall kein Anspruch auf den Nachteilsausgleich "B" zu.
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Hinsichtlich des Nachteilsausgleiches "H" verbleibt es nämlich bei der Rechtslage des § 33 b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz (maßgebliche Fassung nach Bekanntmachung der Neufassung des EStG vom 16. April 1997, BGBl. I, S. 1821; zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 2000, BGBl. I, S. 1850) und der hierzu ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 -- 9/9a RVs 1/91 --, BSGE 72, 285 und BSG, Urteile vom 12. November 1996, -- 9 RVs 9/95 --, 9 RVs 4/96, -- 9 RVS 3/96 -- und -- 9 RVs 5/96 --).
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 5/92
    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01
    Dies hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1993 (9/9a RVs 5/92) überzeugend ausgeführt und eine Verletzung des Art. 3 GG verneint.
  • SG Dortmund, 14.10.2011 - S 51 SB 3287/10
    Diesbezüglich ist ausnahmsweise von lebenslanger Hilflosigkeit auszugehen, wenn der Gehörlose sich langzeitig beruflich weiterbildet und die Weiterbildung gleich hohe Anforderungen an Lernen und Fertigkeitserwerb stellt wie eine Erstausbildung, oder wenn er wegen Minderbegabung, einer geistigen Behinderung oder einer zusätzlichen Gesundheitsstörung nicht in der Lage ist, das Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten mit der hörenden Umwelt zu erlernen, das bei einem erfolgreichen Besuch einer Gehörlosenschule vermittelt wird (BSGE 79, 223 = Urteil vom 12.11.1996, Az. 9 RVs 9/95; BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 9 SB 4/02 R; LSG Hessen, Urteil vom 20.06.2002, L 5 SB 528/01).

    Deshalb lassen sich nicht alle Vergünstigungen, die der Gesetzgeber Blinden einräumt, auch nicht der Nachteilsausgleich H, auf die Gehörlosen übertragen (BSG aaO.; LSG Hessen, Urteil vom 20.06.2002, Az. L 5 SB 528/01).

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