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   LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12   

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https://dejure.org/2013,37690
LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12 (https://dejure.org/2013,37690)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 8 P 5/12 (https://dejure.org/2013,37690)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 8 P 5/12 (https://dejure.org/2013,37690)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 4/01 R

    Private Pflegeversicherung - Leistungszusage - Nichtanwendung der

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.

    Der 3. Senat des BSG (Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R = BSGE 88, 262 = SozR 3-3300 § 23 Nr. 5 S 19, und B 3 P 4/01 R; jeweils zitiert nach juris) wendet diese Vorschrift unter Bezugnahme auf § 6 Abs. 2 MB/PPV, der die diesbezügliche vertragliche Vereinbarung enthalte, auf Streitigkeiten über die Leistungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung an und nimmt damit im Ergebnis eine Einschränkung des Umfangs der gerichtlichen Kontrolle vor.

  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 21/00 R

    Private Pflegeversicherung - Widerruf der Leistungszusage -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.

    Der 3. Senat des BSG (Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R = BSGE 88, 262 = SozR 3-3300 § 23 Nr. 5 S 19, und B 3 P 4/01 R; jeweils zitiert nach juris) wendet diese Vorschrift unter Bezugnahme auf § 6 Abs. 2 MB/PPV, der die diesbezügliche vertragliche Vereinbarung enthalte, auf Streitigkeiten über die Leistungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung an und nimmt damit im Ergebnis eine Einschränkung des Umfangs der gerichtlichen Kontrolle vor.

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 P 6/03 R

    Pflicht des privaten Pflegeversicherungsunternehmens zur Einholung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.

    In seinem späteren Urteil vom 22.07.2004 (B 3 P 6/03 R; zitiert nach juris) führt der 3. Senat des BSG aus, dass er "auch unter Berücksichtigung kritischer Stimmen in der Literatur (Bastian NZS 2004, 76)" an dieser Rechtsprechung (Urteile vom 22.08.2011, aa0) festhalte.

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 R

    Private Pflegeversicherung - Geltendmachung von Pflegegeld bei Änderungen der

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.

    Die Klage ist als isolierte Leistungsklage ohne Durchführung eines Vorverfahrens zulässig, weil die Beklagte als privates Pflegeversicherungsunternehmen nicht befugt ist, Verwaltungsakte zu erlassen und eine Anfechtungsklage daher nicht in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03; zitiert nach juris).

  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 216/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 88/52

    Neuwertversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 139/85

    Schadenversicherung - Sachverständiger - Gutachten

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.
  • OLG Koblenz, 20.09.1996 - 10 U 964/95

    Zur Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens gem. § 15 AFB 87

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Unter Verweis auf die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 22.07.2004, B 3 P 6/03 R, Urteile vom 22.08.2001, B 3 P 21/00 R und B 3 P 4/01 R und Urteil vom 13.05.2004, B 3 P 7/03) und des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 1957, 122, BGHZ 9, 195; BGH, VersR 1987, 601 und 1997, 963) führt die Beklagte aus, dass kein Raum für die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht bestanden habe, weil sich die Fehlerhaftigkeit der von der Beklagten in Auftrag gegebenen Gutachten nicht aufgedrängt habe.
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Legt man den vom BSG (Urteil vom 06.08.1998, B 3 P 17/97 R; zitiert nach juris, dort Rz. 19 und 20) für einen Arztbesuch inklusive Wartezeit der Pflegeperson maximal zu berücksichtigenden Zeitwert (= 45 Minuten pro Besuch) zugrunde, sind bei wöchentlich zwei Krankengymnastik-Terminen (45 x 2 = 90 : 7 =) 13 Minuten pro Tag zu berücksichtigen.
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.2013 - L 8 P 5/12
    Dies schließt es aus, bei der Feststellung des zeitlichen Pflegebedarfs auch Verrichtungen einzubeziehen, die seltener als zumindest einmal wöchentlich anfallen (vgl. Rechtsprechung des BSG in seinen Urteilen vom 29.04.1999, B 3 P 12/98 R und B 3 P 7/98 R, jeweils zitiert nach juris, der sich der Senat aus eigener Überzeugung anschließt).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 12/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegeaufwand - Zeitaufwand - Mukoviszidose Kind -

  • LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 P 22/16

    Pflegeversicherung

    Das HLSG hat sodann mit Urteil vom 20. Juni 2013 (Az. L 8 P 5/12) das Urteil des SG abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit die Klage über das angenommene Anerkenntnis der Beklagten hinausging.
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