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   LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04   

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https://dejure.org/2005,11920
LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04 (https://dejure.org/2005,11920)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04 (https://dejure.org/2005,11920)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - L 8/14 KR 334/04 (https://dejure.org/2005,11920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Einsatz als Hostess bei Messen, Tagungen, Kongressen und anderen Veranstaltungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht von Hostessen; Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft von Messehostessen; Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung im Sinnes des § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV); ...

  • Wolters Kluwer

    (Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Einsatz als Hostess bei Messen, Tagungen, Kongressen und anderen Veranstaltungen)

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Messe-Hostessen sind Arbeitnehmerinnen

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Messe-Hostessen sind Arbeitnehmerinnen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Messe-Hostessen sind Arbeitnehmerinnen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04
    An diesen Beurteilungsmerkmalen hat das BSG in st. Rspr. bis heute festgehalten (vgl. BSG, SozR 3-2400, § 7 Nr. 4 S. 13; BSGE 70, 81, 82 = SozR 3-4100, § 104 Nr. 8 S. 35; BSG, SozR 3-4100, § 168 Nr. 11; BSGE 74, 275 = SozR 3-2500, § 5 Nr. 17; BSG, SozR 3-4100, § 168 Nr. 18; BSG SozR 3-4100, § 102 Nr. 4).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04
    An diesen Beurteilungsmerkmalen hat das BSG in st. Rspr. bis heute festgehalten (vgl. BSG, SozR 3-2400, § 7 Nr. 4 S. 13; BSGE 70, 81, 82 = SozR 3-4100, § 104 Nr. 8 S. 35; BSG, SozR 3-4100, § 168 Nr. 11; BSGE 74, 275 = SozR 3-2500, § 5 Nr. 17; BSG, SozR 3-4100, § 168 Nr. 18; BSG SozR 3-4100, § 102 Nr. 4).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200, § 1227 Nr. 8 m. w. N. zur älteren Rspr.).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04
    Diese ist durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (Bundesarbeitsgericht - BAG -, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 m. w. N.).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04
    Dagegen vermag die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken keine Selbständigkeit zu begründen (BSG, SozR 2200, § 1227 Nr. 17 S. 37; BSG, USK 79, 129; BSGE 51, 164, 170 = SozR 2400, § 2 Nr. 16 S. 23; vgl. auch BSG, SozR 2400, § 2 Nr. 19 S. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Dass ihnen keine Mindestaufträge garantiert würden, sei ein Risiko, welches auch im Rahmen von Abruftätigkeiten bestünde (Bezugnahme auf Hessisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - L 8/14 KR 334/04 - juris Rdnr. 23).

    Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des Hessischen LSG zur Einstufung von Models bezieht (U. v. 20.10.2005 -L 8/14 KR 334/04), sind die Tätigkeiten von vornherein so unterschiedliche, dass sich Gleichsetzungen verbieten.

    Auch in Abgrenzung zu einer abhängigen Beschäftigung auf Abruf ist maßgeblich, ob zu dem auch Arbeitnehmer treffenden Risiko, kein Arbeit mehr zu bekommen, eine größere Gestaltungsfreiheit und die Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenübersteht (so zutreffend Hessisches LSG, U. v. 20.01.2005 - L 8/14 KR 334/04 - juris Rdnr. 23 mit Nachweisen der BSG-Rechtsprechung).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1385/12
    Auch ein "unständig Beschäftigter", der auf der Grundlage einzelner Arbeitsverträge tätig werde, sei für die Zeiten dieser (befristeten) Beschäftigung, in dem er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliege, Arbeitnehmer (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04 - juris; vgl. dazu auch BSG SozR 4100 § 13 Nr. 6).

    Dagegen vermöge die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken keine Selbständigkeit zu begründen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04) Ausschlaggebend sei vorliegend auch nicht, dass der Beigeladene Ziff. 1 für seine Tätigkeit Umsatzsteuer abgeführt habe.

    Eine die Tätigkeit prägende höchstpersönliche Note, wie sie etwa bei herausragenden Fotomodellen oder Mannequins als Indiz für Selbstständigkeit angenommen wird, spielt beim Verkauf von Maschinen für Heimwerker keine Rolle (vgl. Hess LSG, Urt. v. 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04).

  • SG Berlin, 02.06.2009 - S 36 KR 2382/07

    Sozialversicherungspflicht der im Besucherdienst des Bundesrates tätigen

    Dieses Risiko trifft - insbesondere im Rahmen von Abruftätigkeiten - vielfach auch (unständig) abhängig Beschäftigte (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04, bei juris RdNr. 23).
  • SG Stuttgart, 07.03.2012 - S 4 R 6197/09

    Abhängige Beschäftigung eines Shop-in-Shop-Verkäufers

    Auch ein "unständig Beschäftigter", der auf der Grundlage einzelner Arbeitsverträge tätig wird, ist jedoch für die Zeiten dieser (befristeten) Beschäftigung, in dem er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt, Arbeitnehmer (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04 - juris; vgl. dazu auch BSG, SozR 4100, § 13 Nr. 6).

    Dagegen vermag die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken keine Selbständigkeit zu begründen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04; so auch BSG, SozR 2200, § 1227 Nr. 17 S. 37; BSG, USK 79, 129; BSGE 51, 164, 170 = SozR 2400, § 2 Nr. 16 S. 23; vgl. auch BSG, SozR 2400, § 2 Nr. 19 S. 30).

  • SG Stuttgart, 08.03.2016 - S 8 KR 4005/14

    Leiter einer Tankstelle steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis

    Dagegen vermag die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken keine Selbständigkeit zu begründen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04; so auch BSG, SozR 2200, § 1227 Nr. 17 S. 37; BSG, USK 79, 129; BSGE 51, 164, 170 = SozR 2400, § 2 Nr. 16 S. 23; vgl. auch BSG, SozR 2400, § 2 Nr. 19 S. 30).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2008 - 3 Sa 333/08

    Abgrenzung Arbeitnehmereigenschaft und Selbstständigkeit - widersprüchliches

    Die Berufungskammer lässt es also insbesondere unentschieden, ob und inwieweit vorliegend die rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen und Gesichtspunkte zutreffen, auf die das LSG Hessen im Urteil vom 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04 - für den dort entschiedenen Fall abgestellt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 4 R 761/10
    Auch ein unständig beschäftigter, der auf der Grundlage einzelner Arbeitsverträge tätig werde, sei für die Zeiten dieser befristeten Beschäftigung, in der er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliege, Arbeitnehmer (unter Verweis auf das Hessische Landessozialgericht, Urteil vom 20. Oktober 2005, L 8/14 KR 334/04).
  • SG Augsburg, 04.09.2015 - S 2 R 931/14

    Softwareentwickler in einer abhängigen Beschäftigung

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass auch ein unständig Beschäftigter, der auf Grundlage einzelner Arbeitsverträge tätig wird, für die Zeiten dieser befristeten Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis steht, in dem er Weisungen unterworfen ist (LSG Hessen vom 20.10.2005, L 8/14 KR 334/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 R 5088/13
    Dagegen könne die Belastung eines Erwerbs-tätigen, der im Übrigen nach der Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als Arbeitnehmer anzusehen sei, mit zusätzlichen Risiken keine Selbständigkeit begründen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04; so auch BSG, SozR 2200, § 1227 Nr. 17 S. 37; BSG, USK 79, 129; BSGE 51, 164, 170 = SozR 2400, § 2 Nr. 16 S. 23; vgl. auch BSG, SozR 2400, § 2 Nr. 19 S. 30).
  • SG Duisburg, 24.05.2012 - S 10 R 329/10

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis als Voraussetzung für die

    Der im Vertrag verlautbarte Wille der Vertragsparteien, die beiderseitigen Beziehungen in einem bestimmten Sinne zu regeln, ist für die Beurteilung der Versicherungspflicht eines der Vertragsparteien nur dann maßgebend, wenn die übrigen Bestimmungen des Vertrages und seine tatsächliche Durchführung dem entsprechen (BSG vom 29.01.1981, Az.: 12 RK 63/79; BSG vom 22.06.2005, B 12 KR 28/03 R; Hessisches LSG vom 20.10.2005, L 8/14 KR 334/04).
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