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   LSG Hessen, 20.11.2012 - L 4 VE 5/12   

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https://dejure.org/2012,48509
LSG Hessen, 20.11.2012 - L 4 VE 5/12 (https://dejure.org/2012,48509)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.11.2012 - L 4 VE 5/12 (https://dejure.org/2012,48509)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. November 2012 - L 4 VE 5/12 (https://dejure.org/2012,48509)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 13/95

    Keine Versorgung ehemaliger Soldaten der Nationalen Volksarmee wie ehemalige

    Auszug aus LSG Hessen, 20.11.2012 - L 4 VE 5/12
    Es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn ehemalige Soldaten der NVA keine Versorgung wie ehemalige Soldaten der Bundeswehr erhielten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18. Juni 1996, 9 RV 13/95).

    Das Sozialgericht hat hierzu unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18. Juni 1996, 9 RV 13/95 = SozR 3-8110 Kap XIX B III Nr. 5 Nr. 1) zutreffend auf die Unterschiede zwischen dem beamtenrechtlich ausgestalteten Status der Bundeswehrsoldaten und dem davon abweichenden Status der ehemaligen NVA-Soldaten hingewiesen.

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 15/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Hessen, 20.11.2012 - L 4 VE 5/12
    Das ist dem Kläger im Übrigen bereits in seinem Verfahren gegen die Unfallkasse des Bundes im rechtskräftigen - Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 24. August 2010 (S 4 U 112/09) unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. März 2009 (B 14 AS 15/08 R, juris Rdnr. 16) eingehend erläutert worden; der Senat nimmt hierauf zur Vermeidung weiterer Wiederholungen Bezug.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus LSG Hessen, 20.11.2012 - L 4 VE 5/12
    Das Grundrecht ist nur verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 99, 367, 388; 102, 41, 54; st. Rsprg.).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Hessen, 20.11.2012 - L 4 VE 5/12
    Das Grundrecht ist nur verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 99, 367, 388; 102, 41, 54; st. Rsprg.).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 4 U 112/09

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch prozessuales Verhalten

    Auszug aus LSG Hessen, 20.11.2012 - L 4 VE 5/12
    Das ist dem Kläger im Übrigen bereits in seinem Verfahren gegen die Unfallkasse des Bundes im rechtskräftigen - Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 24. August 2010 (S 4 U 112/09) unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. März 2009 (B 14 AS 15/08 R, juris Rdnr. 16) eingehend erläutert worden; der Senat nimmt hierauf zur Vermeidung weiterer Wiederholungen Bezug.
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