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   LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11   

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LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11 (https://dejure.org/2012,59259)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.05.2012 - L 7 AL 188/11 (https://dejure.org/2012,59259)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - L 7 AL 188/11 (https://dejure.org/2012,59259)
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  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Selbst wenn aufgrund der Arbeitslosengeldbewilligung der Beklagten nach Beendigung des Ruhenszeitraumes am 22. Mai 2008 der Arbeitslosengeldanspruch der Klägerin bereits vollständig ausgeschöpft sein sollte, so stehe dies einer Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Arbeitslosengeld im Zeitraum vom 1. Januar bis 22. Mai 2008 nicht entgegen, da sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld auf einen bestimmten Zeitraum beziehe, wobei von einer Erfüllungswirkung im Sinne von § 362 BGB nicht auszugehen sei (Verweis auf Urteil des Senats vom 21. Mai 2010, L 7 AL 108/09, in juris).

    Selbst bei einem etwaigen Vortrag, im Falle der Aufhebung der Ruhenswirkung sei der Klägerin für spätere Zeiträume Arbeitslosengeld rechtswidrig bewilligt worden, hat der Senat bereits entschieden, dass über Arbeitslosengeld nur für den streitgegenständlichen Zeitraum zu entscheiden ist und eine spätere Anspruchserschöpfung den für einen vorherigen Zeitpunkt bestehenden Arbeitslosengeldanspruch nicht erlöschen lässt (Senat, 21. Mai 2010 - L 7 AL 108/09, in juris).

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten lässt (BAG vom 26. September 2002 2 AZR 636/01 - BAG vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - mwN; Rost JbArbR Bd. 39 S 83, 86).

    Anders als z.B. in dem der Entscheidung des BAG vom 26. September 2002 (2 AZR 636/01, in juris) zugrunde liegenden Fall eines Klinikbetriebes, der u.a. den Reinigungsdienst auf eine neu gegründete Service-GmbH übertrug, hat die frühere Arbeitgeberin der Klägerin den Reinigungsdienst nicht - unter dadurch faktischer Beibehaltung der Arbeitgeberstellung - auf ein von ihr (wirtschaftlich, finanziell und/oder organisatorisch) abhängiges Unternehmen, sondern auf ein selbständiges Drittunternehmen, übertragen.

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2004 - 6 (8) Sa 1723/03

    Betriebsbedingte Kündigung, Unternehmerentscheidung, Einsatz von Subunternehmern

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Schließlich sei auch eine unternehmerische Entscheidung kein dringendes Bedürfnis zur Rechtfertigung von Kündigungen, soweit die bisherigen Tätigkeiten bei unveränderten betrieblichen Organisationsstrukturen nur von billigeren Arbeitskräften eines Subunternehmers durchgeführt würden (Verweis auf LAG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2004 - 6 (8) Sa 1723/03).

    Auch der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 10. Februar 2004 (Az.: 6 (8) Sa 1723/03, in juris) vermag ein anderes Ergebnis nicht zu begründen, da in dem dortigen Fall die vorgebrachte Unternehmerentscheidung lediglich dazu führte, dass die bisher ausgeübten Tätigkeiten vermehrt oder ausschließlich von Mitarbeitern eines Subunternehmers bei Aufrechterhaltung der bisherigen betrieblichen Arbeitsorganisation sowie der Arbeitsabläufe unter eigener Regie durchgeführt werden sollten.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten lässt (BAG vom 26. September 2002 2 AZR 636/01 - BAG vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - mwN; Rost JbArbR Bd. 39 S 83, 86).

    Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an andere Unternehmer vergeben werden sollen (BAG vom 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; vom 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61), um z.B. die Aktivitäten auf die sogenannten Kernkompetenzen zu reduzieren, zumal externe Anbieter, die sich auf die fraglichen Dienstleistungen spezialisiert haben und über die erforderliche besondere Sachkunde verfügen, ihre Leistungen oft wesentlich kostengünstiger anbieten.

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Unter Verweis auf das Urteil des BAG vom 18. März 2010 (2 AZR 337/08) käme eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung mit einer - notwendig einzuhaltenden - Auslauffrist nur dann in Betracht, wenn andernfalls der Ausschluss der ordentlichen Kündigung dazu führe, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit ggf. noch über Jahre weiterbeschäftigen müsse und ihm dies unzumutbar sei.

    Demnach wäre auch nach der von der Beklagten angeführten Entscheidung des BAG vom 18. März 2010 (2 AZR 337/08) eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist gerechtfertigt gewesen.

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171; vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 ; vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 ; vom 19. März 1998 - 1 BvR 10/97 - NZA 1998, 587; BAG vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; Rost aaO S 86).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171; vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 ; vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 ; vom 19. März 1998 - 1 BvR 10/97 - NZA 1998, 587; BAG vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; Rost aaO S 86).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171; vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 ; vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 ; vom 19. März 1998 - 1 BvR 10/97 - NZA 1998, 587; BAG vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; Rost aaO S 86).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 -, - 1 BvR 195/95 - und - 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171; vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169 ; vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 ; vom 19. März 1998 - 1 BvR 10/97 - NZA 1998, 587; BAG vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92; Rost aaO S 86).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LSG Hessen, 21.05.2012 - L 7 AL 188/11
    Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluss rückt, um so stärkere Anforderungen werden etwa an die Darlegungslast des Arbeitgebers gestellt, der verdeutlichen muss, dass infolge der unternehmerischen Entscheidung ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist (BAG vom 17. Juni 1999 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des

  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98

    Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

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