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   LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09   

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https://dejure.org/2011,4815
LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09 (https://dejure.org/2011,4815)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.10.2011 - L 7 AL 120/09 (https://dejure.org/2011,4815)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - L 7 AL 120/09 (https://dejure.org/2011,4815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Sperrzeit gegen LKW-Fahrer wegen Arbeitsplatzverlust infolge Fahrerlaubnisentzug durch Verkehrsverstoß während Privatfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rauswurf nach Führerscheinentzug: Sperrzeit?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Arbeitslosengeld-Sperrzeit bei vollem Konto in Flensburg

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 5. Dezember 2005 (Az.: B 7a AL 46/05 R) festgestellt, dass eine Kausalität zwischen Fehlverhalten und Verlust des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses dann nicht vorliege, wenn der Verlust einer Fahrerlaubnis auf einem Fehlverhalten beruhe, das vor der Begründung des Arbeitsverhältnisses liege.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bildet der Leistungsbescheid eine rechtliche Einheit mit dem Sperrzeitbescheid (vgl. für viele BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R).

    Dem war durch eine Berichtigung des Tenors der Entscheidung des SG Rechnung zu tragen (§ 138 SGG), die auch im Rechtsmittelverfahren zulässig ist, ohne dass hierin eine "Verböserung" zu sehen wäre (vgl. auch dazu BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R).

    Schließlich muss die Herbeiführung der Arbeitslosigkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers beruhen, wobei nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven, individualisierenden Maßstab auszugehen ist (vgl. nochmals BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R m.w.Nw., außerdem Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 Rdnr. 300 ff.).

    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).

    Im Ergebnis besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R) die Notwendigkeit, anhand des Gegenstands und des Inhalts des Arbeitsvertrages sowie der konkreten Interessenlage zu überprüfen, ob in dem privaten Verkehrsverstoß des Klägers ein arbeitsvertragswidriges Verhalten zu sehen ist, das Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat.

    Das Bundesarbeitsgericht (04.06.1997 - xxxxx) und im Anschluss daran das Bundessozialgericht (06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R) haben hervorgehoben, bei privaten Verkehrsverstößen gingen verhaltens- und personenbedingte Kündigungsgründe ineinander über.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).
  • LSG Saarland, 23.11.2010 - L 6 AL 4/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Die bisher vorliegende Rechtsprechung zur Relevanz privat begangener Verkehrsverstöße für den Eintritt einer Sperrzeit bezieht sich allerdings weit überwiegend auf Trunkenheitsfahrten (vgl. zusätzlich zu den bisher genannten Entscheidungen noch LSG Saarland, 23.11.2010 - L 6 AL 4/10) und damit auf gravierende Verkehrsverstöße.
  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Daraus ergebe sich die - ungeschriebene - Nebenpflicht, (auch im Privatbereich) alles zu unterlassen, was zur Beseitigung dieser Geschäftsgrundlage und also zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könne (vgl. Hess. LSG, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08; außerdem BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R; BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R; LSG BW, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Der Betroffene muss im Ergebnis die zur Arbeitslosigkeit führende Kausalkette nicht nur verursacht, sondern auch zu verantworten haben (BSGE 67, 27, 67; Karmanski in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 144 Rdnr. 53) oder - anders formuliert - er muss auf der Basis der ihm möglichen Einsichten im Sinne einer Vermeidung von Arbeitslosigkeit völlig unverständlich oder unverständig gehandelt haben (Winkler in Gagel, SGB II/III, § 144 SGB III Rdnr. 84 nach BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Die Entscheidungen des LSG BW (08.06.2011 - L 3 AL 1315/11, das bei einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung mit nachfolgendem Verlust der Fahrerlaubnis von einer "verhaltsbedingt verursachte[n] persönliche[n] Unmöglichkeit der Leistungserbringung" spricht und eine aus diesem Grunde erfolgte Kündigung für sperrzeitrelevant hält, allerdings anschließend das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint) und des LSG HH (11.05.2011 - L 2 AL 55/08, das bei einem Rotlichtverstoß, der zu einer "Überziehung des Punktekontos" geführt hatte, offenbar davon ausging, dass der verhaltsbedingte Anteil am Kündigungsgeschehen ausreichte, um eine Sperrzeit eintreten zu lassen) unterscheiden sich vom hiesigen Sachverhalt in zwei wesentlichen Gesichtspunkten: Zum einen enthielten die Arbeitsverträge in den dortigen Fällen ausdrückliche Klauseln zum Führerscheinverlust bzw. zu einer Pflicht zu verkehrsgerechtem Verhalten; zum anderen ging es dort um Verkehrsverstöße bei der Arbeit.
  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Auszug aus LSG Hessen, 21.10.2011 - L 7 AL 120/09
    Die Entscheidungen des LSG BW (08.06.2011 - L 3 AL 1315/11, das bei einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung mit nachfolgendem Verlust der Fahrerlaubnis von einer "verhaltsbedingt verursachte[n] persönliche[n] Unmöglichkeit der Leistungserbringung" spricht und eine aus diesem Grunde erfolgte Kündigung für sperrzeitrelevant hält, allerdings anschließend das Vorliegen grober Fahrlässigkeit verneint) und des LSG HH (11.05.2011 - L 2 AL 55/08, das bei einem Rotlichtverstoß, der zu einer "Überziehung des Punktekontos" geführt hatte, offenbar davon ausging, dass der verhaltsbedingte Anteil am Kündigungsgeschehen ausreichte, um eine Sperrzeit eintreten zu lassen) unterscheiden sich vom hiesigen Sachverhalt in zwei wesentlichen Gesichtspunkten: Zum einen enthielten die Arbeitsverträge in den dortigen Fällen ausdrückliche Klauseln zum Führerscheinverlust bzw. zu einer Pflicht zu verkehrsgerechtem Verhalten; zum anderen ging es dort um Verkehrsverstöße bei der Arbeit.
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